Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 6 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, S. 6); 6 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 26. Januar 1968 3. Übrige hauswirtschattliche Dienstleistungen und Reparaturen: Erfüllung der festgelegten Verkürzung der Warte- und Lieferzeiten nach Tagen Übernahme von Garantieverpflichtungen pro Leistung und Zeitraum. 4. Stadt- und Gemeindewirtschaft: Einhaltung des territorial festgelegten Beräu-mungs- und Reinigungsturnusses. §4 Staffelung der Zuführungen (1) Bei Erfüllung der Hauptkennziffer und der weiteren Kennziffern kann der Prämienfonds in Höhe von 4 % des geplanten Lohnfonds gebildet werden. (2) Bei Übererfüllung der Hauptkennziffer kann dem Prämienfonds bis zu 28 % des übererfüllten Betriebsergebnisses zugeführt werden. Das den Betrieben übergeordnete Organ legt in diesem Rahmen den effektiven Prozentsatz der Zuführungen fest. (3) Bei Nichterfüllung der weiteren Kennziffern sind von den bis zu 28 % des übererfüllten Betriebsergebnisses errechnelen Gesamtzuführungen bis zu 40 % Abzüge vorzunehmen. Die Festlegung der Differenzierung der Abzüge wird im Abs. 7 geregelt. (4) Bei verlustgeplanten Betrieben gilt diese Festlegung sinngemäß für die Unterbietung des Verlustes. (5) Minderungen des Betriebsergebnisses durch Über- erfüllung der Position Haushaltsfertigwäsche sind dem Betriebsergebnis zur Berechnung der Zuführungen zum Prämienfonds zuzuschlagen, soweit der geplante Kostensatz Haushaltsfertigwäsche eingehalten wurde. Diese Regelung gilt nicht für Betriebe, die einen leistungsgebundenen Preis- bzw. Gebührenausgleich aus dem örtlichen Haushalt für diese Leistungsart erhalten. (6) Bei Nichterfüllung der Hauptkennziffer erfolgt die Zuführung zum Prämienfonds nur in Höhe des Erfüllungsprozentsatzes des Betriebsergebnisses, bezogen auf den planmäßig zu bildenden Prämienfonds. (7) Bei Nichterfüllung der weiteren Kennziffern sind von der errechnelen Zuführung entsprechend der Erfüllung des Betriebsergebnisses bis zu 40 % abzusetzen, bei Nichterfüllung nur einer weiteren Kennziffer mindestens 10 %. Die Staffelung entsprechend der Bedeutung und dem Grad der Erfüllung dieser weiteren Kennziffern ist durch das den Betrieben übergeordnete Organ vorzunehmen. (8) Die Mindestzuführung zum Prämienfonds beträgt 1,5 % des geplanten Lohnfonds. (9) Mit den Zuführungen aus der Übererfüllung gemäß Abs. 2 darf der Prämienfonds 6,5 % des geplanten Lohnfonds nicht überschreiten. §5 Ausarbeitung optimaler Pläne (1) Bei Verbesserung der den Betrieben vorgegebenen staatlichen Aufgabe Betriebsergebnis kann durch das den Betrieben übergeordnete Organ bestimmt werden, daß bis zu 70 % des die staatliche Aufgabe überbotenen Betrages als zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds geplant werden können. Für die volle In- anspruchnahme ist Voraussetzung, daß die staatliche Aufgabe Arbeitskräfte eingehalten und die für die Betriebe festgelegten weiteren Kennziffern, bezogen auf den optimalen Plan, erfüllt werden. (2) Wenn der optimale Plan nicht voll erreicht wird, jedoch die für die Betriebe festgelegten weiteren Kennziffern erfüllt werden, können die Betriebe bis zu 28 % des der staatlichen Aufgabe überbotenen Betrages dem Prämienfonds zuführen. (3) Mit den Zuführungen aus der Erfüllung des optimalen Planes gemäß Abs. 1 darf der Prämienfonds 8% des geplanten Lohnfonds nicht übersteigen. Gemäß Abs. 2 darf der Prämienfonds 6,5 % des geplanten Lohnfonds nicht übersteigen. (4) Der von den Betrieben gemäß Absätzen 1 und 2 anzuwendende Prozentsatz in Relation zur Erfüllung des optimalen Planes ist von dem den Betrieben übergeordneten Organ festzulegen. (5) Liegt die Untererfüllung zum optimalen Plan unter der vorgegebenen staatlichen Aufgabe Betriebsergebnis , hat die Zuführung zum Prämienfonds nur in Höhe des Erfüllungsprozentsatzes zur staatlichen Aufgabe zu erfolgen. (6) Werden die weiteren Kennziffern nicht erfüllt, erfolgen Abzüge nach §4. Abs. 7 von der auf der Grundlage der Erfüllung des optimalen Planes errechnten Zuführung. §6 Verantwortung der örtlichen Organe Die den Betrieben übergeordneten Organe müssen in ihrer Leitungstätigkeit darauf einwirken, daß bei der Festlegung der einzelnen Prozentsätze für die Zuführungen, zum Prämienfonds die Ausschöp-l'ung aller betrieblichen Reserven gesichert ist und bei der Festlegung der weiteren Kennziffern für die Betriebe eine weitere Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Reparaturen und Dienstleistungen erzielt wird. §7 Verwendung des Prämienfonds (1) Bildung und Verwendung des Prämienfonds müssen eine Einheit bilden. Das stimulierte Interesse der Betriebe an einer kontinuierlichen und hohen Leistung muß auch Grundlage für die Verwendung sein. (2) Der Prämienfonds ist zu verwenden für: Prämiierung hervorragender Kollektive und Einzelleistungen im sozialistischen Wettbewerb Prämiierung hervorragender Leistungen bei der schnellen Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich -technischen Fortschritts weitere Einzelauszeichnungen hervorragender Leistungen sowie zur materiellen Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen, deren Nutzen nicht oder schwer meßbar ist, soweit diese nicht aus den Kosten zu vergüten sind die Gewährung von Jahresendprämien nach den in der Verordnung vom 2. Februar 1967 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und den WB (Zentrale) für das Jahr 1968 (GBl. II S. 103) genannten Grundsätzen nach §§11 bis 16.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 18. Dezember 1968 auf Seite 92. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, Nr. 1-13 v. 12.1.-18.12.1968, S. 1-92).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Untersuchungsarbeit bestand auch in einer straftatenvorbeugenden und schadens-verhütenden Arbeit.

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