Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990, Seite 17 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, S. 17); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 30. März 1990 17 . Bekanntmachung zur Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 vom 13. März 1990 Im Artikel 1 sowie in der Anlage 6 der Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 (Bekanntmachung vom 30. Oktober 1975, GBl. II 1976 Nr. 2 S. 25) sind in Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 21 und -22 der Konvention vorgesehenen Verfahren Änderungen erfolgt.* Diese Änderungen sind gemäß Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 1. März 1990 für alle Mitgliedstaaten der Konvention und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie werden nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 13. März 1990 Der Sekretär des Staatsrates ' der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler * Vgl. Bekanntmachung vom 1. April 1987 (GBl. II Nr. 4 S. 39) (Übersetzung) Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 Änderungen zu Artikel 1 Buchstabe (c) und Anlage 6 der Konvention: Der folgende neue Satz ist am Schluß des Artikels 1 Buchstabe c hinzuzusetzen: „Abnehmbare Karosserien gelten als Container.“ Die folgende neue Erläuterung 0.1. c) 2 ist nach der Erläuterung 0.1. c) 1 der Anlage 6 hinzuzusetzen: „Unter einer .abnehmbaren Karosserie' ist ein Laderaum ohne Fortbewegungsvorrichtung zu verstehen, der für den Transport auf einem Straßenfahrzeug bestimmt ist, wobei das Fahrgestell des Straßenfahrzeuges und der untere Rahmen der Karosserie eigens für diesen Zweck hergerichtet sind. Das schließt auch einen .Wechselkasten' ein, bei dem es sich um einen speziell für den kombinierten Straßen-/Eisenbahntransport bestimmten Laderaum handelt“ Customs Convention on Containers, 1972, done on 2 December 1972 Amendments to paragraph (c) of Article 1 and Annex 6 of the Convention: Add the following new sentence at the end of paragraph (c) of Article 1: “Demountable bodies, are to be treated as containers.” Add the following new Explanatory Note 0.1. (c) 2 after 0.1. (c) 1 of Annex 6: : “Sub-paragraph (c) Demountable bodies 0.1, (c) 2 “The term ‘demountable body’ means a loadcom-partment which has no means of locomotion and which is designed in particular to be transported upon a road vehicle, the chassis of which, together with the under-framing of the body is especially adapted for this purpose. It covers also a swap-body which is a loadcompartment designed especially for combined road and rail transport.” Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 26. Juli 1989 vom 15. Februar 1990 Am 26. Juli 1989 wurde ln New Delhi das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. pas Abkommen trat.nach Erfüllung der ln seinem Artikel 31 festgelegten Voraussetzungen am 24. November 1989 in Kraft. Es wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 15. Februar 1990 . Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Möbis Staatssekretär Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Republik Indien haben, geleitet von dem Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu fördern, folgendes vereinbart: Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die ln einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern 1. Steuern, für die dieses Abkommen gilt, sind: (a) in der Deutschen Demokratischen Republik: (1) die Einkommensteuer; (ii) die Körperschaftsteuer; (iii) die Gewinnabführungen der staatlichen Betriebe; (Iv) die Lohnsteuer; (v) die Steuer auf Lizenzgebühren; (vi) die Gewerbesteuer und (vii) die Vermögensteuer (im weiteren Wortlaut als „Steuern der Deutschen Do mokratischen Republik“ bezeichnet);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs.

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