Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 11. Februar 1967 § 89. Die Verwendung und Umverteilung der Gewinne sowie der Verluststützungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind von den Betrieben und Wirtschaftsorganen nachzuweisen. §90 Durch Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind in alter Rechnung zu berichtigen, soweit die staatliche Finanzrevision keine anderen Auflagen erteilt. Kontokorrent §91 (1) Im Rahmen der Finanzrechnung sind im Kontokorrent die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten sowie deren Veränderungen zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Insbesondere sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: Ausgleich und Termineinhaltung; Mahnungsvollzug; . Verspätungszinsen. §92 (1) Der Einzelnachweis von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen hat kontenlos zu erfolgen. (2) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sind auf Einzelkonten nachzuweisen. (3) Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach Schuldnern bzw. Gläubigern aufgliederungsfähig sein. §93 (1) Forderungen sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung; Fälligkeit; Forderungen, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist; zweifelhaften Forderungen; strittigen Forderungen; uneinbringlichen Forderungen; ausgebuchten, nicht verjährten Forderungen. (2) Verbindlichkeiten sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung; Fälligkeit; Verbindlichkeiten, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist; zweifelhaften Verbindlichkeiten; strittigen Verbindlichkeiten; verjährten Verbindlichkeiten. §94 (1) Die Gruppierung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach der Art ihrer Entstehung wird durch den Kontenrahmen bestimmt. (2) Eine Forderung oder Verbindlichkeit wird mit Ablauf der gesetzlich festgelegten oder der auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist fällig. (3) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist zweifelhaft, wenn die Bedingungen gemäß § 123 Absätzen 2 bis 4 eingetreten sind. (4) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist strittig, wenn die Bedingungen gemäß § 123 Abs. 8 eingetreten sind. (5) Eine Forderung ist uneinbringlich, wenn die Bedingungen gemäß § 124 Abs. 2 eingetreten sind. (6) Verbindlichkeiten sind verjährt, wenn feststeht, daß der Gläubiger seine Forderungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr geltend machen kann. §95 Die Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht aus der Leistung des Betriebes entstanden sind und bei denen Schuldner bzw. Gläubiger ihren Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik haben, wird besonders angewiesen. Dasselbe trifft für Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik zu. §96 Die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Monatsende innerhalb der Finanzrechnung abzustimmen. Bank und Kasse §97 (1) Im Rahmen der Finanzrechnung sind Kassen-, Postscheck- und Bankbestände, Zu- und Abgänge an baren und unbaren Mitteln zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Das Prinzip der statistischen Vorsammlung ist, sofern nicht lochkartenmäßig oder elektronisch aufbereitet wird, in Form der Kassen-, Postscheck- und Banksammelverrechnung anzuwenden. §98 (1) Die unbaren Mittel sind nach Guthaben- und Kreditarten zu gruppieren. (2) Unterwegs befindliche -bare und unbare Mittel sind am Bilanzstichtag gesondert nachzuweisen. §99 (1) Die Barbestände sind täglich mit dem Kassennachweis abzustimmen. (2) Belege dürfen nicht als Barbestände geführt werden. (3) Barbestände laut Kassennachweis, Bank- und Postscheckguthaben laut Bank- bzw. Postscheckauszug sowie Bankkredite laut Bankauszug sind mindestens zum Monatsende innerhalb der Finanzrechnung abzustimmen. (4) Die Erfassung der Bestände auf Konten von Geld- und Kreditinstituten außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik wird, soweit diese Bestände nicht aus der Leistung des Betriebes entstanden sind, besonders angewiesen. IX. Nutzensabrechnung § 100 (1) In der Nutzensabrechnung sind die Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die Auswirkungen nach Durchführung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Aufgaben zur verbesserten Ausnutzung der vorhandenen Grundfonds nachzuweisen. Die Aufwendungen und Auswirkungen sind in technischen und ökonomischen Kennziffern im Mengen-, Zeit- und Wertausdruck nachzuweisen. (2) In der Nutzensabrechnung sind die planmäßige Erfüllung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu kontrollieren und der Einfluß des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der des Gegners, orientierte sich auch während ihrer Dienstzeit fortgesetzt anhand westlicher Rundfunksendungen. Sie vertreten eine feindliche Einstellung. In einigen Fällen waren politisch ungefestigte Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Person, Personen, Insgesamt beabsichtigten ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen.

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