Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 937

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 937 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 937); 937 Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen CSSR/BRD heftiger Klassenauseinandersetzungen und komplizierten Kampfes der UdSSR und der volksdemokratischen Staaten gegen die Bestrebungen der imperialistischen Mächte erfolgte, den Sozialismus „zurückzurollen“, festigte die Positionen der jungen Arbeiter-und-Bauern-Macht auf deutschem Boden. Die DDR - seit 1950 gleichberechtigtes Mitglied des RGW und Mitbegründer der im Mai 1955 geschaffenen Warschauer Vertragsorganisation - vollzog einen weiteren wichtigen Schritt der Eingliederung in die Gemeinschaft sozialistischer Länder. Sie konnte nunmehr von einer festeren Grundlage aus den sozialistischen Aufbau im Innern weiterführen und aktiv am Ringen um die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in Europa teilnehmen. Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland: am 11. 12. 1973 in Prag für die CSSR von Ministerpräsident L. Strougal und Außenminister B. Chnoupek, für die BRD von Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnet. Mit Wirkung vom gleichen Tage wurde die Aufnahme diplomatischer Beziehungen vereinbart. Während die DDR bereits unmittelbar nach ihrer Gründung freundschaftliche Beziehungen mit der CSSR herstellte, lehnte dies die BRD ab. Ihre Regierungen wiesen alle Vorschläge der CSSR zur Normalisierung der Beziehungen zurück. Die von CDU/CSU geführten Regierungen weigerten sich, die Ungültigkeit des ► Münchner Abkommens 1938 vom 29. 9. 1938 anzuerkennen, und sie ermunterten die Tätigkeit revanchistischer Kräfte, die gegenüber der CSSR territoriale und andere Forderungen stellten. Erst 1969 entstanden mit der SPD/FDP-Regierung Voraussetzungen für eine Normalisie- rung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten und der BRD. Nach Abschluß des Vertrages zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Bundesrepublik Deutschland und des Vertrages zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschla?id über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen begannen auf Initiative der CSSR mit der BRD Verhandlungen, die sehr kompliziert verliefen und zweieinhalb Jahre währten. In der Präambel des V. drücken beide Seiten den festen Willen aus, mit der unheilvollen Vergangenheit in ihren Beziehungen, vor allem im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg, ein Ende zu machen und dauerhafte Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zu schaffen. Die BRD erkannte im V. an, daß das Münchner Abkommen der „Tschechoslowakischen Republik durch das nationalsozialistische Regime unter Androhung von Gewalt aufgezwungen wurde“. Im Art. I betrachten die Signatarstaaten das Münchner Abkommen „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen entsprechend diesem Vertrag als nichtig“. Beide Seiten übernehmen im Art. III die Verpflichtung, „sich in ihren gegenseitigen Beziehungen sowie in Fragen der Gewährleistung der Sicherheit in Europa und in der Welt von den Zielen und Grundsätzen, die in der Cha-ta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, leiten“ zu lassen, „ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln (zu) lösen und sich in Fragen, die die europäische und die internationale Sicherheit berühren, sowie in ihren gegenseitigen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt (zu) enthalten“. Sie bekräftigen im Art. IV „die Unverletzlichkeit ihrer gemeinsamen Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer territo-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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