Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 503

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 503 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 503); 503 Konferenz Ober Sicherheit Helsinki 1975 Kräfteverhältnisses die Erkenntnis, daß die Umwandlung Europas in einen Kontinent dauerhaften Friedens und gleichberechtigter Zusammenarbeit zwischen den Staaten, unabhängig vom Charakter ihrer Gesellschaftsordnung, nur möglich ist, indem die Probleme der Nachkriegsperiode gelöst und insbesondere die territorialen und politischen Realitäten, wie sie im Ergebnis des zweiten Weltkrieges entstanden waren, anerkannt wurden. Mit der Schlußakte wurden in multilateraler Form die territorialen und politischen Realitäten in Europa völkerrechtlich fixiert, die Nachkriegsperiode abgeschlossen und die Wende vom ► kalten Krieg zur Entspannung ( * Entspannungspolitik) in Europa bekräftigt. Die KSZE eröffnete neue Perspektiven für die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung Europas und Nordamerikas. Als Ziel ihres Zusammenwirkens bezeichnen es die Unterzeichnerstaaten, bessere Beziehungen untereinander zu fördern sowie Bedingungen zu gewährleisten, unter denen ihre Völker in echtem und dauerhaftem Frieden, frei von jeglicher Bedrohung oder Beeinträchtigung ihrer Sicherheit leben können. Die Schlußakte, die aus mehreren Komplexen besteht, bildet ein in sich geschlossenes, einheitliches Dokument und kann nur als Ganzes, und zwar in dem Umfang und in der Weise, wie darin vereinbart, verwirklicht werden. Ihr Kernstück bildet die Prinzipiendeklaration, in der ihre Signatare die folgenden, mit den Völkerrechtsprinzipien der UNO-Charta übereinstimmenden Grundprinzipien bekräftigen: souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte; Enthaltung von der Androhung und Anwendung von Gewalt; Unverletzlichkeit der Grenzen; territoriale Integrität der Staaten; friedliche Regelung von Streitigkeiten; Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten; Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit; Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker; Zusammenarbeit zwischen den Staaten; Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben. Diese 10 Prinzipien, die an der Spitze der Schlußakte stehen, sind ein kollektiv vereinbarter Kodex der praktischen Anwendung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Europa. Den Fragen der Sicherheit wurde damit jene Priorität eingeräumt, die sich aus den historischen Erfahrungen der europäischen Völker ergibt. Die Bedeutung und Wirksamkeit dieser Prinzipien unterstrichen ihre Unterzeichner dadurch, daß sie die Prinzipien als anerkannte Grundprinzipien des Völkerrechts ausdrücklich bekräftigten und ihre feste Entschlossenheit erklärten, diese Prinzipien zu achten und in die Praxis umzusetzen. Die strikte Verwirklichung dieser Prinzipien bildet gleichsam den Ausgangspunkt und die Grundlage einer gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit auf den verschiedensten Gebieten. Die Unterzeichner der Schlußakte brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß die Achtung dieser Prinzipien die Entwicklung normaler und freundschaftlicher Beziehungen und den Fortschritt der Zusammenarbeit zwischen ihnen auf allen Gebieten fördern wird. Im ersten Teil der Schlußakte anerkannten ihre Signatare ferner die Notwendigkeit, die politische Entspannung durch Schritte der militärischen Entspannung zu ergänzen, und bekundeten generell ihr Interesse an Bemühungen zur Verminderung der militärischen Konfrontation und zur Förderung der Abrüstung mit dem Ziel, schließlich eine allgemeine und;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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