Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 40 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 40); 40 Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 29. April 1967 Hygiene-Museum genannt) ist das leitend Zentralinstitut auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und der Produktion von biologisch-anatomischen Unterrichtsmitteln und Anschauungsmaterialien in der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist dem Ministerium für Gesundheitswesen direkt unterstellt. (2) Bestandteile des Deutschen Hygiene-Museums sind: das Institut für Gesundheitserziehung das Institut für biologisch-anatomische Unterrichtsmittel und Anschauungsmaterialien. (3) Das Deutsche Hygiene-Museum hat seinen Sitz in Dresden. (4) Das Deutsche Hygiene-Museum ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. (5) Das Deutsche Hygiene-Museum ist Haushaltsorganisation. Sein Haushaltsplan ist Bestandteil des Haushaltes des Ministeriums für Gesundheitswesen. Der Minister für Gesundheitswesen bestimmt, in welchen Bereichen des Deutschen Hygiene-Museums nach Grundsätzen der Leistungsfinanzierung gearbeitet wird. §2 Aufgaben (1) Das Deutsche Hygiene-Museum führt wissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiet der Methodologie der Gesundheitserziehung durch. Es verbreitet systematisch und mit modernen Methoden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit in für alle Bevölkerungsschichten allgemeinverständlicher Form. Es leitet die Mitarbeiter des Gesundheitswesens sowie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche bei einer solchen Tätigkeit sowie bei der Gesundheitserziehung der Bevölkerung an und wirkt mit bei der Aus- und Weiterbildung entsprechender Fachkader. Es entwickelt und produziert biologisch-anatomische Unterrichtsmittel und Anschauungsmaterialien. (2) Das Institut für Gesundheitserziehung hat insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Untersuchung und Ausarbeitung der für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen wirkungsvollsten Aufklärungs- und Erziehungsmethoden zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit Entwicklung der zur systematischen Aufklärung und Gesundheitserziehung der gesamten Bevölkerung erforderlichen methodologischen und aufklärenden Materialien sowie die Koordinierung ihres Einsatzes Anleitung der Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Unterstützung derjenigen Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen, die sieh der Aufklärung und Gesundheitserziehung widmen Aus- und Weiterbildung bestimmter Berufs- und Bevölkerungsgruppen in der Methodik der Gesundheitserziehung Auswertung der Erfahrungen und der Arbeitsmethoden anderer Länder in der Gesundheitserziehung. (3) Das Institut für biologisch-anatomische Unterrichtsmittel und Anschauungsmaterialien hat insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Entwicklung und Herstellung von biologisch-anatomischen Unterrichtsmitteln entsprechend den neuesten naturwissenschaftlichen, pädagogischen und technologischen Erkenntnissen. Vertrieb dieser Unterrichtsmittel im In- und Ausland in enger Verbindung mit den staatlichen Handelsorganen Herstellung und Vertrieb bestimmter vom Institut für Gesundheitserziehung entwickelter Aufklärungsmaterialien Herstellung und Organisation von populärwissenschaftlichen Ausstellungen nach den Plänen des Instituts für Gesundheitserziehung Organisation von Lehrmittelausstellungen und -messen im In- und Ausland in enger Verbindung mit den dafür zuständigen staatlichen Organen. §3 Leitung (1) Das Deutsche Hygiene-Museum wird von einem auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung erfahrenen Facharzt für Sozialhygiene geleitet. Er trägt die Dienstbezeichnung „Generaldirektor“. Das Institut für Gesundheitserziehung und das Institut für biologischanatomische Unterrichtsmittel und Anschauungsmaterialien werden von je einem Direktor geleitet. (2) Der Generaldirektor wird im Falle seiner Verhinderung durch den von ihm bestimmten Direktor eines der beiden Institute vertreten. (3) Der Generaldirektor berät mit den Direktoren der Institute die Grundfragen, und die Hauplrichtung der Tätigkeit und bedient sich der Beratung mit den Direktoren zur Vorbereitung seiner Entscheidungen in Fragen der Gesamtleitung. Der Generaldirektor kann gegebenenfalls zu den Beratungen weitere leitende Mitarbeiter des Deutschen Hygiene-Museums hinzuziehen. (4) Der Generaldirektor trägt die Verantwortung für die gesamte Leitung des Deutschen Hygiene-Museums. Er ist dem Minister für Gesundheitswesen rechenschaftspflichtig. (5) Die Direktoren der Institute sind für die Arbeit in ihren Bereichen verantwortlich und dem Generaldirektor rechenschaftspflichtig. (6) Der Innere Dienstablauf regelt sich nach den Dienstanweisungen des Generaldirektors. (7) Der Generaldirektor legt eine Arbeitsordnung fest, die vom Minister für Gesundheitswesen zu bestätigen ist. 84 Wissenschaftlicher Beirat (1) Zur Unterstützung und Beratung in wissenschaftlichen Grundfragen der Gesundheitserziehung und ihrer Entwicklung, in der Koordinierung der Fragen der Gesundheitserziehung mit den Aufgaben in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen sowie hinsichtlich der Schwerpunkte der Tätigkeit des Deutschen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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