Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1966, Seite 32

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1966, Seite 32 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966, S. 32); Gesetzblatt Teil III Nr. 7 - Ausgabetag: 28. April 19"S durch sparsame Wirtschaftsführung und breite Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte die Ausgaben senken. Es ist zu sichern, daß die Verwendung der Mittel in den Kulturhäusern den Zielen der sozialistischen Kulturpolitik entspricht. Planung und Finanzierung §3 Jahresplan (1) Das Kulturhaus, das nach der Leistungsfinanzie-rung arbeitet, bleibt Haushaltsorganisation. Es stellt jährlich den Leistungs- und Haushaltsplan auf. Der Jahresplan wird vom zuständigen Rat beschlossen. (2) Bei der .Ausarbeitung der Pläne des Kulturhauses ist davon auszugehen, daß die Ziele des Perspektivplanes erfüllt werden; die Wirksamkeit des Kulturhauses sich gegenüber dem jeweils erreichten Stand kulturpolitisch und künstlerisch sowie in der Ausnutzung der finanziellen Mittel und der Kapazitäten ständig weiter erhöht; Bestwerte für die Leistungen und Normen für die Einnahmen und Ausgaben angewendet oder angestrebt werden; der Einsatz der Kräfte und der Mittel im Einzugsbereich der Kulturhäuser so vorgesehen wird, daß keine Überschneidungen mit anderen Veranstaltern eintreten und die Erkenntnisse aus Erfahrungsaustauschen und Leistungsvergleichen zugrunde liegen. (3) Der Haushaltsplan des Kulturhauses ist brutto nach Einnahmen und Ausgaben gemäß der jährlichen Anordnung des Ministers der Finanzen über die Methodik für die Aufstellung des Staatshaushalts- und Kreditplanes aufzustellen. (4) Der Plan ist nach Leistungsbereichen und den diesen zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben zu gliedern. Die Einnahme- und Ausgabearten sind den Leistungsbereichen a) Leitung und Wirtschaft, b) Veranstaltungen, c) Zirkel und Volkskunstgruppen zuzuordnen. (5) Die Einnahmen und Ausgaben für den Musikunterricht, einschließlich der Honorare für Vertragslehrer, sind in den Haushalt des Kreiskulturhauses aufzunehmen und im Leistungsbereich Zirkel und Volkskunstgruppen auszuweisen. (6) Der Leistungsplan des Kulturhauses muß als verbindliche Kennziffern enthalten: 1. Veranstaltungen a) Vorträge, Aussprachen, Foren u. ä. Anzahl b) Ausstellungen Anzahl c) künstlerische Veranstaltungen Anzahl d) gesellige und Tanzveranstaltungen Anzahl 2. Zirkel a) Zirkel Anzahl b) Teilnehmer Personen 3. Zuschüsse a) Gesamtzuschuß MDN b) durchschnittlicher Zuschuß Über- je 1 MDN schuß der Veranstaltungen Einnahmen e) durchschnittlicher Zuschuß für Zir- je 1 MDN kelteilnehmer Einnahmen. (7) Die zuständigen Räte können in den Leistungsplan in Ausnahmefällen weitere spezielle Aufgaben aufnehmen lassen, die für das Kulturhaus verbindlich sind. Das soll nur im Zusammenhang mit Vorhaben erfolgen, die von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der führenden Wirtschaftszweige des Territoriums sind und die das Kulturhaus zu unterstützen hat oder die die Aufgaben für besonders wichtige Veranstaltungen betreffen. §4 Quartalsplan (1) Der Leiter des Kulturhauses hat Quartalspläne der Leistungen und Zuschüsse aufzustellen. Diese Quartalspläne sind für die den Räten der Städte und Gemeinden unterstellten Kultur- und Klubhäuser nicht erforderlich, wenn der zuständige Rat entscheidet, daß die Mehrleistung gemäß § 8 nicht nach Quartalen ermittelt werden soll. (2) Der Quartalsplan der Leistungen und Zuschüsse enthält die Kennziffern gemäß § 3 Absätzen 4 und 6 für das jeweilige Quartal. Er ist für das Kreiskulturhaus vom Leiter der Abteilung Kultur des Rates des Kreises und für das Kulturhaus der Stadt oder der Gemeinde vom Bürgermeister im Rahmen des Jahresplanes gemäß § 3 und nach Anhören der Klubkommission und der Mitarbeiter des Kulturhauses zu bestätigen. (3) Die Zuschüsse sind für die im Quartal stattfln-denden Veranstaltungen und Zirkelstunden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Einnahmen und Ausgaben haushaltswirksam anfallen, zu ermitteln und entsprechend abzurechnen. Abweichungen vom durchschnittlichen Jahreszuschuß oder -Überschuß je Veranstaltung oder vom durchschnittlichen Zuschuß je Zirkelteilnehmer sind zu begründen und mit den Abi'ech-nungen der Quartalspläne der Kulturhäuser vom Leiter des Kulturhauses und dem Haushaltsbearbeiter des Kulturhauses zu analysieren. (4) Der Leiter des Kulturhauses ist dafür verantwortlich, daß die einzelnen Veranstaltungen, Zirkel und ähnliche Leistungen kalkuliert und abgerechnet werden. Er analysiert die Ergebnisse und wertet sie mit den Mitarbeitern aus. §5 Finanzierung (1) Der Zuschuß (Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben) ist dem Kulturhaus in Übereinstimmung mit den Leistungen auf Grund einer sich aus dem Quartalsplan der Leistungen und Zuschüsse ergebenden Quartalsanforderung durch den zuständigen Rat, Abteilung Kultur, zur Verfügung zu stellen. i;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1966 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 10. Dezember 1966 auf Seite 168. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1966 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1966, Nr. 1-15 v. 14.1.-10.12.1966, S. 1-168).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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