Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 932

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 932 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 932); Vergesellschaftung 932 Eigentum, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schädigen. Sie ziehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich. V. unterscheiden sich qualitativ von anderen, nichtstrafrechtlichen Rechtsverletzungen durch ihre Gesellschaftswidrigkeit. Im Unterschied zu den V erfehlun gen, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinarverstößen und ähnlichen Rechtsverletzungen sind die schädlichen Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters bei den V. so bedeutend, daß zum Schutz der Rechte und Interessen der Gesellschaft und der Bürger die Androhung und Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unerläßlich ist. Die V. machen zahlenmäßig den überwiegenden Teil aller Straftaten aus. Sie umfassen die gesamte leichte und weniger schwere Kriminalität. Nach ihrer Art und Schwere sind sie außerordentlich differenziert. Sie reichen von leichten Straftaten sonst pflichtbewußter Personen, die durch die gesellschaftlichen Gerichte geahndet werden, bis zu Handlungen von Personen, die die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens bewußt negieren, der Gesellschaft oder dem einzelnen einen beträchtlichen Schaden zufügen und deshalb mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei besonders schweren fahrlässigen V. mit einer Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft werden müssen. Fahrlässige Straftaten sind ausnahmslos V., auch wenn der Handelnde im Einzelfall durch sein pflichtwidriges Verhalten einen besonders schweren Schaden herbeiführt, wie z. B. die fahrlässige Tötung von Menschen oder die fahrlässige Vernichtung bedeutender Sachwerte. Bei den V. hat der sich in der Tat äußernde Widerspruch des Täters zur Gesellschaft einen qualitativ und quantitativ anderen Charakter als bei den Verbrechen, bei denen der Täter grundlegende gesellschaftliche Verhältnisse in c ii . ' anders gefährlichen Weise angreift. Das ist der Grund für die Differenzierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Strafgesetzbuch sowie die unterschiedliche Ausgestaltung strafprozeßrechtlicher u. a. Regelungen (Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft, Differenzierung des Strafvollzugs, Verjährungsfristen und Tilgungsfristen im Strafregister u. a.). Vergesellschaftung: 1. V. der Arbeit und der Produktion ist der Prozeß der historischen Entwicklung des gesellschaftlichen Charakters der Arbeit. Seine Grundformen sind Arbeitsteilung, Kooperation und Kombination. Die V. entwickelt den gesellschaftlichen Zusammenhang der Produzenten, äußert sich im Austausch der Tätigkeiten und Produkte und ist sowohl Bestandteil der gesellschaftlichen Produktivkräfte als auch Ergebnis ihrer Entwicklung. Mit dem Übergang von der handwerklichen Produktion der einfachen Warenproduktion zur maschinellen Großproduktion im Kapitalismus entsteht eine qualitativ höhere Stufe der V. der Arbeit und der Produktion in der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit. Sie wird gekennzeichnet durch fortschreitende ► Arbeitsteilung innerhalb der Gesellschaft, Zunahme der Zahl der Produktionszweige und ihrer Verschmelzung zu einem einzigen gesellschaftlichen Produktionsprozeß; durch gemeinsame Arbeit einer immer größeren Zahl von Arbeitern in Großbetrieben, in denen sich die industrielle Produktion zunehmend konzentriert. Konzentration, Spezialisierung, Kooperation und Kombination der Produktion bilden die ihr entsprechenden Formen der Organisation der gesellschaftlichen Produktion. Im Kapitalismus erreicht die V. bereits eine hohe Stufe und ist ein bedeutender Fortschritt in der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktion. Die für die Naturalwirtschaft typische Zcrsplitte-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 932 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 932) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 932 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 932)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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