Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 967

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 967 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 967); 967 völkerrechtlicher Vertrag usw.). so ist ihr Inhalt doch davon bestimmt, daß sie unlösbar mit dem grundlegenden Prinzip des sozialistischen V., dem Prinzip des sozialistischen Internationalismus, verbunden sind und nur auf seiner Grundlage richtig verstanden und angewandt werden können. Sie stehen in keinem Widerspruch zu den zwingende Rechtskraft besitzenden Prinzipien des allgemeinverbindlichen demokratischen V., sondern stellen vielmehr eine qualitative Weiterentwicklung dieser Prinzipien dar, die den Bedingungen und Erfordernissen der zwischenstaatlichen Beziehungen sozialistischer Länder entspricht. völkerrechtliche Anerkennung Anerkennung völkerrechtlicher Vertrag: Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Staaten, durch die wechselseitige Rechte und Pflichten dieser Staaten begründet, geändert oder aufgehoben werden und die den Regeln des -* Völkerrecbts unterliegt. Der v. V. ist heute die wichtigste Quelle des Völkerrechts. V. V. können die verschiedensten Bezeichnungen haben: Vertrag, Abkommen, Pakt, Traktat, Konvention, Deklaration, Kommunique, Protokoll usw. Eine konkret festgelegte Bedeutung der einen oder anderen Bezeichnung gibt es nicht; den Vertragsparteien steht es frei, die Bezeichnung zu wählen. Nach der Anzahl der Vertragsteilnehmer wird zwischen zweiseitigen (bilateralen) und mehrseitigen (multilateralen) Verträgen unterschieden, bei mehrseitigen Verträgen wiederum zwischen offenen und geschlossenen. Offenen v. V. kann sich jeder Staat entsprechend der im Vertragstext vorgesehenen Form anschließen, während der Beitritt zu geschlossenen Verträgen nur mit Zustimmung der Vertragspartner möglich ist. In der Regel werden v. V. schriftlich abgeschlossen. Zweiseitige v. V. werden gewöhnlich in zwei Sprachen, mehr- seitige Verträge in einer oder mehreren Sprachen ausgefertigt. Gegenwärtig werden in der Vertragspraxis mehrseitige v. V. oft in vier oder fünf Sprachen, den sog. UNO-Spra-chen (Russisch, Chinesisch, Französisch, Englisch und Spanisch), ausgefertigt. Der Unterzeichnung eines v. V. geht häufig die Paraphierung voraus, d. h. die vorläufige Unterzeichnung eines vereinbarten Vertragstextes (oder seiner einzelnen Artikel) mit den Initialen (Paraphen) der Bevollmächtigten der vertragschließenden Seiten zum Zeichen der Billigung des Verragstextes. Nach der Unterzeichnung wird der v. V., sofern das im Vertrag vorgesehen ist, durch die entsprechenden innerstaatlichen Organe der Vertragsstaaten bestätigt (durch Ratifikation bzw. Zustimmung). V. V. werden in der Regel durch die entsprechenden Länder in offiziellen Publikationen, Vertragssammlungen usw. (in der DDR im Gesetzblatt der DDR) veröffentlicht. V. V. sollen beim UNO-Sekre-tariat registriert werden. Sie treten entsprechend der jeweiligen vertraglichen Festlegung in Kraft. Die Beendigung der Rechtsk-aft eines v. V. erfolgt in der Regel durch Ablauf seiner Geltungsdauer. Mit der am 23. 5. 1969 angenommenen Wiener Konvention über das Recht der Verträge - die jedoch unmittelbar nur für schriftliche Verträge zwischen Staaten gilt wurden über Jahrzehnte gehende Kodifikationsbemühungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts zu einem gewissen Erfolg geführt. Die wichtigste Regel des v. V.srechts ist der zu den unabdingbaren Grundprinzipien des geltenden demokratischen Völkerrechts gehörende Grundsatz, daß die Staaten die Verpflichtungen, die sie in Übereinstimmung mit der Charta der UNO übernommen haben, nach Treu und Glauben zu erfüllen haben (Pflicht zur Vertragstreue). Das Wesen, der Inhalt und die politische Funktion v. V. werden vom Charakter der vertrag-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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