Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 617

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 617 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 617); 617 Militarismus Stenz durch den ra. K. auf das äußerste bedroht ist. Militarisierung ► Militarismus Militarismus: reaktionäres politisches System herrschender Ausbeuterklassen, das zur Unterdrückung der Volksmassen des eigenen Landes und zur Verwirklichung ihrer Expansionspolitik gegenüber anderen Ländern den militärischen Mitteln, vor allem dem * Krieg, die Hauptrolle in der Politik zuweist. Der moderne Militarismus ist ein Resultat des Kapitalismus. In seinen beiden Formen bildet er eine Le-benserscheinung des Kapitalismus: als Militärmacht, die die kapitalistischen Staaten bei ihren äußeren Zusammenstößen einsetzen Militarismus nach außen ), und als Waffe in den Händen der herrschenden Klassen zur Niederhaltung aller (ökonomischen und politischen) Bewegungen des Proletariats Militarismus nach innen). (Lenin, 15, S. 187) Die wichtigste Machtgrundlage des militaristischen Systems sind der reaktionäre Staat und seine bewaffneten Kräfte, die nach Ausrüstung und Zahl zu extremer Stärke entwickelt werden. Seine Klassengrundlage bilden die aggressivsten Kräfte des Monopolkapitals. Der M. bedeutet für die Volksmassen zusätzliche materielle Lasten (Preiserhöhungen, Steuern, Zölle usw.). Die gesamte Wirtschaft wird militarisiert und dadurch deformiert. Der M. umklammert die Gesellschaft mit einem Netz militaristischer Macht-und Propagandainstitutionen, die jede demokratische Bewegung unterdrücken sollen, das gesellschaftliche Leben in seinem Interesse reglementieren und alle öffentlichen wie auch privaten Bereiche mit militaristischer Ideologie durchdringen. Die Angehörigen der militaristischen Machtorgane werden durch ein System politisch-ideologischer Beeinflussung, oft auch durch körperliche Drangsalierungen oder durch willenstötenden Drill zum Kadavergehorsam erzogen und zur Führung von Eroberungskriegen sowie zur gewaltsamen Unterdrückung des eigenen Volkes, d. h. zum Handeln gegen ihre eigenen Interessen, gefügig gemacht (Trennung von Armee und Volk). Der M. zwingt der Gesellschaft ein System materieller und ideologischer Gewalt auf, er bedeutet ausgeprägten Antihumanismus und Antidemokratismus. Er fördert in hohem Maße die Kriegsgefahr. Ausbeuterklassen bedienten sich zu allen Zeiten in mehr oder weniger ausgeprägtem Maße des M. zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft und zur Verwirklichung ihrer innen- und außenpolitischen Ziele. Seine gefährlichste Ausprägung erlangte er mit der Herausbildung des * Imperialismus und der damit verbundenen Vorbereitung des Krieges um die Neuaufteilung der Welt zugunsten der Monopole. Jetzt durchdringt die Militarisierung das ganze öffentliche Leben. (Lenin, 23, S. 78) Der besonders reaktionäre antidemokratische und antinationale Charakter des deutschen M. ergab sich aus der junkerlich-bourgeoisen Klassengrundlage des deutschen Imperialismus, die das Ergebnis der niedergeschlagenen bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/ 49, des in den 60er Jahren des 19. Jh. endgültig geschlossenen Klassenkompromisses von Großbourgeoisie und Junkertum und der Reichsgründung auf antidemokratischem Wege durch Preußen war. K. Liebknecht untersuchte im einzelnen die gesellschaftlichen Ursachen, Erscheinungsformen und antidemokratischen Zielsetzungen und Wirkungen des M. unter den Bedingungen des Imperialismus; er wies vor allem die deutsche Arbeiterklasse und ihre Partei auf die Notwendigkeit hin, eine antimilitaristjsche Taktik zu entwickeln. Vor allem der imperialistische deutsche M. war beteiligt an;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 617 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 617) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 617 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 617)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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