Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990, Seite 48 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, S. 48); 48 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 13. September 1990 schritten unbefristet in eine Einrichtung für psychisch Kranke eingewiesen sind.“ 5. Für die Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bun-deswahlauschuß nach § 18 ist auch für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für Berlin (Ost) § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1989 (BGBl. 1 S. 327) maßgeblich. 6. Anstelle der Versicherung an Eides Statt (§ 21 Abs. 6, § 27 Abs. 5, § 36 Abs. 2) ist im Bereich der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik die Versicherung der Wahrheit im Sinne von § 231 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik abzugeben. 7. § 27 Abs. 1 Satz 2 gilt ln den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen mit der Maßgabe, daß die Zahl der Wahlberechtigten bei der Volkskammerwahl am 18. März 1990 zugrundezulegen ist. In Berlin sind 2 000 Unterschriften beizubringen. ' 8. § 30 Abs. 3 Satz 1 gilt in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen mit der Maßgabe, daß sich die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien, die in der Volkskammer vertreten sind, nach der Anzahl der Stimmen richtet, die sie bei der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990 erreicht haben. ' In Berlin richtet sich die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in der Volkskammer vertreten sind, nach der Gesamtzahl der Zweitstimmen bei der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und der Stimmen bei der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990. 9. § 36 Abs. 4 gilt für die Deutsche Post entsprechend. 10. § 49 a wird in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Berlin (Ost) mit der Maßgabe angewendet, daß Ordnungsstrafen im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 101), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 1990 (GBl. I S. 526), in Höhe bis zu 100 000 Deutsche Mark verhängt werden können. Nr. Wahlkreis Name Gebiet des Wahlkreises 262 Wismar Gade- Mecklenburg-Vorpommern Stadtkreis Wismar busch Greves- Landkreis Wismar mühlen Dobe- Landkreis Bad Doberan ran Bützow Landkreis Grevesmühlen Landkreis Bützow Landkreis Gadebusch 263 Schwerin Stadtkreis Schwerin Hagenow Landkreis Schwerin Landkreis Hagenow 264 Güstrow Stern- Landkreis Güstrow berg Lübz Landkreis Ludwigslust Parchim Landkreis Parchim Ludwigslust Landkreis Lübz 265 Rostock Landkreis Sternberg Stadtkreis Rostock 266 Rostock, Land Landkreis Rostock Ribnitz-Dam- Landkreis Malchin garten Tete- Landkreis Ribnitz-Damgarten row Malchin Landkreis Teterow 267 Stralsund Stadtkreis Stralsund Rügen Grim- Landkreis Stralsund . men Landkreis Rügen 268 Greifswald Landkreis Grimmen Stadtkreis Greifswald Wolgast Landkreis Greifswald Demmin Landkreis Wolgast Landkreis Demmin 269 Neubranden- Stadtkreis Neubrandenburg bürg Alten- Landkreis Neubrandenburg treptow Landkreis Waren Waren Landkreis Altentreptrw Röbel Landkreis Röbel 270 Neustrelitz Landkreis Neustrelitz Strasburg Landkreis Ueckermünde Pasewalk Landkreis Pasewalk Ueckermünde Landkreis Anklam Anklam Landkreis Strasburg Anhang Ergänzung der Anlage zum Bundeswahlgesetz Wahlkreis Nr. Name Gebiet des Wahlkreises 257 258 259 260 261 Berlin-Mitte Prenzlauer Berg Weißensee I Berlin-Pankow Hohenschönhausen Weißensee II Berlin-Friedrichshain Treptow Lichtenberg I Berlin-Köpenick Lichtenberg II Berlin-Hellersdorf Marzahn Stadtbezirk Mitte Stadtbezirk Prenzlauer Berg vom Stadtbezirk Weißensee die Wohnbezirke: 3 36 Stadtbezirk Pankow Stadtbezirk Hohenschönhausen vom Stadtbezirk Weißensee die Ortsteile Blankenburg, Karow, Heinersdorf und die Wohnbezirke: 1, 2, 41-48, 73, 74, 80 Stadtbezirk Friedrichshain Stadtbezirk Treptow vom Stadtbezirk Lichtenberg die Wohnbezirke: 10, 13-19, 22, 23 Stadtbezirk Köpenick vom Stadtbezirk Lichtenberg die Wohnbezirke : 1, 11, 12, 26 73, 202-210 Stadtbezirk Hellersdorf Stadtbezirk Marzahn 271 272 273 274 275 276 277 278 Neuruppin Kyritz Wittstock Pritzwalk Perleberg Prenzlau Angermünde Schwedt Templin Gransee Oranienbürg Nauen Brandenburg Landkreis Neuruppin Landkreis Perleberg Landkreis Kyritz Landkreis Pritzwalk Landkreis Wittstock Landkreis Prenzlau Landkreis Schwedt Landkreis Gransee Landkreis Templin Landkreis Angermünde Landkreis Oranienburg Landkreis Nauen Eberswalde Landkreis Eberswalde Bernau Landkreis Bernau Bad Freienwalde Landkreis Bad Freienwalde Brandenburg Rathenow Belzig Potsdam Fürstenwalde Strausberg Seelow Stadtkreis Brandenburg Landkreis Brandenburg Landkreis Rathenow Landkreis Belzig Stadtkreis Potsdam Landkreis Potsdam Landkreis Fürstenwalde Landkreis Strausberg Landkreis Seelow Luckenwalde Zossen Jüterbog Königs Wusterhausen Landkreis Luckenwalde Landkreis Zossen Landkreis Jüterbog Landkreis Königs Wusterhausen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

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