Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 266

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 266 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 266); Fraktion 266 Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus, in den Kampf um Frieden, um nationale und soziale Befreiung sowie durch die ► wissenschaftlich-technische Revolution. Die Hauptfrage der Sicherung des F. ist heute die Erhaltung des Weltfriedens. Fraktion: staatsrechtlich die Gesamtheit der Abgeordneten einer politischen Partei oder Massenorganisation in einer Vertretungskörperschaft. In der *■ Volkskammer der DDR sind folgende in der Nationalen Front vereinten Parteien und Massenorganisationen durch F. vertreten: die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die Demokratische Bauernpartei Deutschlands, die Christlich-Demokratische Union Deutschlands, die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, die National-Demokratische Partei Deutschlands, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund, der Demokratische Frauenbund Deutschlands, die Freie Deutsche Jugend und der Kulturbund der DDR. Die F. der Volkskammer der DDR verkörpern und verwirklichen in ihrer Tätigkeit das feste Bündnis der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei mit allen anderen in der Nationalen Front vereinten Parteien und Massenorganisationen. Alle F. beteiligen sich aktiv an der Ausarbeitung und Durchführung der Politik des sozialistischen Staates. Sie nehmen in den Tagungen der Volkskammer zu wichtigen Gesetzesvorlagen Stellung und mobilisieren alle Abgeordneten für deren Verwirklichung. In den örtlichen Volksvertretungen der DDR bestehen keine F. Frauenkommissionen: von den weiblichen Mitgliedern des FDGB in Grundorganisationen mit mehr als 30 Frauen in einer Frauenvollversammlung in offener Abstimmung gewählte Organe der BGL, deren Vorsitzende Mitglied der BGL sind. Die F. beteiligen sich aktiv an der Verwirklichung des Frauenförderungsplanes, sie unterstützen die schöpferischen Initiativen der Frauen im sozialistischen Wettbewerb und nehmen auf die Lösung der Probleme bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung, insbesondere der werktätigen Mütter, auf den planmäßigen Einsatz weiblicher Fach- und Hochschulkader entsprechend ihrer Ausbildung Einfluß. Sie haben das Recht, Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung des Betriebskollektivvertrages, speziell des Frauenförderungsplanes, zu unterbreiten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren sowie darüber Rechenschaft vom staatlichen Leiter zu fordern. Analoge Festlegungen existieren über F. in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Die F. sind aus den Frauenausschüssen hervorgegangen, die auf Empfehlung des Beschlusses des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe gebildet wurden, um beim Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sichern zu helfen. Die Frauenausschüsse wurden zu wirksamen Instrumenten bei der Herausbildung der neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Die 5. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB beschloß im Jan. 1965 auf Empfehlung des Politbüros des ZK der SED, den Betriebsgewerkschaftsleitungen die volle Verantwortung für die Tätigkeit der Frauenausschüsse zu übertragen. Auf der 14. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB am 23.9. 1981 wurde beschlossen, die Bezeichnung Frauenausschüsse durch F. zu ersetzen. Damit erfolgte eine Angleichung an die Benennung aller bei der BGL bestehenden Organe.;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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