Kleines politisches Wörterbuch 1978, Seite 1045

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 1045 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1045); 1045 schränkt mit der Volljährigkeit erlangt wird. Kinder unter sechs Jahren und entmündigte Bürger sind handlungsunfähig. Für noch nicht volljährige Kinder und Jugendliche bestimmt das Z. einige Sonderfälle der Handlungsfähigkeit. Das Z. regelt die Rechte und Pflichten der Bürger und Betriebe in bezug auf das sozialistische Eigentum unter dem Gesichtspunkt ihrer Teilnahme am Z.sverkehr. Es regelt das persönliche Eigentum und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Die sich aus dem Bereich der individuellen Konsumtion ergebenden Beziehungen werden durch eine Reihe von Vertragstypen (z. B. Mietverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge) geregelt. Das Z. bestimmt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen gegen das Leben, die Gesundheit und das Eigentum. Dem Z. zugeordnet ist auch das - Erbrecht. Damit hat das Z. für die gesellschaftsgemäße' Gestaltung der Arbeits-,und Lebensbedingungen der Werktätigen große Bedeutung, denn die Sicherung der Äquivalenz in den Austauschbeziehungen und die reale Erfüllung von Verträgen sind wichtige Instrumente des Z. zur Gewährleistung des sozialistischen Leistungsprinzips. Zur Durchsetzung des Z. nehmen die Bürger in demokratischen Organisationsformen (Mietergemeinschaften, Kundenbeiräten u. a.) ihr Recht auf Mit-gcstaltung wahr. So können z. B. die Mietergemeinschaften mit dem Vermieter Verträge schließen, in denen konkrete Vereinbarungen über die Mitwirkung der Mietergemeinschaften hinsichtlich der Mietzahlung, der Verwendung von finanziellen Mitteln, der Planung und Ausführung von Reparaturen und Instandhaltungen getroffen werden. Das Z. gewährt Rechtsschutz für den Fall, daß die Beteiligten ihre Rechtsverhältnisse nicht selbst gestalten oder in einem Rechtskonflikt keine Lösung finden können. Sie können dann die Hilfe der Gerichte (- Rechtsprechung) oder an- Zivilverteidigung derer staatlicher Organe in Anspruch nehmen. Zivilverteidigung: untrennbarer Bestandteil der Landesverteidigung der DDR. Die Organisation der Z. erfordert die Durchführung komplexer Aufgaben auf allen Gebieten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens unter Ausnutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung, unter Ausschöpfung aller gesellschaftlichen Potenzen und Ressourcen sowie unter breiter Einbeziehung und aktiver Mitwirkung der Bürger zur Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen, der kulturellen Werte sowie zur Schaffung von Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens im Verteidigungszustand und bei Katastrophen. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Z. in der DDR vom 16.9. 1970 löst die Z. folgende Hauptaufgaben: 1. Umfassende Vorbereitung der Bevölkerung auf die Erfüllung der Aufgaben der Z. und Gewährleistung eines optimalen Schutzes vor den Folgen von militärischen Aggressionshandlungen, insbesondere vor den Wirkungen von Massenvernichtungsmitteln. Das schließt u. a. ein: Die politisch-ideologische Aufklärung der Bevölkerung über Probleme der Z. im Rahmen und als fester Bestandteil der einheitlichen politischen Bildungsund Erziehungsarbeit; die Aufklärung und Ausbildung der Bevölkerung in den Betrieben, Einrichtungen und Wohngebieten über Möglichkeiten und Arten des Schutzes vor Massen-vernichtungsmittcln, über das Verhal-’ ten sowie über Maßnahmen der Selbst- und gegenseitigen Hilfe bei militärischen Aggressionshandlungen; die Durchführung von Maßnahmen des Atem- und Körperschutzes für die Bevölkerung und zu ihrer geschützten Unterbringung; die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei 66 Kleines politisches Wörterbuch;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, 3., überarbeitete Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1978 (Kl. pol. Wb. DDR 1978, S. 1-1076).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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