Kleines politisches Wörterbuch 1973, Seite 935

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 935 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 935); 935 Wahlkreis keine Verpflichtung für den Wähler, seine Stimme geheim abzugeben. Er entscheidet selbst, ob er offen oder geheim abstimmt. Wahlkommission: demokratisches Organ zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen in der DDR. In der Periode der unmittelbaren Vorbereitung jeder Wahl werden gebildet: die Wahlkommission der Republik, eine Wahlkommission in jedem Bezirk, jedem Kreis, jeder Stadt, jedem Stadtbezirk und jeder Gemeinde, eine W. in jedem ■ Wahlkreis. Die W. der Republik wird vom Staatsrat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag gebildet. Ihre Mitglieder werden u. a. in Tagungen der Parteien und Massenorganisationen sowie von Versammlungen in Betriehen, Genossenschaften, Institutionen und militärischen Verbänden vorgeschlagen und durch den Staatsrat berufen. Die W. in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden werden von den zuständigen örtlichen Räten aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Massenorganisationen, von Versammlungen in Betrieben, Genossenschaften usw., der Ausschüsse der Nationalen Front gebildet. Die W. der Republik, die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeinde-W. leiten das gesamte Wahlgeschehen auf ihrem Territorium. Insbesondere überwachen sie die Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen, leiten die Tätigkeit der unterstellten Wahlorgane an. entscheiden über Beschwerden gegen Handlungsweisen unterstellter W. und von staatlichen Organen im Zusammenhang mit der Wahl. Sie stellen das Wahlergebnis fest. Den W. in den Wahlkreisen (Wahlkreiskommissionen) obliegt insbesondere die Entgegennahme der Wahlvorschläge, die Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten, ihre Vorstellung auf Wahlversammlungen und die Feststellung des Wahlergebnisses in ihrem Wahlkreis. In Gestalt der W. leitet die Bevölkerung ihre Wahlen selbst. Tausende von Bürgern werden so in die unmittelbare Leitung jeder Wahl einbezogen. ■ Wahlrecht Wahlkreis: Gebiet, dessen wahlberechtigte Bürger eine bestimmte, nach der Einwohnerzahl festgesetzte Anzahl von Kandidaten für die Wahlen zur Volkskammer oder für die örtlichen Volksvertretungen der DDR wählen. Zur Durchführung einer Wahl wird das Territorium, dessen Bevölkerung eine Volksvertretung zu wählen hat. in W. eingeteilt, in denen jeweils ein Teil der Abgeordneten der Volksvertretung gewählt wird. Die Gesamtheit der in den W. gewählten Abgeordneten bildet die ► Volksvertretung. Die Einteilung in W. trägt den gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Beziehungen Rechnung und fördert eine ständige enge Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten. Der Staatsrat bestimmt unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl die W. und die Zahl der in den W. zu wählenden Abgeordneten für die Wahlen zur Volkskammer. Bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen entscheiden darüber die zuständigen örtlichen Volksvertretungen. Die Bezeichnung, die Grenzen der W: sowie die Zahl der in den einzelnen W. zu wählenden Abgeordneten werden öffentlich bekanntgegeben. Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1973 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 1-1016).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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