Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 310

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 310); 310 Gesetzblatt Teil 111 Nr. 28 - Ausgabetag 2' 20. Oktober 1082 Cie vorbereitenden Verträge sind in -1 fad':er Ausfertigung von den Herstellerbetrieben ausrustcilcn. Werden die BetoncrÄeugnisse aus anderen Bezirken bezogen, sind 5 Ausfertigungen auszustellen. 2 Exemplare verbleiben,: heim Herstellerbetrieb, 1 Exemplar beim Verbrauclierhetrlfb und l Exemplar bei dem Versorgungsbetrieb, der'für die Versorgung zuständig ist. Sofern die Betonerzeugnisse aus anderen Bezirken bezogen werden sollen, erhält der für den Herstellerbetrieb zuständige Versorgungsbetrieb das 5. Exemplar. Die Herstellerbetriebe haben 1 Exemplar des vorbereitenden Vertrages 1 Woche nach dem festgelegten Endtermin für den Vertragsabschluß an den Versorgungs-betrigb zur Bestätigung einzureichen,, der für die Versorgung des Objektes verantwortlich ist. Die Rückgabe der bestätigten vorbereitenden Verträge durch die Versorgungsbetriebe an die Herstellerbetriebe hat 2 Dekaden nach dem Vertragsabschluß und dessen Bestätigung zu erfolgen. , gewünschten Lieferwerkes Und des Liefertermins den Versorgungsbetrieben einzureichen, in deren Be2lrk die Materialien benötigt werden! für das I. Quartal bis 5. Oktober des Vorjahres für das II. Quartal bis 5. Januar des laufenden Jahres, für das III. Quartal bis S. April des laufenden Jahres, für das IV. Quartal bis 5. Juli des laufenden Jahre*. ' i Die Versorgungsbetriebe haben 1 Dekade nach den vorstehend genannten Terminen die zusammengefaßten Bedarfsmeldungen dem Staatlichen Kontor zu übergeben, das innerhalb weiterer 2 Dekaden die Warenbereitstellung nach erfolgter Transportoptimicrung den Versorgungsbetrieben bestätigt. Den Hersteller- und Verbraucherbetrieben sind die Lieferpläne bzw. Zuweisungen von den Versorgungsbetrieben bis zu folgenden Terminen zu übergeben: für das I. Quartal bis 20. November des Vorjahres, für das II. Quartal bis 20. Februar des lfd. Jahres, für das III. Quartal bis 20. Mai des lfd. Jahres, für das IV. Quartal bis 20. August des lfd. Jahres. Dem für den Sitz des Bedarfsträgers zuständigen Versorgungsbetrieb ist eine Durchschrift der verbindlichen Bedarfsmeldung zuzuleiten, wenn, die Materialien ln einem anderen Bezirk benötigt werden. (2) Für die Erzeugnisse 15 25 100 Keramische Rohre und Formstücke 15 25 300 Dünnwandige Steinzeugrohre 15 25 500 Chemisches und säurefestes Steinzeug, säurefeste Rohre und Formstücke 39 31 220 Porzellanabflußrohre sind die verbindlichen Bedarfsmeldungen bereits eine Dekade vor den im Abs. 1 genannten Terminen den Versorgungsbetrieben zur Sicherung der erforderlichen Spezifikation einzureichen. (3) Für die in der Anlage 2 genannten Betonerzeugnisse sind zwischen den Verbraucher- und Herstellerbetrieben vorbereitende Verträge abzuschließen: für das I. Quartal bis 15. Oktober des Vorjahres, für das II. Quartal bis 31. Dezember des Vorjahres, für das III. und IV. Quartal bis 31. März des lfd. Jahres. Für bestätigte langfristige Bauvorhaben sind die vorbereitenden Verträge für den gesamten Zeitraum der Bauausführung abzuschließen. Zum Abschluß der vorbereitenden Verträge orientieren die Versorgungsbetriebe die Bedarfsträger auf die Herstellerbetriebe auf der Grundlage der komplex-territorialen Betonbilanz. Die Herstellerbetriebe sind zum Abschluß der vorbereitenden Verträge verpflichtet, wenn das mit dem Versorgungsbetrieb abgestimmte Produktionssortiment dem Bedarf der Verbraucherbetriebe entspricht. Die sich aus der Abstimmung des Produktions- und Verbrauchersortiments ergebenden Streitfälle entscheidet das bilanzierende bzw. das bilanzdurchführende Organ in Abstimmung mit dem übergeordneten Organ des Herstellerbetriebes. Der vorbereitende Vertrag muß enthalten: Planträger, Investträger, Objektbezeicbnung und Standort, Bauprogramm, Baufachgruppe, detailliertes Sortiment entsprechend der Bauelementen-liste des Projektes und den Lieferzeitraum. (4) Bei kontingentierten Materialien haben die Bedarfsträger auf den verbindlichen Bedarfsmeldungen unter Angabe des Quartals folgende Erklärung abzugeben : Diese verbindliche Bedarfsmeldung (bzw. Bestellung) ist unter Beachtung der Quartalsaufteilung durch ein gültiges Kontingent gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß die Konüngentüberschreitung strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. Die Vorratsnormen für die bestellten Erzeugnisse werden eingehalten. Die Bedingungen für die Erteilung des Kontingentes bestehen noch.“ Die Versorgungsbetriebe kontrollieren die Bestandsentwicklung und berücksichtigen sie bei der Versorgung. Die Versorgungsbetriebe sind berechtigt, zur Vermeidung von Überplanbeständen in die Lieferbeziehungen einzugreifen. (5) Werden die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Angaben nicht vollständig in den verbindlichen Bedarfsmeldungen genannt bzw. werden die vorstehend genannten Termine nicht eingehalten, so entscheiden die Versorgungsbetriebe, ob die Versorgung noch im Direktverkehr und termingerecht erfolgen kann. (0) Für die Versorgung des Klein- und Sofortbedarfs ab Lager der Versorgungsbetriebe für die Erzeugnisse der Anlagen 1 und 2 gelten die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Termine nicht. (7) Materialfonds, die von den Verbraucherbetrieben nicht benötigt werden, sind an deren übergeordnete Organe zur weiteren Umverteilung bzw. an das Staatliche Kontor für Baumaterialien zurückzugeben. Sanktionen wegen Nichterfüllung bzw. wegen Nichtzustandekommen von Lieferverträgen nach der Ausarbeitung der Lieferpläne bzw. Einweisung der Verbraucherbetriebe bleiben davon unberührt. (8) Die Festlegungen über die Lieferbeziehungen sind durch die Versorgungsbetriebe so zu treffen, daß insbesondere langfristige Lieferbeziehungen zwischen den Hersteller- und Verbraucherbetrieben unter Beachtung der kürzesten Transportwege erreicht werden. Die Versorgungsbetriebe sind verpflichtet, die von den Bedarfsträgern vorgeschlagenen Lieferbeziehungen neu lcstzulegen, wenn diese den vorstehend genannten Grundsätzen nicht entsprechen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 310) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 310)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 4. Dezember 1962 auf Seite 422. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, Nr. 1-36 v. 13.1.-4.12.1962, S. 1-422).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers festgelegte politisch-operative Zielstellung für den Inhalt und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen und politisch-operativen Wirksamkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X