Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 1003

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1003 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1003); 1003 Vertrag Uber Freundschaft DDR und Bulgarien über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, 1955; Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 12.6. 1964) auf. Er wurde am 7. 10. 1975 in Moskau unterzeichnet. Lt. Art. 12 ist der V. für die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen und wird automatisch um jeweils weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine der vertragschließenden Seiten 12 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer den Wunsch äußert, ihn zu kündigen. Davon ausgehend, daß zwischen der DDR und der UdSSR ein enges brüderliches Bündnis entstanden ist, das auf dem Fundament des Marxismus-Leninismus und des sozialistischen Internationalismus beruht, haben beide Seiten den V. in der festen Überzeugung abgeschlossen, daß die allseitige Festigung der Einheit und Freundschaft zwischen der DDR und der UdSSR den Grundinteressen der Völker beider Länder und der gesamten sozialistischen Staatengemeinschaft entspricht und der weiteren Annäherung der sozialistischen Nationen dient. Gemäß den Grundsätzen und Zielen der sozialistischen Außenpolitik sind sie bestrebt, die günstigsten internationalen Bedingungen für die Errichtung des Sozialismus und Kommunismus zu gewährleisten. Erstrangige Bedeutung messen sie dem Schutz der territorialen Integrität und Souveränität beider Staaten gegen jegliche Anschläge bei. Sie sind entschlossen, die sich aus dem Warschauer Vertrag ( * Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und egenseitigen Beistand, 1955) erge-enden Verpflichtungen strikt einzuhalten. Sie treten konsequent und unentwegt für die Festigung der auf der Gemeinsamkeit der sozialen Ordnung und der Endziele beruhen- den Geschlossenheit aller Länder der sozialistischen Gemeinschaft ein. Sie bekräftigen, daß die Unterstützung, die Festigung und der Schutz der sozialistischen Errungenschaften gemeinsame internationalistische Pflicht der sozialistischen Länder sind. Große Bedeutung messen sie der weiteren Vervollkommnung der politischen und ideologischen Zusammenarbeit, der Entwicklung und Vertiefung der ■ sozialistischen ökonomischen Integration bei. Beide Vertragspartner werden die weitere Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt fördern und dazu beitragen, die kollektiv ausgearbeiteten Prinzipien der Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu verwirklichen und auf dieser Grundlage eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit in Europa zu entwickeln. Sie berücksichtigen, daß die DDR, die die Grundsätze des Potsdamer Abkommens erfüllt hat, als souveräner unabhängiger sozialistischer Staat vollberechtigtes Mitglied der Vereinten Nationen geworden ist; des weiteren tragen sie den Veränderungen Rechnung, die sich in Europa und in der ganzen Welt vollzogen haben. Sie lassen sich von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten. Der V. umfaßt 12 Artikel. Vertrag Uber Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien: ausgefertigt am 14. 9. 1977 in Sofia. Der V. baut auf dem vorangegangenen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 7. 9. 1967 auf. Lt. Art. 11 ist der V. für die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen und wird automatisch um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine der vertragschließenden;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1003 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1003) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 1003 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1003)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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