Handbuch der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1954-1958, Seite 167

Handbuch der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 2. Wahlperiode 1954-1958, Seite 167 (Hdb. VK. DDR, 2. WP. 1954-1958, S. 167); Volkskammer Ausschüsse Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft (17 Mitglieder) Vorsitzender: Goldenbaum, Ernst, DBD Stellvertreter: Mitglieder: Benecke, Otto, VdgB Biering, Walter, SED Dürr, Albert, SED Hedwig, Klara, DFD Hoffmann, Herbert, DBD Kanow, Martha, VdgB Kiesler, Bruno, FDJ Lange, Friedrich, FDGB Möller, Prof. Otto, NDPD Nestler, Arndt, FDGB Pflock, Paul, LDPD Röhrer, Prof. Dr. Heinz, CDU Schmidt, Heinrich, DBD Schwarz, Prof. Dr. Otto, KB Berliner Vertreter: Krause, Walter, Gen. Thiemes, Fritz, DBD Haushalts- und Finanzausschuß (18 Mitglieder) Vorsitzender: 1. Stellvertreter: Seydewitz, Max, SED Kalb, Otto, CDU 2. Stellvertreter: Ott, Herbert, LDPD Mitglieder: Abendroth, Kurt, DBD Engel, Kurt, FDGB Flegel, Manfred, NDPD Götzelt, Grete, Gen. Groh-Kummerlöw, Grete, FDGB Kneschke, Karl, KB Komarek, Egon, SED Lang, Werner, SED Schmook, Brunhilde, DFD Steinhaus, Charlotte, LDPD Strümpfel, Edgar, DBD Weinhold, Hans-Joachim, FDJ Berliner Vertreter: Dalimann, Elfriede, NDPD Pertek, Leopold, SED 167;
Handbuch der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 2. Wahlperiode 1954-1958, Seite 167 (Hdb. VK. DDR, 2. WP. 1954-1958, S. 167) Handbuch der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 2. Wahlperiode 1954-1958, Seite 167 (Hdb. VK. DDR, 2. WP. 1954-1958, S. 167)

Dokumentation: Handbuch der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 2. Wahlperiode 1954-1958, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Kongress Verlag, Berlin 1957 (Hdb. VK. DDR 2. WP. 1954-1958, S. 1-540).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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