Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 30

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 30 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, S. 30); 30 Gesetzblatt Teil III Nr. 9 Ausgabetag: 25. Oktober 1968 Das System der perspektivischen Industriepreisplanung .geht von folgenden Grundsätzen aus: Die Hauptfunktion der Industriepreise besteht darin, einen starken Druck auf die Senkung der Selbstkosten auszuüben. Dabei besteht das Ziel darin, daß der nationale Aufwand für ein Erzeugnis kleiner wird bzw. kleiner bleibt als der Außenhandelserlös. Der Grundgedanke des ökonomischen Systems wird durch die detaillierte Vorgabe der Industriepreisentwicklung für die strukturbestimmenden Erzeugnisgruppen und die stark aggregierte Vorgabe für die übrigen Erzeugnisgruppen verwirklicht. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus ist durch die Vorgabe der Industriepreisentwicklung auf der Grundlage der ständigen Senkung der Selbstkosten die Grundlinie der Preispolitik für den Perspektivplanzeitraum bestimmt und gesichert, daß die Industriepreisentwicklung fest in der Hand des Staates bleibt. Darüber hinaus wird durch die notwendige Vorausberechnung der Kosten in allen Betrieben das Kostendenken entwickelt und die Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten gestärkt. Jeder ordentlich geleitete volkseigene Betrieb führt die Planung der Kostenentwicklung für die Erzeugnisse nicht als ein spezielles Erfordernis der perspektivischen Industriepreisplanung, sondern als eine Grundvoraussetzung sozialistischer Betriebsführung und wesentlichen Bestandteil seiner komplexen Perspektivplanung durch. Die Industriepreise werden auf der Basis des nationalen Aufwandes unter Berücksichtigung der Bedingungen des Binnen- und Außenmarktes gebildet. Der weitere Übergang zum fondsbezogenen Industriepreis erfolgt auf der Grundlage der Senkung der Selbstkosten und der Senkung der Industriepreise. Die Notwendigkeit, den Perspektivplan mit vorausberechneten Kosten und Industriepreisen zu bewerten, erfordert ein funktionsfähiges System der Industriepreisplanung. Außer der perspektivischen Berechnung der Kostenentwicklung in jedem Betrieb als eine Grundvoraussetzung der sozialistischen Betriebsführung und der Perspektivplanung sind weitere Voraussetzungen für die Entwicklung eines solchen Systems der Preisplanung ein volkswirtschaftliches Bilanzsystem zur Erfassung der wechselseitigen Verflechtungsbeziehungen ein einheitliches Informationssystem und ein einheitliches System der Datenverarbeitung. Es ist notwendig, für den Perspektivplan 1971 1975 das System der Industriepreisplanung auf der Basis des gegenwärtig erreichten Entwicklungsstandes des Informationssystems, des Bilanzsystems und der Datenverarbeitung anzuwenden. Das erfordert, daß die Berechnungen der perspektivischen Industriepreisentwicklung auf zentraler Ebene durchgeführt werden und 1 die Betriebe, Kombinate und WB erzeugnisgruppenbezogene Planinformationen für die zentralen Berechnungen ausarbeiten. Auf der neuen Grundlage der Bewertung des Perspektivplanes zu den vorausberechneten Kosten und Industriepreisen wird bei den weiteren Maßnahmen zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in den Jahren 1969/70 auch das Gesamtsystem der ökonomischen Hebel so vervollkommnet, daß für die Betriebe, Kombinate und WB ein stärkeres Interesse zur Senkung der Selbstkosten, zur rationellen Ausnutzung der vorgeschossenen Fonds und zur Herstellung weltmarktfähiger Erzeugnisse entsteht. Durch die Entwicklung von Methoden der Vorausberechnung der Kosten und der erzeugnisbezogenen Kostenplanung in den Betrieben, Kombinaten und WB wird das Kostendenken weiter gestärkt. Zur Sicherung der notwendigen Qualität des Perspektivplanes als Hauptsteuerungsinstrument ist eine schrittweise Ausarbeitung des Industriepreisplanes für den Perspektivplanzeitraum in zeitlicher Übereinstimmung mit den beiden Phasen der Ausarbeitung des komplexen Perspektivplanes notwendig und die Planung der Kosten und Industriepreise als integrierender Bestandteil des gesamten Planungsprozesses vorzunehmen. Diese schrittweise Qualifizierung der perspektivischen Industriepreisplanung und ihre Einbeziehung in das Gesamtsystem der Perspektivplanung ist erforderlich, weil richtige materielle Entscheidungen wesentlich von der Kenntnis der Industriepreisentwicklung abhän-gen, und umgekehrt, die Planung der Industriepreisentwicklung nur auf der Grundlage der vorausbestimmten materiellen Entwicklung möglich ist die mannigfaltigen Verflechtungsbeziehungen zwischen den Erzeugnisgruppen und Produktionsstufen eine wesentliche Grundlage für die richtige Bestimmung der Industriepreisentwicklung der Erzeugnisgruppen sind, deren Wechselwirkungen zur materiellen und finanziellen Planung beachtet werden müssen. Daher werden in Übereinstimmung mit den beiden Phasen der Perspektivplanung auch 2 Phasen der Industriepreisplanung für den Perspektivplan 1971 bis 1975 voneinander unterschieden: 1. Phase Ausarbeitung von Planinformationen für das zentrale Preisverflechtungsmodell und Berechnung der Industriepreisentwicklung 2. Phase Weitere Präzisierung der errechneten In- dustriepreisenwicklung der 1. Phase auf allen Ebenen der Volkswirtschaft. Die vorliegende „Arbeitsanleitung zur Ermittlung der ökonomischen Planinformationen für die Industriepreisplanung im Perspektivplanzeitraum 1971 1975“ bezieht sich nur auf die Aufgaben der 1. Phase, soweit sie von den Betrieben, Kombinaten, WB, Wirtschaftsräten der Bezirke, Bezirksbauämtern, Ministerien und anderen wirtschaftsleitenden Organen zu erfüllen sind. Inhalt der 1. Phase der perspektivischen Industriepreisplanung ist die Ausarbeitung der Planinformationen durch die Betriebe, Kombinate und WB über die Kostenstruktur des Basisjahres sowie über die Entwicklung der Selbstkosten (Material- und übrige Kosten) der Hersteller in den Jahren 1969 und 1971 1975 und über die Betriebspreissummen und die produktiven Fonds 1969 und 1971 1975. Hierbei werden Indu- ct;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 18. Dezember 1968 auf Seite 92. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, Nr. 1-13 v. 12.1.-18.12.1968, S. 1-92).

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