Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 929

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 929 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 929); 929 Verfassung der UdSSR der Sowjetbürger, über die nationalstaatliche Ordnung sowie die Organisation und Tätigkeit der sowjetischen Staatsorgane in den Hauptetappen des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus. Der national-staatlichen Ordnung der UdSSR ( s-Sowjetföderation) entsprechend, haben auch die Unionsrepubliken sowie die autonomen Republiken eigene Verfassungen, die auf der Entwicklung einheitlicher sozialökonomischer, politischer und geistig-kultureller Grundlagen der Sowjetgesellschaft und des Sowjetstaates beruhen und den sozialistischen Internationalismus in den Beziehungen der Völker der UdSSR verkörpern. Die erste Sowjetverfassung war die vom V. Gesamtrussischen Sowjetkongreß im Juli 1918 verabschiedete Verfassung der RSFSR, in der die in der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution errichtete - Diktatur des Proletariats in Form der Republik der - Sowjets sowie die ersten Maßnahmen zur Schaffung und Festigung der sozialistischen Wirtschaftsordnung, zur Sicherung der demokratischen Rechte und Freiheiten der Werktätigen, zur Gestaltung des sowjetischen multinationalen Staates und zum Aufbau des sowjetischen Leitungssystems entsprechend dem -*■ demokratischen Zentralismus staatsrechtlich ausgeprägt wurden. Die Verfassung formulierte das Ziel des Proletariats: die vollständige Unterdrückung der Bourgeoisie, die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Errichtung des Sozialismus. Sie legte umfassende Rechte und Freiheiten für die Werktätigen fest; zugleich entzog sie den Ausbeutern das Wahlrecht. Die Verfassung der RSFSR war das Vorbild für die Verfassungen der anderen Sowjetrepubliken, die in den Jahren von 1919-1922 verabschiedet wurden. Nach der Bildung der UdSSR am 30. 12. 1922 erfolgte die Ausarbeitung der ersten V. Sie wurde am 6. 7. 1923 vom Zentralen Exekutivkomitee der UdSSR bestätigt und in Kraft gesetzt und am 31.1.1924 vom II. Sowjetkongreß der UdSSR endgültig verabschiedet. Die V. von 1924 war das Ergebnis der freiwilligen Vereinigung der damals bestehenden vier sozialistischen Sowjetrepubliken zu einem multinationalen sozialistischen Unionsstaat; sie legte die Beziehungen zwischen der Union und den Unionsrepubliken sowie das System der obersten Staatsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken staatsrechtlich fest. Dem sozialistischen Charakter des Sowjetstaates entsprechend, behielt jede Unionsrepublik das Recht des Austritts, wobei jederzeit auch neue Mitglieder in die sozialistische Völkergemeinschaft aufgenommen werden konnten. Auf der Grundlage der V. verabschiedeten die Unionsrepubliken neue Verfassungen. Mit dem Sieg des Sozialismus in der UdSSR wurde es notwendig, die veränderten sozialökonomischen und sozialpolitischen Grundlagen der Sowjetgesellschaft und die sich daraus ergebenden staatsorganisatorischen Erfordernisse auch verfassungsrechtlich zu gestalten. Das erfolgte mit der V. von 1936. Zu dieser Zeit waren alle Ausbeuterklassen in der UdSSR bereits beseitigt. Die Arbeiterklasse hatte die führende Stellung in der Gesellschaft weiter gefestigt. Die Bauern hatten sich zur Klasse der Genossenschaftsbauern entwickelt. Eine neue, aus dem Volke hervorgegangene und dem Sozialismus treu ergebene sozialistische Intelligenz war herangewachsen. Die nationalen Beziehungen innerhalb der UdSSR entwickelten sich erfolgreich auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus. In einer mehr als 5 Monate währenden Voiksaus-sprache wirkten über 50 Mill. Sowjetbürger, 55% der erwachsenen Bevölkerung der UdSSR, an der endgültigen Erarbeitung des neuen Grundgesetzes der sowjetischen Gesellschafts- und Staatsordnung mit, 59 Kleines politisches Wörterbuch;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

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