Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 23 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 23); Gesetzblatt Teil III Nr. 3 Ausgabetag.: 8. Februar 1962 23 Arbeitspläne, den Stand der wissenschaftlichen Arbeit sowie über Ankäufe und nimmt Stellungnahmen und Vorschläge der Mitglieder des Beirats entgegen und verwertet diese für die Arbeit der Staatlichen Museen zu Berlin. Über die Beratungen des Beirats berichtet der Generaldirektor dem Ministerium für Kultur. § 10 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Arbeit der Staatlichen Museen zu Berlin hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen und bedarf der Genehmigung des Generaldirektors. (2) Die Mitarbeiter der Staatlichen Museen zu Berlin sind zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet. Die Schweigepflicht besteht auch nach Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses mit den Staatlichen Museen zu Berlin fort. (3) Die gleichen Bestimmungen gelten für die Mitglieder des Beirats. § 11 Werkstätten (1) Künstlerische Werkstätten werden nach den Erfordernissen unter Beachtung der vollen Kapazitätsauslastung gebildet. Sie gehören zu den zuständigen Abteilungen, erhalten ihre Aufgaben von den betreffenden Leitern und führen nach ihren Möglichkeiten auch Fremdaufträge aus. (2) Technische Werkstätten (Schlosserei, Tischlerei, Elektrowerkstatt) dienen der laufenden Instandhaltung der Gebäude und Einrichtungen der Staatlichen Museen zu Berlin. Sie werden durch Meister geleitet und unterstehen der Generalverwaltung. Das gleiche gilt für die Elektro-Zentrale und die Fernheiz-Zentrale. (3) Die künstlerische Fotowerkstatt untersteht dem Generaldirektor. § 12 Öffnungszeiten und Führungen (1) Um die Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin allen Teilen der Bevölkerung zugänglich zu machen, werden die Ausstellungsräume an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Die Öffnungszeit ist nach Bedarf in der Woche bis in die Abendstunden zu legen. (2) Wissenschaftler, Studierende, Künstler, Lehrer, Laienschaffende und sozialistische Brigaden können zu Studienzwecken nach vorheriger Vereinbarung mit den Leitern der Abteilungen zu den Ausstellungen und Magazinen auch außerhalb der Öffnungszeiten Zutritt erhalten. (3) Für den Besuch der Staatlichen Museen zu Berlin wird ein Eintrittsgeld erhoben, dessen Tarif vom Generaldirektor aufzustellen und vom Ministerium für Kultur zu genehmigen ist. (4) Führungen durch die Ausstellungen der Abteilungen regeln die zuständigen Leiter. Die Führungen sind nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. § 13 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. Januar 1962 Der Minister für Kultur Bentzien Anlage zum Statut für die Staatlichen Museen zu Berlin (§ 1 Abs. 1) Abteilungen der Staatlichen Museen zu Berlin: Ägyptisches Museum Antiken-Sammlung Frühchristlich-byzantinische Sammlung Gemäldegalerie Islamisches Museum Kunstgewerbemuseum Kupferstichkabinett Münzkabinett Museum für Ur- und Frühgeschichte Museum für Volkskunde National-Galerie Ostasiatische Sammlung Papyrus-Sammlung Skulpturen-Sammlung Vorderasiatisches Museum Zentralbibliothek Anordnung Nr. 2* über die Zentralen Warenkontore. Vom 15. Januar 1962 § l Für die mit Wirkung vom 1. April 1960 gebildeten zentralen Lenkungsorgane für die Waren Versorgung des Binnenhandels mit Industriewaren a) Zentrales Warenkontor für Textil- und Kurzwaren, Sitz Karl-Marx-Stadt, b) Zentrales Warenkontor für Schuhe und Leder-waren, Sitz Leipzig, c) Zentrales Warenkontor für Technik und Fahrzeuge, Sitz Berlin, d) Zentrales Warenkontor für Möbel und Kulturwaren, Sitz Berlin, e) Zentrales Warenkontor für Haushaltwaren, Sitz Berlin, und das mit Wirkung vom 1. Mai 1961 gebildete zentrale Lenkungsorgan für Lebensmittel, Obst und Gemüse sowie haushaltchemische Erzeugnisse Zentrales Warenkontor für Lebensmittel, Obst und Gemüse und Haushaltchemie, Sitz Berlin, gilt das Statut (s. Anlage). § 2 Dem Zentralen Warenkontor für Lebensmittel, Obst und Gemüse und Haushaltchemie ist das Großhandelskontor für Obst- und Gemüse-Leithandel unterstellt § 3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 23. März 1960 über die Zentralen Warenkontore (GBl. II S. 133) außer Kraft. Berlin, den 15. Januar 1962 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Dr. Jarowijnsky Staatssekretär Anordnung (Nr. 1) (GBl. II I960 Nr. 14 S. 133);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 4. Dezember 1962 auf Seite 422. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, Nr. 1-36 v. 13.1.-4.12.1962, S. 1-422).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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