Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 299

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 299 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 299); 299 Generalstab Landkriegführung. Regierung und Reichstag besaßen gegenüber dem G. kein Kontroll- oder Weisungsrecht. Mit dem Übergang zum Imperialismus wurde die militärische Vorbereitung des Krieges um die Neuaufteilung der Welt zugunsten Deutschlands zur Hauptaufgabe des G. Damit verbunden war die Vorbereitung vielfältiger Maßnahmen zur Unterdrückung der antimilitaristischen Kräfte, vor allem der Arbeiterbewegung. Unter der Leitung seines Chefs, A. Graf v. Schlieffen, entstand im G. der abenteuerliche Schlieffenplan, der 1914 dem deutschen Aufmarsch- und Operationsplan im Prinzip zugrunde lag und die Verletzung der Neutralität Belgiens und Luxemburgs vorsah. Während des ersten Weltkrieges nahm der G. im Interesse des Monopolkapitals und der Junker immer stärkeren Einfluß auf die Politik und die Kriegswirtschaft. Unter P. v. Hin-denburg und E. Ludendorff wurde die Militärdiktatur verschärft und die totale Kriegführung organisiert. Der G. war für die verbrecherische deutsche Kriegführung verantwortlich. 1918 organisierte er die militärische Intervention gegen Sowjetrußland. In der Novemberrevolution 1918 und in den revolutionären Nachkriegskämpfen war er das militärische Führungszentrum der Konterrevolution und hatte maßgeblichen Anteil an der Niederschlagung der Arbeiterklasse und an der Erhaltung der imperialistischen Herrschaftsverhältnisse in der * Weimarer Republik. Obwohl der G. gemäß Art. 160 des ► Versailler Vertrages aufzulösen war, blieb er in getarnter Form bestehen. Seine wichtigsten Abteilungen gingen in das Truppenamt der Reichswehr über. Der G. der Reichswehr betrieb zusammen mit den anderen antidemokratischen, imperialistischen Kräften eine Politik der Unterhöhlung der Weimarer Republik und der Errichtung einer offenen Diktatur. In der Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929 1932 unterstützte er die Bestrebungen zur Errichtung einer faschistischen Diktatur. Mit dem Aufbau der faschistischen Wehrmacht gingen aus dem Truppenamt die G. der Wehrmachtsteile Heer, Luftwaffe und Marine hervor. Ab 1938 entstand mit dem Wehrmachtsführungsstab eine Art Wehrmachts-G. beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Der G. des Heeres blieb jedoch das wichtigste Planungsorgan. Er arbeitete die verbrecherischen Aggressionspläne gegen Österreich, die Tschechoslowakei, Polen, Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Jugoslawien und Griechenland sowie für den Überfall auf die UdSSR aus. Die G. der faschistischen Wehrmacht, vor allem der G. des Heeres, gehören zu den Haupt-verantwortlichen für die bestialische Kriegführung, vor allem gegen die UdSSR, den Massenmord an Zivilisten und die Ausplünderung der besetzten Gebiete. Durch das * Potsdamer Abkommen wurden die faschistischen G. aufgelöst und verboten. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß verhinderten jedoch die Westmächte, daß die G. zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden. Zahlreiche G.soffiziere setzten ihre Tätigkeit im Dienste der westlichen Besatzungsmächte fort und waren bei der Vorbereitung und Durchführung der Remilitarisierung und beim Aufbau der Bundeswehr führend tätig. Mit der Schaffung einer zentralen militärischen Führung im Bundesverteidigungsministerium (1955) entstand der G. in neuer Form wieder. Aus der militärischen Abteilung des Amtes Blank (1950 1955) gingen der Führungsstab der Bundeswehr sowie die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) hervor. Die Führungsstäbe setzen unter den veränderten politischen und militärischen Bedingungen die antinationalen und antidemokratischen Tradi-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 299 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 299) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 299 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 299)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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