Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 216 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil III Nr. 11 Ausgabetag: 26. April 1963 Art .Nummer Ausgabe/ Gruppe Titel des Standards Verbind- lichkeit Anordnung aufgehoben ib DK 621.73 Schmieden. Schmiedewcrkstätlen (Fortsetzung) DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN 7523 Blatt 3 8.44x/236 ; 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Gestaltung von Gesenkschmiedestücken, Bearbeitungszugaben, Rundungen, Seitenschrägen Verbindlichkeitserkliirung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0 7523 Bl. 3 Ausg. 1.63) 1.7.63 7524 Blatt 1 3.44x/236 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Gesenkschmiedestücke, Zulässige Abweichungen für Dicke, Breite und Länge Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0-7524 Bl. 1 Ausg. 1.63) 1.7. 63 7524 Blatt 2 8.44/236 270 Schmiedestücke aus Stahl: Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Gesenkschmiedestücke, Zulässige Abweichungen für Krümmung . Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0 7524 Bl. 2 Ausg. 1.63) 1. 7. 63 7524 Blatt 3 C.44X/236 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Gesenkschmiedestücke, Zulässige Abweichungen für Gratansatz, Gesenkversatz Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0-7524 Bl. 3 Ausg. 1.63) 1.7. 63 7524 Blatt 4 3.44/236 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Gesenkschmiedestücke, Zulässige Gewichtsabweichungen an Stelle von Maßabweichungen Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 13. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0 7524 Bl. 4 Ausg. 1.63) 1. 7. 63 7527 Blatt 4 8.44x/236 ’ 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Nahtlos freiformgegchmiedete Buchsen Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0-7527 Bl. 4 Ausg. 1.63) 1. 7. 63 7527 Blatt 5 8.44/236 270 Schmiedestücke aus Stahl; Technische Richtlinien für Lieferung, Gestaltung und Herstellung, Freiformgeschmiedete gerbllte und geschweißte Ringe Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0-7527 Bl. 5 Ausg. 1.63) 1. 7. 63 DK 621.753.1/.2 Toleranzen. Passungen DIN 5601 1 3.53/236 Blatt 2 1 . 1 331 Passungsauswahl für Schienenfahrzeuge, Paßtoleranzen für Lokomotivbau Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der AO Nr. 43 vom 11.9. 195S (GBl. II S. 325) (Ersetzt durch TGL 0-5601 Bl. 2 Ausg. 1.63) 1. 5. 63 DK 621.798 Verpackung DIN 6093 I 6.54/236 521 Flaschen; Spiritus-Monopol-Flasche 1. 4. 63 DK 621.882.17.3 Schrauben. Muttern DIN i 7952 12.44/236 i 300 Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 37 vom 21. 10. 1955 (GBl. II S. 385) (ohne Ersatz) Blechdurchzüge mit Gewinde Verbindlichkeitserklärung veröffentlicht in der Bkm. Nr. 5 vom 18. 7. 1950 (MinBl. S. 109) (Ersetzt durch TGL 0 7952 Ausg. 1.63) 1. 7. 63;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 24. Dezember 1963 auf Seite 616. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, Nr. 1-37 v. 12.1.-24.12.1963, S. 1-616).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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