Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 381

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 381 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 381); 381 Ideologie Schaft, insbesondere die ■ Produktionsverhältnisse, bedingte Klasseninteressen zum Ausdruck bringen und darauf gerichtet sind, das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen entsprechend zu beeinflussen, und in entsprechenden Verhaltensnormen, Einstellungen und Wertungen ihren Ausdruck finden. Die I. trägt Klassencharakter. Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d. h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. (MEW, 3, S. 46) Die I. einer Klasse ist nach Inhalt und Form durch deren Stellung in einer historisch bestimmten Gesellschaft vor allem durch ihr Verhältnis zum Eigentum an den Produktionsmitteln bedingt. Allgemein gilt, daß alle vorsozialistischen I. nur in gewissen Grenzen die der Klassenpolitik entsprechen eine richtige Widerspiegelung der objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse sind und zugleich mit Elementen der Verzerrung, der Illusionierung und der apologetischen Rechtfertigung dieser Verhältnisse verbunden sind. In der I. der aufstrebenden Bourgeoisie wird beispielsweise ihr eigenes Klasseninteresse als Interesse der gesamten Gesellschaft ausgegeben: Die Verwirklichung ihrer Klassenziele erscheint als Realisierung des Interesses aller unterdrückten Klassen und Schichten. In dem Maße, wie die zur Herrschaft gelangte Ausbeuterklasse zum Hemmnis weiterer gesellschaftlicher Entwicklung wird, dient die I, dazu, ihre überlebte Herrschaft zu verteidigen, indem sie die sich herausbildende I. der unterdrückten und ausgebeuteten Klassen bekämpft und die bestehenden Verhältnisse als ewig und unveränderlich erklärt. Die I. der Arbeiterklasse ist zum Unterschied von allen anderen I. wissenschaftlich begründet, offen parteilich und eine Anleitung zum praktisch-revolutionären Handeln. Sie bringt in theoretischer Form die historische Aufgabe der Arbeiterklasse zum Ausdruck: die kapitalistische Gesellschaft und damit die antagonistische Klassengesellschaft überhaupt zu beseitigen und den Sozialismus und Kommunismus, d. h. die klassenlose Gesellschaft, zu errichten. Die Arbeiterklasse kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn sie über die wissenschaftliche Erkenntnis der gesellschaftlichen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze verfügt, durch ihre revolutionäre Partei organisiert und geführt wird und das breiteste Bündnis mit allen anderen Werktätigen und Ausgebeuteten schafft. Die sozialistische I., der * Marxismus-Leninismus, wurde von K. Marx, F. Engels und W. I. Lenin als Ergebnis der kritischen Aufhebung des gesamten fortschrittlichen Gedankengutes der Menschheit (der klassischen deutschen Philosophie, der bürgerlichen englischen Nationalökonomie und des utopischen französischen und englischen Sozialismus) sowie der theoretischen Verallgemeinerung der praktischen Erfahrungen des Klassenkampfes geschaffen. Durch die Vereinigung mit dem wissenschaftlichen Kommunismus ist die Arbeiterklasse in der Lage, ihre historische Mission zu erfüllen. Diese Vereinigung erfolgt durch die marxistisch-leninistische Partei. Indem die Arbeiterklasse ihre führende Rolle verwirklicht, entwickelt sie im Prozeß des sozialistischen Aufbaus und des allmählichen Übergangs zur kommunistischen Gesellschaft die sozialistische und kommunistische I., die immer mehr zur I. des gesamten werktätigen Volkes wird. Da sich die objektiven Gesetze des Sozialismus und Kommunismus nur im bewußten Handeln der Menschen durchsetzen, ist die Ausrüstung aller Werktätigen mit der I. des Marxismus-Leninismus eine Grundbedingung und zugleich Kon-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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