Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 198

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 198 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 198); 108 Gesetzblatt Teil III Nr. 17 Ausgabetag: 25. Juli 1962 geben sie mit allen dazugehörenden Querschnittsplänen und ökonomischen Begründungen an die Bezirksplankommission. Die Bezirksplankommission legt dem Rat des Bezirkes den gesamten territorial bilanzierten und koordinierten Planvorschlag zur Beratung vor. Die zuständigen zentralen Staatsorgane sind berechtigt, im Verlauf ihrer Zusammenarbeit während der Ausarbeitung der Planvorschläge von den Fachorganen der Räte der Bezirke Informationen über den Planvorschlag anzufordern. Den offiziellen Planvorschlag erhalten sie jedoch erst nach der Bestätigung durch den Rat des Bezirkes zu dem in dieser Anordnung festgelegten Termin. 6. Der Planvorschlag des Bezirkes entsteht im Bezirk unter aktiver Mitwirkung der Staatlichen Plankommission, des Volkswirtschaftsrates, der Ministerien und der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane. Aufgabe dieser Organe ist es, den Räten der Bezirke bei der Ausarbeitung der Planvorschläge zu helfen und zu sichern, daß die darin festgelegten Aufgaben in Übereinstimmung mit den Gesamtaufgaben der Volkswirtschaft stehen. Bei der Arbeit auftretende Probleme sind soweit als möglich bereits im Zeitraum der Ausarbeitung der Planvorschläge zu entscheiden. 7. Zwischen den zentralgeleiteten Vereinigungen Volkseigener Betriebe bzw. den ihnen unterstehenden Betrieben und den Wirtschaftsräten der Bezirke bzw. den Betrieben der bezirks- und kreisgeleiteten Wirtschaft ist eine enge Zusammenarbeit in allen für die Entwicklung des jeweiligen Industriezweiges bzw. der Branche bedeutenden Fragen herzustellen. Die gegenseitige Abstimmung muß sich besonders auf die Maßnahmen der sozialistischen Rekonstruktion, die technisch-wissenschaftlichen Aufgaben und die Gestaltung der Produktionsprogramme erstrecken sowie auf die fachtechnische Beratung und den Erfahrungsaustausch gerichtet sein. Uber die Zusammenarbeit sind schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die durch die Räte der Bezirke zu bestätigen sind. V. Ausarbeitung der Planvorsehläge der zentralen Vereinigungen Volkseigener Betriebe und der zentralen Staatsorgane und die Übergabe an die Staatliche Plankommission 1. Die zentralen Vereinigungen Volkseigener Betriebe erarbeiten, gestützt auf die Planvorschläge der zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen sowie unter Beachtung der staatlichen Orientierungsziffern die Planvorschläge für ihren Verantwortungsbereich. Die Staats- und Wirtschaftsorgane sind verpflichtet, ihre Planvorschläge mit den zuständigen Gewerkschaften zu beraten. Sie haben die mit den örtlichen Räten abgestimmten und im Ergebnis der territorialen Bilanzierung und Koordinierung von den örtlichen Räten bestätigten Kennziffern für Arbeitskräfte und Baumaßnahmen sowie die Aufgaben für die Berufsausbildung in ihren Planvorschlägen unverändert aufzunehmen. Gegenteilige Auffassungen, die sich aus den Abstimmungen ergeben, sind der Staatlichen Plankommission gesondert vorzulegen. Die den Betrieben und Einrichtungen übergeordneten Organe haben jeden Planvorschlag, der nicht die Bestätigung des zuständigen Rates des Kreises trägt, zurückzuweisen. 2. Zur weiteren Präzisierung der Planvorschläge und zur Sicherung der wichtigsten Kooperationsbeziehungen zwischen den zentral-, bezirks- und kreisgeleiteten Betrieben sind von den WB (Z) und den anderen für die Leitung bestimmter Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorganen Globalvereinbarungen bzw. Globalverträge abzuschließen Bereits abgeschlossene Globalvereinbarungen bzw. Globalverträge der Vereinigungen Volkseigener Betriebe bzw. der anderen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie abgeschlossene vorbereitende bzw. endgültige Verträge der Betriebe sind in den Planvorschlägen zu berücksichtigen. 3. Der Volkswirtschaftsrat, die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane koordinieren die Vorschläge für den von ihnen geleiteten Bereich bzw. Zweig der Volkswirtschaft und erarbeiten ihren zusammengefaßten Planvorschlag zum Volkswirtschaftsplan. Der Volkswirtschaftsrat, die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane haben der Staatlichen Plankommission den volkswirtschaftlich koordinierten komplexen Planvorschlag ihres Verantwortungsbereiches entsprechend den methodischen Einzelbestimmungen zu übergeben. Dabei sind wichtige Kennziffern aus den Vorschlägen für die zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen außerdem nach Bezirken zu gliedern, die Vorschläge für die bezirks- und kreisgeleitete Wirtschaft nach Bezirken zu gliedern. Veränderungen gegenüber den Vorschlägen der Bezirke sind vorher mit den Räten der Bezirke abzustimmen. nicht beseitigte Meinungsverschiedenheiten sind ausführlich zu begründen. 4. Die Staatliche Plankommission koordiniert die Entwicklung aller Bereiche der Wirtschaft und Kultur, die Entwicklung der Bezirke sowie die wichtigsten volkswirtschaftlichen Aufgaben. Sie arbeitet den Entwurf des Volkswirtschaftsplanes 1963 aus und legt ihn dem Ministerrat vor. Die Staatliche Plankommission führt mit dem Volkswirtschaftsrat und den anderen zentralen Staatsorganen Beratungen über die Hauptprobleme des Planentwurfes. Unter der Leitung der Staatlichen Plankommission erfolgen die zusammenfassenden Abstimmungen der Bezirkspläne mit den Räten der Bezirke. D. Schlußbestimmungen 1. Die vorstehenden methodischen Grundsätze der Planung 1963, die Ordnung und der Ablauf der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1963 werden präzisiert durch die in der „Ordnung für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1963 (Plan-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 4. Dezember 1962 auf Seite 422. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, Nr. 1-36 v. 13.1.-4.12.1962, S. 1-422).

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