Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 1016

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1016 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1016); völkerrechtlicher Vertrag nen Verträgen nur mit Zustimmung der Vertragspartner möglich ist. In der Regel werden v. V. schriftlich abgeschlossen. Zweiseitige v. V. werden gewöhnlich in zwei Sprachen, mehrseitige Verträge in einer oder mehreren Sprachen ausgefertigt. Gegenwärtig werden in der Vertragspraxis mehrseitige v. V. oft in vier oder sechs Sprachen, den sog. UNO-Sprachen (Russisch, Chinesisch, Französisch, Englisch, Spanisch und Arabisch), ausgefertigt. Der Unterzeichnung eines v. V geht häufig die Paraphierung voraus, d. h. die vorläufige Unterzeichnung eines vereinbarten Vertragstextes (oder seiner einzelnen Artikel) mit den Initialen (Paraphen) der Bevollmächtigten der vertragschließenden Seiten zum Zeichen der Billigung des Vertragstextes. Nach der Unterzeichnung wird der v. V., sofern das im Vertrag vorgesehen ist, durch die entsprechenden innerstaatlichen Organe der Vertragsstaaten bestätigt (durch + Ratifikation bzw. Zustimmung). V. V. werden in der Regel durch die entsprechenden Länder in offiziellen Publikationen, Vertragssammlungen usw. (in der DDR im Gesetzblatt der DDR, Teil II) veröffentlicht. Im innerstaatlichen Recht erfolgt häufig eine Unterscheidung u. a. zwischen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressort- und Verwaltungsabkommen, die sich nach der inneren Vertragsabschlußkompetenz richtet. Völkerrechtlich ist das unerheblich, da aus einem v. V. immer der Staat als solcher berechtigt und verpflichtet wird. V. V. sollen beim UNO-Sekretariat registriert werden. Sie treten entsprechend der jeweiligen vertraglichen Festlegung in Kraft (Unterzeich-nung,'Austausch oder Hinterlegung der Ratifikationsurkunden u. a.). Die Beendigung der Rechtskraft eines v. V. erfolgt in der Regel durch Ablauf seiner Geltungsdauer. Mit der am 23. 5. 1969 angenommenen Wiener Konvention über das Recht 1016 der Verträge die jedoch unmittelbar nur für schriftliche Verträge zwischen Staaten gilt wurden über Jahrzehnte gehende Kodifikationsbemühungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts zu einem gewissen Erfolg geführt. Die Konvention ist seit dem 27. U1980 in Kraft. Die wichtigste Regel des v. V.srechts ist der zu den unabdingbaren Grundprinzipien des geltenden demokratischen Völkerrechts gehörende Grundsatz, daß die Staaten die Verpflichtungen, die sie in Übereinstimmung mit der Charta der UNO übernommen haben, nach Treu und Glauben zu erfüllen haben (Pflicht zur Vertragstreue). Das Wesen, der Inhalt und die politische Funktion v. V. werden vom Charakter der vertragschließenden Staaten bestimmt. In der Praxis imperialistischer Staaten sind v. V. oft Instrumente imperialistischer Einmischungs- und Expansionspolitik. Die v. V., die die sozialistischen Staaten mit kapitalistischen Staaten abschließen, beruhen auf der Achtung der Souveränität, der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils der Vertragspartner und sind deshalb wirksame Instrumente der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Staaten; sie sind darauf gerichtet, den Frieden zu erhalten und zu festigen, die Ausübung des * Selbstbestimmungsrechts der VölkerunA die * friedliche Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu gewährleisten. Die v. V., die sozialistische Staaten untereinander abschließen, sind von den sozialistischen Völkerrechtsprinzipien und -normen, insbesondere dem Prinzip des sozialistischen Internationalismus, bestimmt. Die zwischen den sozialistischen Staaten abgeschlossenen zwei- und mehrseitigen v. V. sind nicht nur Ausdruck völlig neuer zwischenstaatlicher Beziehungen der brüderlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen kameradschaftlichen Hilfe, sondern zugleich wich-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1016 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1016) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1016 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1016)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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