Kleines politisches Wörterbuch 1973, Seite 832

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 832 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 832); Staatsrecht 832 Staatsrecht: in der DDR grundlegender Zweig des sozialistischen Rechtssystems, der diejenigen Rechtsnormen umfaßt, welche die Grundlagen der Souveränität des werktätigen Volkes und die im Prozeß der Verwirklichung der sozialistischen Staatsmacht entstehenden gesellschaftlichen Verhältnisse regeln. Es fixiert die politische Macht der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, ihr Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes, das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln und die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft als unantastbare Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staatsaufbaus. Das S. trifft Festlegungen über dia politischen Grundlagen und Prinzipien der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung; die ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und des sozialistischen Staates und die Funktion von Wissenschaft, Bildung und Kultur in Gesellschaft und Staat; das System der staatlichen Leitung und Planung von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur und Verteidigung; die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger; die gesellschaftliche Funktion der Gemeinschaften (insbesondere der Städte und Gemeinden, der Betriebe, der Gewerkschaften und der sozialistischen Produktionsgenossenschaften) und ihre grundlegende rechtliche Stellung; den Aufbau und das System der sozialistischen Staatsorgane, das Verfahren ihrer Bildung sowie die Grundsätze ihrer Tätigkeit; die politischen und juristischen Grundlagen und Garantien der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege sowie die Grundlagen gesellschaftlicher und staatlicher Kontrolle und Gesetzlichkeitsaufsicht. Damit regelt das S. die Grundzüge der Organisation der staatlichen Leitung. Die Volkssouveränität, verwirklicht auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus, und die ihr entsprechende Organisation und Tätigkeit der s- Staatsorgane, insbesondere der Volksvertretungen und ihrer Räte, stehen im Mittelpunkt des S. Es ist darauf gerichtet, den von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geprägten gesamtgesellschaftlichen Willen unter schöpferischer Mitarbeit aller Staatsbürger allgemeinverbindlich herauszuarbeiten und in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Verfassung der DDR als grundlegendes Gesetz der politischen Lebensordnung des werktätigen Volkes ist die wichtigste juristische Quelle des S. Aufbau und System des S. werden durch die sozialistische Verfassung der DDR bestimmt. Sie setzt die rechtlichen Ausgangspunkte und Maßstäbe für die Entwicklung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse durch alle Zweige des einheitlichen sozialistischen Rechts. Staatssekretär: 1. ständiger Stellvertreter eines Ministers. Er ist für die wissenschaftliche und rationelle Organisation der staatlichen Leitung, die Planung, Koordinierung und Kontrolle der Aufgaben des Ministeriums verantwortlich. Als ständiger Stellvertreter eines Ministers nimmt der S. dessen Vertretung bei Abwesenheit oder Verhinderung wahr.;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 832 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 832) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, Seite 832 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 832)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1973, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1973 (Kl. pol. Wb. DDR 1973, S. 1-1016).

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