Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 122

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 122 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 122); Bewußtheit 122 deren Wahrheit bereits praktisch oder theoretisch erwiesen ist - die Argumente - begründet. Die logische Struktur der theoretischen B.verfah-ren ist oft kompliziert. Wir können in der Hauptsache zwischen deduktiven und reduktiven B.verfahren sowie dem Analogie-B. unterscheiden. Ein deduktiver B. geht von theoretischen Aussagen aus, deren Wahrheit bereits bekannt ist, oder von Axiomen, die in einem bestimmten theoretischen System als wahr gelten, und bildet von diesen ausgehend mit Hilfe logischer Schlußregeln eine Kette von Aussagen, an deren Ende die zu beweisende These steht. Jede folgende Aussage muß sich hierbei nach den Schlußregeln aus der vorhergehenden Aussage ergeben. Ein rein deduktiver B. setzt bereits eine weitgehende Formalisierung der betreffenden Theorie voraus. Ein reduktiver B. dagegen stellt mit Hilfe von Induktionen ( ■ Logik) einen logischen Zusammenhang zwischen der zu beweisenden These und bereits bekannten wahren Aussagen, den Argumenten, her. Deshalb ist er logisch nicht so zwingend wie der deduktive B. Der Analogie-B. benutzt Analogien als Argumente, weshalb er ebenfalls nicht schlüssig ist. Im Erkenntnisprozeß der Wissenschaften werden häufig komplizierte B.verfahren benutzt, die sowohl die Praxis als auch deduktive und reduktive Methoden verbinden. So wird z. B. die Wahrheit der marxistisch-leninistischen Theorie auf eine komplexe Weise mittels der praktischen geschichtlichen Erfahrungen und Resultate, mittels reduktiver Methoden durch die induktive Verarbeitung empirischer Kenntnisse und durch deduktive Ableitung von bereits gesicherten theoretischen Kenntnissen erwiesen. Bewußtheit: Übereinstimmung der Ziele des gesellschaftlichen Handelns mit den objektiven Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Gesamtent- wicklung. B. bezeichnet die der Spontaneität entgegengesetzte Qualität gesellschaftlichen Handelns, die durch die Kenntnis und Ausnutzung der gesellschaftlichen Gesetze und damit durch einen bestimmten Grad der Beherrschung des Lebensprozesses der Gesellschaft gekennzeichnet ist. Mit B. handeln die Menschen dann, wenn sie ihre bewußten Zwecke in Übereinstimmung mit den Gesetzen der gesellschaftlichen Entwicklung bestimmen und verwirklichen, wenn die von ihnen in Bewegung gesetzten Ursachen auch die von ihnen gewollten Wirkungen erzeugen, d. h., wenn sie ein richtiges Bewußtsein von ihrem eigenen gesellschaftlichen Lebensprozeß besitzen. Der Mensch kann als ein mit Bewußtsein begabtes Wesen nicht anders als mit Bewußtsein praktisch tätig sein. Insofern ist jede menschliche Tätigkeit bewußt auf ein unmittelbares oder auch ferneres Ziel, auf einen bestimmten Gegenstand des Interesses gerichtet. Unter den gesellschaftlichen Bedingungen des Privateigentums an den Produktionsmitteln und der Klassenspaltung erzeugt die bewußte menschliche Tätigkeit aber über die unmittelbaren, gewollten, im Kopf vorgeplanten Resultate hinaus Wirkungen im gesellschaftlichen Gesamtprozeß, die von den Handelnden weder beabsichtigt noch vorausgesehen werden, sondern die ungewollt, spontan eintreten. Die auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln beruhenden gesellschaftlichen Verhältnisse ( Produktionsverhältnisse) entwickelten sich spontan. So sehr der gesellschaftliche Entwicklungsprozeß auch in den vorsozialistischen Gesellschaftsordnungen aus dem bewußten Aufeinanderwirken der Individuen und Klassen, von ihrem bewußten Willen und besonderen Zwecken ausgeht, so wenig unterliegt er in seiner Gesamtheit ihrer Kontrolle, sondern verläuft naturwüchsig, blind. Erst mit der Herausbildung der Arbeiterklasse, dem Heranreifen der;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 122 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 122) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 122 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 122)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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