Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 55 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, S. 55); Gesetzblatt Teil III Nr. 10 Ausgabetag: 5. November 1968 55 daß die strukturkonkreten Vorgaben für die in ihrer Verantwortung liegenden volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben auch in den Führungsbereichen anderer zentraler Staatsorgane bzw. Räte der Bezirke an die entsprechenden Staats- und Wirtschaftsorgane, volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen herausgegeben werden. Dazu treffen sie mit den Leitern der betreffenden Organe entsprechende Vereinbarungen. Im Prozeß der Ausarbeitung des Perspektivplanes, insbesondere in der ersten Phase, führen sie die notwendigen Strukturentscheidungen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches herbei. Erforderliche grundsätzliche Strukturentscheidungen sind durch die verantwortlichen Minister in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission dem Ministerrat vorzuschlagen. 1.4. In der ersten Phase der Ausarbeitung des Perspektivplanes gewährleisten die Räte der Bezirke die territoriale Sicherung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben entsprechend den Festlegungen in Ziff. 3. Die Räte der Bezirke und Kreise arbeiten in der ersten Phase Perspektivplankonzeptionen zur Entwicklung einer effektiven Territorialstruktur und für die von ihnen geleiteten Bereiche aus. Während der Ausarbeitung der Perspektivplankonzeptionen gewährleisten die Fachorgane der Räte der Bezirke und die zuständigen Ministerien bzw. anderen zentralen Staatsorgane eine enge Zusammenarbeit. Die Räte der Kreise entscheiden in Übereinstimmung mit den Räten der Städte und Gemeinden über die Ausarbeitung von Perspektivplankonzeptionen in solchen Städten und Gemeinden, die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung sind. Die örtlichen Räte legen die in der ersten Phase erarbeiteten Materialien den Ständigen Kommissionen der Volksvertretungen zur Beratung vor. Von den Räten der Bezirke werden daraus ökonomische Planinformationen übergeben. 1.5. Auf der Grundlage der in der Strukturpolitischen Konzeption der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik enthaltenen Entwicklung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben und der gegebenenfalls bereits berechneten günstigeren Zielsetzungen werden entsprechend den getroffenen Festlegungen unter Leitung der Staatlichen Plankommission die zweiseitigen Konsultationen mit den sozialistischen Ländern durchgeführt. Vorliegende Ergebnisse der internationalen Abstimmung sind in die Planangebote einzuarbeiten. 2. Die Erteilung von strukturkonkreten Vorgaben und die Ausarbeitung der Planangebote, die Ausarbeitung der Perspektivplankonzeptionen der Führungsbereiche und das Planinformationssystem 2.1. Die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke erhalten in der ersten Phase der Ausarbeitung des Perspektivplanes die Strukturpolitische Konzeption der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Nomenklatur zur Ausarbeitung volkswirtschaftlich sturkturkonkreter Planunterlagen für den Zeitraum von 1971 bis 1973 vorläufige Orientierungen für die Effektivität entsprechend Ziff. 5 Orientierungsziffern entsprechend Tafel 2 als volkswirtschaftliche Orientierung für die Ausarbeitung ihrer Perspektivplankonzeptionen. Für wichtige Aufgaben der Sicherstellung des materiell-technischen Bedarfs der bewaffneten Organe gibt die Staatliche Plankommission spezielle Vorgaben heraus. 2.2. Für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben sind gemäß Ziff. 1.3. strukturkonkrete Vorgaben abzuleiten, die im Interesse einer hocheffektiven Struktur der Volkswirtschaft zu erreichen oder zu überbieten sind.* Die strukturkonkreten Vorgaben sind die Grundlage der Perspektivplanangebote, die vor dem übergeordneten Staats- oder Wirtschaftsorgan zu verteidigen sind. Wurden für Aufgaben der Nomenklatur zur Ausarbeitung volkswirtschaftlich strukturkonkreter Planunterlagen für den Zeitraum von 1971 1975 bereits strukturkonkrete Planunterlagen vor den Ministern verteidigt und stimmen deren Zielstellungen mit der Strukturpolitischen Konzeption der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik überein und erstrecken sie sich über den gesamten Perspektivplanzeitraum, sind nicht erneut Vorgaben zu erteilen und Planangebote auszuarbeiten. Für die Planung der Führungsbereiche werden gemäß Ziff. 1.3. Orientierungsziffern übergeben, die als volkswirtschaftliche Orientierung für die Ausarbeitung der Perspektivplankonzeptionen, Planangebote und der Planinformationen dienen. Die Minister, Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und Vorsitzenden der Räte der Bezirke sowie die Leiter der nachgeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane haben bei der Übergabe dar strukturkonkreten Vorgaben zu beachten, daß die Eigenverantwortung der volkseigenen Kombinate, der Betriebe und Einrichtungen für die Erarbeitung der Planangebote und die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Gestaltung der Entwicklung im Territorium voll wahrgenom-men werden. Die Einbeziehung der bezirksgeleiteten Industrie in die Planung der Industriezweige erfolgt entsprechend der „Grundsatzregelung 1969 70“, Tafel 4. * Als Rahmen für die Auswahl von Kennziffern und Aufgaben, die als Vorgaben übergeben weiden, gilt die „Grundsatzregelung 19G9 70" (Taleim 3 1 bis 3 4).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 18. Dezember 1968 auf Seite 92. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, Nr. 1-13 v. 12.1.-18.12.1968, S. 1-92).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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