Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 188

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 188 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 188); einfache Arbeit 188 zwischen Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab führt das sozialistische E. zu einer Übereinstimmung der gesellschaftlichen Erfordernisse mit den kollektiven und persönlichen Interessen. Es erfordert und ermöglicht, die Produktionsmittel planmäßig und mit hoher Effektivität einzusetzen. 2. Unter persönlichem Eigentum versteht man im Sozialismus E. an den Arbeitsergebnissen, die für den persönlichen Bedarf, zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger bestimmt sind. Die Quelle des persönlichen E. im Sozialismus ist die individuelle Arbeit innerhalb der gesellschaftlichen Produktion. In der sozialistischen Verfassung der DDR ist das E.srecht staatsrechtlich verankert. Das persönliche E. und das Erbrecht sind gewährleistet. (Art. 11) einfache Arbeit - Arbeit Eingaben: Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden, mit denen sich jeder Bürger schriftlich oder mündlich an die Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitcn-den Organe, die volkseigenen Betriebe und Kombinate, die sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen sowie an die Abgeordneten wenden kann. Dieses Recht haben auch die gesellschaftlichen Organisationen. Die Arbeit mit E. ist im Eingabengesetz vom 19. 6. 1975 geregelt (GBl. I 1975, Nr. 26). Aus der Wahrnehmung des E.rechts dürfen dem Bürger wie auch den gesellschaftlichen Organisationen keine Nachteile entstehen. Es beruht auf dem in Art. 21 der Verfassung der DDR fixierten Grundrecht der Bürger auf umfassende Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates (- Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung). Es ist zugleich ein wichtiges Element der demokratischen Kontrolle über die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere der Grundrechte der Bürger, sowie über die Arbeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die E. der Bürger bzw. gesellschaftlichen Organisationen gehören zu den seit langem bewährten Elementen der sozialistischen Demokratie, die eine Vielzahl von Formen demokratischer Mitarbeit und immer bewußter wahrgenommener Mitverantwortung umschließt. Die Entscheidung über E. erfolgt durch den jeweils zuständigen Leiter bzw. einen von ihm Bevollmächtigten. Es liegt daher im Interesse der Bürger, wenn sie sich mit ihren E. unmittelbar an das für die betreffende Angelegenheit zuständige Organ, den Betrieb, die Genossenschaft oder Einrichtung wenden. E. sind gewissenhaft und schnell zu bearbeiten, und die Leiter und Mitarbeiter sind verpflichtet, den Bürgern bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten zu helfen. Jeder Bürger hat Anspruch auf begründete schriftliche oder mündliche Antwort auf seine E. Die Entscheidung ist spätestens innerhalb von 4 Wochen zu treffen. Bei Fristüberschreitung aus zwingenden Gründen ist dies zu begründen und mitzuteilcn, bis wann die Entscheidung über die E. erfolgt. Ist ein Bürger mit der Entscheidung über seine E. nicht einverstanden, kann er sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter wenden. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Die E. und die Ergebnisse ihrer Bearbeitung sind in den betreffenden Organen, Betrieben, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen regelmäßig auszuwerten und für die Verbesserung der Arbeit zu nutzen. Ebenso haben die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte die E. auszuwerten. Leiter und Mitarbeiter, die E. der Bürger mißachten oder in anderer Weise gegen das E.gesetz verstoßen, sind disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen, soweit nicht;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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