Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1966, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1966, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966, S. 59); Gesetzblatt Teil III Nr. 15 Ausgabetag: 10. Dezember 1966 59 § 7 (1) Das Konto „Umverteilung Amortisationen" ist unter der Kontonummer (Kontenkreis 8 000) und der Kontobezeichnung zu führen. Bezirksbauamt . Umverteilung Amortisationen § 11 Die Bezirksbauämter wickeln ihre Einnahmen und Ausgaben, die nicht entsprechend der Kontoführung gemäß §§ 5 bis 9 zu behandeln sind, über das Gesamthaushaltskonto des Rates des Bezirkes ab. Dazu gehören auch Gewinnzu- und -abschläge; (2) Über das Konto „Umverteilung Amortisationen“ sind alle Abführungen von Amortisationsteilen der VEB an die Bezirksbauämter und alle Zuführungen von Amortisationsteilen an die VEB durch die Bezirksbauämter zu leisten. (3) Soweitnm Plan des Bezirksbauamtes eine Abführung von Amortisationen an den Haushalt des Bezirkes festgelegt ist, ist diese vom Bezirksbauamt von dem im Abs. 1 genannten Konto auf das Gesamthaushaltskonto des Rates des Bezirkes zu leisten. Verzugszuschläge; Einnahmen und Ausgaben für Bankzinsen aus dem Einsatz der Kreditreserve; Einnahmen und Ausgaben aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, sofern die Finanzierung nicht aus dem Fonds Technik zu erfolgen hat; geplante Werbekosten. § 8 (1) Das Konto „Umverteilung Umlaufmittel“ ist unter der Kontonummer (Kontenkreis 8 000) und der Konto- Bezirksbauamt bezeichnung Umverteilung Umlauf- mittel zu führen. (2) Über das Konto „Umverteilung Umlaufmittel“ sind alle Abführungen von Umlaufmitteln der VEB an die Bezirksbauämter und die Zuführungen von Umlaufmitteln aus der Umverteilung an die VEB durch die Bezirksbauämter zu leisten. (3) Soweit im Plan des Bezirksbauamtes eine Abführung von Umlaufmitteln an den Haushalt des Bezirkes festgelegt ist, ist diese vom Bezirksbauamt von dem im Abs. 1 genannten Konto auf das im § 4 Abs. 3 genannte Gesamthaushaltskonto des Rates des Bezirkes zu leisten. § 9 (1) Das Konto „Fonds Technik“ ist unter der Kontonummer 24 000/83 und der Konto- Bezirksbauamt . . 1 bezeichnung Fonds Technik zu führen. (2) Uber das Konto „Fonds Technik“ sind alle Abführungen der VEB an Anteilen zur Bildung des Fonds Technik und ihre Verwendung zu buchen. Weiterhin sind alle anderen Einnahmen der Bezirksbauämter für den Fonds Technik über dieses Konto abzuwickeln. § 10 § 12 Buchführung und Abrechnung der Bezirksbauämter gegenüber dem Rat des Bezirkes (1) Den Bezirksbauämtern obliegt die Pflicht zur Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben der in den §§ 5 bis 9 genannten Konten. (2) Für die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 ist die Verantwortlichkeit für die Buchführung durch die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke festzulegen. (3) Die Abrechnung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben hat entsprechend den jährlichen Buchungsanweisungen des Ministeriums der Finanzen für die Erfüllung der Haushaltspläne der örtlichen Organe zu erfolgen. (4) Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben, die auf den Saldenkonten gemäß §§ 7 bis 9 gebucht werden, ist vierteljährlich vorzunehmen und bis zum 10. Werktag nach Quartalsschluß in je einer Ausfertigung an a) den Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, b) die zuständige Bezirksfiliale der Deutschen Investitionsbank, c) das Ministerium für Bauwesen, d) das Ministerium der Finanzen einzureichen. (5) Einzelheiten über die Buchführung und die Abrechnung werden durch den Minister der Finanzen geregelt. § 13 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Die Behandlung der am Jahresende auf den Sonderbankkonten Investitionen der VEB und den Konten des Bezirksbauamtes gemäß den §§ 7 und 8 vorhandenen Mittel wird durch den Minister der Finanzen gesondert geregelt. Berlin, den 1. Oktober 1966 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 10. Dezember 1966 auf Seite 168. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966, Nr. 1-15 v. 14.1.-10.12.1966, S. 1-168).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit während gerichtlicher Hauptverhandlungen gehört nicht zuletzt, auf Vorkommnisse politisch-ideologisch und politischoperativ eingestellt zu sein. Auf diese Probleme soll im folgenden eingegangen werden.

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