Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 500

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 500 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 500); Konferenz Karlovy Vary 1967 500 Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas zu Fragen der europäischen Sicherheit, Karlovy Vary 1967: vom 24. bis 26.4. 1967 durchgeführte Konferenz, an der Delegationen von 25 kommunistischen und Arbeiterparteien europäischer Länder teilnahmen. Die K. erörterte im Geiste des ► proletarischen Internationalismus in offener und breiter Diskussion die europäischen Probleme sowie die Maßnahmen, die zur Schaffung eines Systems der europäischen Sicherheit notwendig sind. Die von der K. angenommene Erklärung Für den Frieden und die Sicherheit in Europa stellte ein gemeinsames Aktionsprogramm der sozialistischen Staaten und der kommunistischen und Arbeiterparteien der kapitalistischen Länder Europas dar, das als Hauptziel die Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz beinhaltete. Die K. ging von der Einschätzung aus, daß auf Grund des wachsenden Einflusses der Kräfte des Friedens und des Sozialismus in Europa reale Möglichkeiten für die Verwirklichung dieses Zieles bestehen. Der Kurs des USA-Imperialis-mus und seines Hauptverbündeten in Europa, des Imperialismus in der BRD, der ein ganzes Expansionsund Aggressionsprogramm umfaßte, in dessen Zusammenhang der BRD der Zugang zu atomaren Waffen geöffnet und Westberlin Bestandteil der BRD werden sollte, beschwor die Gefahr herauf, daß Europa jederzeit der Ausgangspunkt eines Weltkonfliktes werden könnte. Dem stellten die kommunistischen und Arbeiterparteien ihre gemeinsame, auf Entspannung, Sicherheit und Normalisierung der Beziehungen zwischen den Staaten beider Gesellschaftssysteme gerichtete Politik entgegen. Die Erklärung der K. charakterisierte die revanchistische Po- litik der BRD als Bedrohung des Friedens und der Sicherheit ganz Europas. Sie forderte als Voraussetzung für die Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit: die Anerkennung der Unantastbarkeit der bestehenden Grenzen in Europa und insbesondere der Grenze an Oder und Neiße sowie der Grenze zwischen der DDR und der BRD; die Anerkennung und Existenz zweier souveräner und gleichberechtigter deutscher Staaten, der DDR und der BRD; die Verhinderung des Zutritts der BRD zu Kernwaffen in jeglicher Form; die Anerkennung, daß das Münchner Abkommen von 1938 vom Augenblick seines Abschlusses an ungültig ist. Die Erklärung würdigte die Friedenspolitik der DDR und erklärte die Anerkennung der DDR und die Verteidigung ihrer souveränen Rechte zu einer der Hauptfragen des Kampfes um die europäische Sicherheit. Auf der K. wurde unterstrichen, daß Westberlin nicht zum Territorium der BRD gehört und nicht gehören wird. Sie stellte der europäischen Arbeiterbewegung und allen an Frieden und Sicherheit interessierten Kräften weitere Ziele, z. B. die Forderung nach Annahme eines Kernwaffensperrvertrages, Abschluß eines Gewaltverzichtsvertrages zwischen allen Staaten Europas, Normalisierung der Beziehungen zwischen allen Staaten und der DDR einschließlich der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD sowie der DDR und Westberlin. Im Zuge und als Ergebnis der gemeinsamen Friedenspolitik der Staaten des Warschauer Vertrages ( *■ Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, 1955) und der wachsenden Volksbewegung für europäische Sicherheit und Zusammenarbeit gelang es in zunehmendem Maße, die aggressiven und entspannungsfeindlichen NATO-Kräfte zurückzudrängen und bedeutsame Fortschritte bei der;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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