Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 887

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 887 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 887); 887 Strafvollzug sung der DDR regelt es die Grundsätze und Hauptrichtungen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Es richtet sich vor allem gegen Verbrechen gegen den Frieden und die DDR, gegen Verbrechen und Vergehen gegen das sozialistische Eigentum, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung, das Leben, die Gesundheit und die Rechte der Bürger (-* Verbrechen, - Vergehen). Es dient dem Schutz der sozialistischen Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung und der Bürger vor Straftaten und der Erziehung der Straftäter unter Berücksichtigung der Schwere ihrer Straftat und der Täterpersönlichkeit zur Einhaltung der Gesetzlichkeit. Es bestimmt die objektiven und subjektiven Umstände, unter denen ein bestimmtes Verhalten eine Straftat bildet. Es regelt die Voraussetzungen und den Umfang der persönlichen (individuellen) strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Straftäters sowie die Arten der von den *■ Gerichten anzuwendenden Strafen und Erziehungsmaßnahmen, ihre Anwendung, Ausgestaltung und Verwirklichung. Das S. bestimmt wichtige Formen der Mitwirkung der Werktätigen, vor allem der Arbeitskollektive, an der Strafrechtspflege und bei der Erziehung von Straftätern. Es legt die Verantwortung der Leiter der Betriebe, 'der staatlichen Organe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften und der Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen für die Verhütung von Straftaten, für die Erziehung zur Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und ideologischen Einflüssen sowie zur Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der *■ sozialistischen Gesetzlichkeit und -*■ Disziplin fest. Es begründet zugleich die Verantwortung der Leiter für die Erziehung von Bürgern, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Grundlegende Rechtsnorm ist das Strafgesetzbuch der DDR von 1968 in der Fassung der Gesetze zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 und vom 7. 4. 1977 (GBl. I 1975, Nr. 3, und 1977, Nr. 10). Straftat - Verbrechen, *■ Vergehen Strafvollzug: Gesamtheit der Maßnahmen zur Verwirklichung einer *■ Strafe mit Freiheitsentzug nach Rechtskraft der Gerichtsentscheidung. Zum Schutze der sozialistischen Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung und der Rechte der Bürger wird der Verurteilte auf Grund der Schwere seiner Straftat in eine S.sein-richtung eingewiesen mit dem Ziel, ihn zur Achtung der Gesetze, zu Disziplin und Verantwortungsbewußtsein zu erziehen. Das geschieht auf der Basis moderner pädagogischpsychologischer Erkenntnisse mit Hilfe kollektiver, gesellschaftlich nützlicher Arbeit, staatsbürgerlicher Schulung, Durchsetzung von Ordnung und Disziplin, allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie durch kulturelle und sportliche Betätigung. Strafen mit Freiheitsentzug an Jugendlichen werden in besonderen Einrichtungen vollzogen. Der S. erfolgt unter Beachtung der Höhe der ausgesprochenen Strafe im allgemeinen oder erleichterten Vollzug. Das Gericht entscheidet über die Einstufung in die jeweilige Vollzugsart. Während des Vollzugs kann durch die S.sorgane des Ministeriums des Innern eine Umstufung vorgenommen werden, über die Staatsanwalt und Gericht zu informieren sind. Im Krankheitsfalle erfolgt der S. in Krankenstationen oder Haftkrankenhäusern. Bei ärztlich festgestellter Vollzugsunfähigkeit wird Strafunterbrechung gewährt. Unter Berücksichtigung der Umstände der Straftat, der Persönlichkeit und des Gesamtverhaltens des Strafgefangenen kann bedingte Strafaussetzung unter Auferlegung einer Bewährungsfrist durch das Gericht gewährt werden, wenn;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 887 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 887) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 887 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 887)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X