Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 251

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 251 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 251); 251 Freiheit Gesetzmäßigkeiten mit Sachkenntnis bewußt anzuwenden und auszunutzen. Das bedeutet jedoch, daß freie Entscheidung und freies Handeln abhängig sind von den ökonomischen, politischen und ideologischen Bedingungen. In Gesellschaftsordnungen, in denen Verhältnisse der Ausbeutung und Unterdrückung, Bildungsprivilegien, Manipulation herrschen und jede demokratische und fortschrittliche politische Betätigung bekämpft wird, sind der F. enge Grenzen gesetzt oder ist sic überhaupt unmöglich. Deshalb können auch erst in der sozialistischen Gesellschaftsordnung alle früheren fortschrittlichen F.sbestrebungcn erfüllt werden. In diesem Sinne faßt der marxistisch-leninistische F.sbegriff das Verhältnis von Notwendigkeit und F. als dialektische Beziehung auf und bestimmt die F. als Erkcnntnis-der objektiven Notwendigkeit und als Anwendung und Ausnutzung der erkannten Notwendigkeit in der gesellschaftlichen Praxis. In der dialektischen Wechselbeziehung zwischen Notwendigkeit und F. ist die Notwendigkeit stets die Voraussetzung der F., da sie absolut wirkt. Solange sie durch die Menschen nicht erkannt ist, setzt sie sich ihnen gegenüber spontan durch. Indem wir die Notwendigkeit erkennen und zweckvoll ausnutzen, indem wir das objektiv Notwendige wollen und entsprechend handeln, hört -die Notwendigkeit auf, spontan zu wirken, ist sie in der F. aufgehoben und verwandelt sich in diesem Sinne in F., ohne indessen aufzuhören, Notwendigkeit zu bleiben. „Die Notwendigkeit verschwindet nicht, indem sie zur Freiheit wird.“ (Lenin, 38, S. 153) „Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ (Engels, MEW, 20, S. 106) F. als gesellschaftlicher Zustand (Reich der F.) setzt das Begreifen der F. als einen gesellschaftlichen Prozeß voraus. Die Verwandlung der Gesellschaft aus einem Reich der Notwendigkeit in ein Reich der F. kann nur dann erfolgen, wenn die Menschen nicht nur die Gesetze der Natur, sondern auch die der Gesellschaft erkennen und das gesellschaftliche Leben planmäßig und bewußt regeln. Das ist erst auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln möglich. In der bisherigen Geschichte bis zur Errichtung des Sozialismus ging die gesellschaftliche Notwendigkeit aus einem Konflikt vieler Einzelwillen hervor, sie erschien als „bewußtlos und willenlos wirkende Macht“. (Engels, MEW, 37, S. 464) Im Sozialismus befindet sich die gesellschaftliche Notwendigkeit in wachsendem Maße in Übereinstimmung mit dem Willen der Werktätigen. Diese Beziehungen stellt vor allem die marxistisch-leninistische Partei her, unter deren Führung die Arbeiterklasse ihre historische Mission erfüllt. Indem die Arbeiterklasse ihre politische Macht errichtet, die kapitalistischen Produktionsverhältnisse beseitigt und durch sozialistische ersetzt, vernichtet sie die Grundlage der Unfreiheit im Kapitalismus, die kapitalistische Lohnsklaverei. In diesem Prozeß werden die gesellschaftlichen Gesetze in wachsendem Maße allen Werktätigen bewußt, sie werden frei von Unwissenheit und erlangen damit die Fähigkeit, planmäßig und frei von sozialer Unsicherheit die gesellschaftliche F. zu verwirklichen. Dabei entwickeln sie sich selbst immer mehr zu freien, sozialistischen Persönlichkeiten. Die gesellschaftliche Notwendigkeit ist hier eine erkannte, bewußt gewordene Macht und kann sich in gesellschaftliche F. verwandeln. Durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel wird die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen-im Produktionsprozeß und im gesellschaftlichen Leben über-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 251 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 251) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 251 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 251)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden. Die Einziehung von Sachen gemäß Halbsatz bedarf keiner weiteren rense orde isse, Sie ist als selbständige Einziehung ohne Ordnungsstrafverfahren mög- lieh.

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