Kleines politisches Wörterbuch 1973, Seite 885

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 885 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 885); 885 Verfassung der UdSSR vollständige Unterdrückung der Bourgeoisie, die Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die Errichtung des Sozialismus. Sie legte umfassende Rechte und Freiheiten für die Werktätigen fest; zugleich entzog sie den Ausbeutern das Wahlrecht. Die Verfassung der RSFSR war das Vorbild für die Verfassungen der anderen Sowjetrepubliken, die in den Jahren von 1919 1922 verabschiedet wurden. Nach der Bildung der UdSSR am 30.12.1922 erfolgte die Ausarbeitung der ersten Verfassung der UdSSR. Sie wurde am 6. 7. 1923 vom Zentralen Exekutivkomitee der UdSSR bestätigt und in Kraft gesetzt und am 31. 1. 1924 vom II. Sowjetkongreß der UdSSR endgültig verabschiedet. Die V. von 1924 war das Ergebnis der freiwilligen Vereinigung von vier sozialistischen Sowjetrepubliken zu einem einheitlichen sozialistischen Unionsstaat; sie legte die Beziehungen zwischen der Union und den einzelnen Unionsrepubliken sowie das System der obersten Staatsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken staatsrechtlich fest. Dem sozialistischen Charakter des multinationalen Sowjetstaates entsprechend, behielt jede Unionsrepublik das Recht des Austritts, wobei jederzeit auch neue Mitglieder in die sozialistische Völkergemeinschaft aufgenommen werden konnten. Auf der Grundlage der V. verabschiedeten die Unionsrepubliken neue Verfassungen. Mit dem Sieg des Sozialismus in der UdSSR wurde es notwendig, die veränderten sozialökonomischen und gesellschaftspolitischen Grundlagen der Sowjetgesellschaft und die sich daraus ergebenden staatsorganisatorischen Erfordernisse auch verfassungsrechtlich zu ge- stalten. Das erfolgte mit der V. vom 5.12.1936. Zu dieser Zeit waren alle Ausbeuterklassen in der UdSSR bereits beseitigt. Die Arbeiterklasse hatte die führende Stellung in der Gesellschaft weiter gefestigt. Die Bauern hatten sich zur Klasse der Genossenschaftsbauern entwickelt. Eine neue, aus dem Volke hervorgegangene und dem Sozialismus treu ergebene sozialistische Intelligenz war herangewachsen. Die nationalen Beziehungen innerhalb der UdSSR entwickelten sich erfolgreich auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus. Der von einer Kommission des Zentralexekutivkomitees der UdSSR erarbeitete Verfassungsentwurf wurde im Juni 1936 vom ZK der KPdSU in seiner Grundlinie gebilligt und vom Präsidium des Zentralexekutivkomitees der UdSSR zur allgemeinen Diskussion gestellt. In einer mehr als 5 Monate währenden Volksaussprache wirkten über 50 Mill. Sowjetbürger, 55 % der erwachsenen Bevölkerung der UdSSR, an der endgültigen Erarbeitung des neuen Grundgesetzes der sowjetischen Gesellschafts- und Staatsordnung mit, wobei 2 Mill. Änderungs-, Ergänzungs- und sonstige Vorschläge unterbreitet wurden. Am 5.12.1936 verabschiedete der VIII. Außerordentliche Sowjetkongreß die neue V. Seitdem wird dieser Tag alljährlich als Feiertag begangen. Die Bedeutung der V. von 1936 besteht vor allem darin, daß sie die wichtigsten Errungenschaften des Sowjetvolkes beim sozialistischen Aufbau staatsrechtlich festlegt: Die Errichtung des sozialistischen Wirtschaftssystems auf der Grundlage des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, die politisch-moralische Einheit der Werktätigen unter;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1973 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 1-1016).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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