Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 211

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 211 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 211); 211 Erbrecht lung bestimmen. Besonders wichtig ist, daß das sozialistische Weltsystem in eine neue Entwicklungsetappe eingetreten ist, in der es möglich wird, die Vorzüge des Sozialismus im internationalen Maßstab umfassender zu nutzen. Die - sozialistische ökonomische Integration, entsprechend dem langfristigen Komplexprogramm des RGW, wird die Macht und den Einfluß des Sozialismus auf die ganze Welt weiter vergrößern, den historischen Fortschritt Weiter beschleunigen und neue Perspektiven für das Voranschrcitcn und den Sieg des Sozialismus in der ganzen Welt eröffnen. Die Kraft der sozialistischen Gemeinschaft ermöglicht immer öfter Lösungen in internationalen Fragen, die den Interessen des Friedens und der - friedlichen Koexistenz entsprechen. Die reaktionären Kräfte des Imperialismus versuchen mit allen Mitteln, den gesellschaftlichen Fortschritt aufzuhalten. Der Imperialismus ist weiterhin ein ernsthafter und gefährlicher Gegner, der seine aggressive Politik in verschiedenen Teilen der Welt fortsetzt und bemüht ist, internationale Spannungsherde zu erhalten. In seinen Beziehungen zu den sozialistischen Ländern bedient er sich auch flexibler und differenzierter Methoden, um seine Politik durchzusetzen. Ein wichtiges Kennzeichen der gegenwärtigen Epoche in der jetzigen Entwicklungsetappe ist ein erbitterter internationaler Klassenkampf. Er wird auf ökonomischem, politischem und geistigem Gebiet geführt, wobei sich besonders der ideologische Kampf verschärft. Kommunismus Erbrecht: Teilgebiet des - Zivilrechts, das die Voraussetzungen und Formen der Vermögensnachfolgc, die Rechte und Pflichten der Erben, die ordnungsgemäße Abwicklung der Nachlaßangelegenheiten und die gerechte Verteilung des Nachlasses sowie die notwendigen staatlichen Maß- nahmen regelt. Die Bestimmungen zum E. sind im 6. Teil des Zivilgesetzbuches (GBl. I 1975, Nr. 27) enthalten. Der Erbfall entsteht mit dem Tode eines Bürgers (Erblasser), dessen Vermögen auf einen oder mehrere Erben übergeht. Der Erbe wird Eigentümer der [unterlassenen Sachen, Inhaber von Forderungen und anderer Rechte (z. B. Urheber-und Erfinderrechte). Soweit es die Nachlaßverbindlichkeit betrifft, hat diese der Erbe grundsätzlich nur mit dem Nachlaß zu erfüllen, d. h., sein persönliches Vermögen kann dafür nicht in Anspruch genommen werden. Der Erbe kann in gesetzlich geregelter Form und Frist die Erbschaft ausschlagen. Die Berufung zum Erben entsteht durch gesetzliche Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung (Testament). Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist; sie regelt die Reihenfolge der Erbberechtigung nach drei Ordnungen, wobei Angehörige vorhergehender die Angehörigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbfolge ausschließen. In der 1. Ordnung erben der Ehegatte und die Kinder des Erblassers, in der 2. Ordnung die Eltern bzw. deren Nachkommen und in der 3. Ordnung die Großeltern bzw. deren Nachkommen. Selbst wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen oder zu gering bedacht wurden, steht dem Ehegatten immer und den Kindern, Enkeln und Eltern des Erblassers ein Pflichtteil dann zu, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalles gegenüber dem Erblasser unterhaltsberechtigt waren. Der Pflichtteilanspruch ist ein Geldanspruch in Höhe von zwei Dritteln des Wertes des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilberechtigten. Hat der Erblasser keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, so wird der Staat gesetzlicher Erbe. Er begleicht Nachlaßverbindlichkeiten bis zur Höhe des Wertes des Nachlasses.;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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