Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 475

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 475 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 475); Gesetzblatt Teil III Nr. 53 Ausgabetag: 19. Oktober 1964 475 abberufen. Die Berufung nd Abberufung bedarf der Bestätigung des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (6) Der Generaldirektor ist für die regelmäßige Rechenschaftslegung der Betriebe und Einrichtungen über die Erfüllung des Planes in allen seinen Teilen verantwortlich und zur Kontrolle der Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben Verpflichtet. (7) Die Abteilungsleiter sind persönlich für die Erfüllung der Aufgaben in ihren Abteilungen verantwortlich und dem Generaldirektor rechenschaftspflichtig. §4 Technisch-ökonomischer Rat (1) Bei der VVB wird ein Technisch-ökonomischer Rat gebildet. Von diesem sind alle grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit der VVB, die sich aus § 2 ergeben, zu beraten. (2) Der Technisch-ökonomische Rat umfaßt bis zu 20 Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Generaldirektor ernannt und abberufen. Sofern es sich um Mitarbeiter von Betrieben und Institutionen handelt, die nicht der VVB unterstellt sind, werden sie im Einvernehmen mit den Leitern dieser Institutionen vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik ernannt und abberufen. (3) Den Vorsitz des Technisch-ökonomischen Rates führt der Generaldirektor der VVB, der auch die Arbeitsordnung des Technisch-ökonomischen Rates erläßt. Der Generaldirektor der VVB ist verpflichtet, den Technisch-ökonomischen Rat einmal in jedem Quartal einzuberufen. §5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die VVB wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor und im Falle seiner Verhinderung durch einen Stellvertreter, der vom Generaldirektor schriftlich benannt wird, vertreten. (2) Der Generaldirektor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche trifft für seinen Stellvertreter bei der Vertretung des Generaldirektors zu. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten schriftlichen Vollmachten können auch andere Mitarbeiter und sonstige Personen die VVB im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel der VVB bedürfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Hauptbuchhalters oder seines Stellvertreters. §6 Begründung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen (1) Die Berufung und Abberufung des Generaldirektors und des Hauptbuchhalters erfolgt durch den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Für die Begründung, die Änderung und Beendigung der Arbeitsrechtsverhältnisse der übrigen Mitarbeiter der VVB ist der Generaldirektor verantwortlich. §7 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und bestätigt. §8 Regelung des Arbeitsablaufes Der Arbeitsablauf sowie die Stellung und Pflichten der Mitarbeiter werden in einer Arbeitsordnung der VVB geregelt, die vom Generaldirektor der VVB erlassen wird. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1964 in Kraft. Berlin, den 18. September 1964 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Zuordnung der Betriebe und Einrichtungen Die VVB Binnenfischerei leitet nachstehend genannte VEB Binnenfischerei und Einrichtungen. Bezirk 1. VEB B Schwerin, Schwerin, Severinstraße 18 Schwerin 2. VEB B Wesenberg, Wesenberg, Kreis Neustrelitz Neubrandenburg 3. VEB B Prenzlau, Prenzlau, Friedrich-Engels-Ufer 5 Neubrandenburg 4. VEB B Fotsdam, Potsdam, Burgstraße 30 Potsdam 5. VEB B Frankfurt (Oder), Joachimsthal "Uckermark Frankfurt (Oder) 6. VEB B Peitz, Hüttenwerk 1 Cottbus 7. VEB B Arendsee, Arendsee-Zießau Altmark Magdeburg 8. VEB B Wernigerode, Wernigerode (Harz) Magdeburg 9. VEB B Gotha. Gotha, Puschkinallee 1 Erfurt 10. VEB B Knau, Knau, Kreis Pößneck Gera 11. VEB B Dresden, Dresden A 53, Käthe-Kol lwitz-Ufer 82 Dresden 12. VEB B Königswartha, Königswartha, Kreis Bautzen Dresden 13. VEB B Kreba, Kreba O.-L., Kreis Niesky Dresden 14. VEB B Wermsdorf, Wermsdorf, Kreis Oschatz Leipzig 15. VEB B Ilmenau, Ilmenau Suhl 16. Fachschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kreis Storkow Frankfurt (Oder) 17. Berufsschule für Fischzüchter, Königswartha, Kreis Bautzen Dresden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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