Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990, Seite 12

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990, Seite 12 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, S. 12); 12 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 9. Februar 1990 kommenspartner nach sich ziehen, werden die Abkommenspartner in jedem Falle über die Formen der gegenseitigen Hilfe', die Art der Kostenerstattung für diese Hilfe sowie über die Kosten für die Beseitigung der außergewöhnlichen Verunreinigungen Verhandlungen führen. Kapitel III Organisation der Zusammenarbeit Artikel 15 (1) Zur Lösung der sich aus diesem Abkommen ergebenden Aufgaben bilden die Abkommenspartner eine „Dreiseitige Kommission der Regierungsbevollmächtigten zur Realisierung des Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, der Regierung der Volksrepublik Polen und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes“ (im weiteren „Kommission“). (2) Jeder Abkommenspartner benennt einen Bevollmächtigten und dessen Stellvertreter. Die,Bevollmächtigten können Experten und Berater in die Arbeit der Kommission einbeziehen. (3) Den Vorsitz der Kommission führen die Bevollmächtigten jeweils für ein Jahr in 'der Reihenfolge der Staaten nach dem Alphabet der Sprache des Staates, dessen Regierung Depositar des Abkommens ist. Artikel 16 (1) Die Kommission erarbeitet die Fünf jahres- und Jahresarbeitspläne zur Realisierung des Abkommens und kontrolliert ihre Erfüllung. (2) Die Kommission kann weitere, der Realisierung des Abkommens dienliche Initiativen ergreifen. (3) Die Kommission beschließt ihre Arbeitsordnung. Sie kann zeitweilige Arbeitsgruppen zur Lösung konkreter Aufgaben einsetzen. Artikel .17 (1) Ordentliche Tagungen der Kommission finden einmal jährlich auf dem Territorium des Staates statt," dessen Regierungsbevollmächtigter die Funktion des Vorsitzenden ausübt. (2) Außerordentliche Tagungen werden auf Antrag eines der Abkommenspartner innerhalb zweier Monate ab Datum des Eingangs des Antrages bei den anderen Abkommens-Partnern einberufen und finden auf dem Territorium des Staates des antragstellenden Abkommenspartners statt. (3) Von den Tagungen werden Protokolle in den Sprachen der drei Staaten ausgefertigt und von den Bevollmächtigten unterzeichnet. (4) Jeder Abkommenspartner trägt die Kosten für die Teilnahme seines Bevollmächtigten, seiner Experten und Berater in der Kommission (5) Die Kosten für die Durchführung der Tagungen'der Kommission trägt der Abkommenspartner, in dessen Staat die jeweilige Tagung stattfindet. 'Artikel 18 Die Protokolle der Tagungen der Kommission bedürfen der Bestätigung durch die Abkommenspartner. Über die erfolgte Bestätigung informiert jeder Abkommenspartner den Depositar des Abkommens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 90. Tag nach der Unterzeichnung des Protokolls. ' Artikel 19 Streitfragen zwischen den Abkommenspartnern, die sich auf die Interpretation oder Anwendung dieses Abkommens beziehen, werden auf diplomatischem Wege oder durch andere durch die Abkommenspartner vereinbarte Mittel gelöst. Kapitel IV Schlußbestimmungen Artikel 20 Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Abkommenspartner aus früher von ihnen abgeschlossenen internationalen Vereinbarungen. Artikel 21 Die Funktion des Depositars dieses Abkommens wird die Regierung der Volksrepublik Polen in Übereinstimmung mit den Normen und Prinzipien des Völkerrechts ausüben. Artikel 22 Dieses Abkommen wird entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften angenommen und tritt am Tage des Eingangs der letzten Note, mit der das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen dem Depositar mitgeteilt wird, in Kraft. ArtiWM (1) Dieses Abkommen wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Es kann von jedem der Abkommenspartner gekündigt Werden, jedoch nicht später als sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres; in diesem Falle tritt es mit Ende des betreffenden Jahres außer Kraft. (2) Das Außerkrafttreten dieses Abkommens beeinflußt nicht die Gültigkeit der Vereinbarungen und Kontrakte, die zu seiner Realisierung von den Partnern abgeschlossen wur- cien' Artikel 24 (1) Dieses Abkommen kann mit Zustimmung aller Abkommerispartner verändert oder ergänzt werden. Vorschläge zur Veränderung oder Ergänzung sind von den Abkommenspartnern an den Depositar zu schicken, der sie unverzüglich den anderen Abkommenspartnern zur Behandlung übermittelt. (2) Änderungen und Ergänzungen, die von allen Abkom-menspartnerri angenommen sind, treten in Übereinstimmung mit Artikel 22 des Abkommens in Kraft. Dieses Abkommen wurde am 1. Juli 1989 in Wroclaw in drei Originalen, jedes in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache, ausgefertigt, wobei alle Texte die gleiche Gültigkeit-haben. Bekanntmachung zu den Änderungen und Ergänzungen der Anlagen A und B des Europäischen Abkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1S57 vom 12. Dezember 1989 In Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 1 des Europäischen Abkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957 (Bekanntmachung vom 17. April 1974, GBl. II Nr. 16 S. 285)1 wurden die Anlagen A und B dieses Abkommens erneut geändert und ergänzt. Diese Änderungen und Ergänzungen werden gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Abkommens am 1. Januar 1990 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft' tretend Sie werden als Nachtrag 2 zu dem im Mai 1985 herausgegebenen Neudruck der Ablagen A und B im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht. Berlin, den 12. Dezember 1989 - . Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r l letzte ergänzende Bekanntmachung: GBl. II 1988 Nr. 2 S. 36 Herausgeber: Sekretariat des Ministcrrates der Deutschen Demokratischen Republik. Klosters! ruße 7. Berlin. 2 - Redaktion: Kloslcrstrullc 47, Berlin. 1020. Telefon; 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizcnz-.Nr.7si - Verlag: (610.62) Staatsvcrlag der Deutschen Demokratischen Republik. ottn Clrolewuhl-Str. 17. Berlin. 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: ihonatlicli Teil I -.so M. Teil II 1.- M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -.15 M. bis zürn Umfang von 16 Seiten -.25 M. bis zum Umfang von 32 Seilen -,4U M. bis zum Umfang von 48 Seiten -.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten -.15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt. 5010. Außerdem besteht Kaufmögtichkeit' nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische kirebstraße is. Berlin, loso Telefon: 2292223. Artikel-Nr. (EDV) 505 206 CcsamthcrstcHuiig: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Kollcnoffsctdruck) ISSN 0138 169S;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den weiteren rechtlichen Maßnahmen zurückzugeben. Die Zuführung von Personen zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts Gesetz.

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