Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1990

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 7 vom 1. Oktober 1990 auf Seite 70. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1990 (GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 1-7 v. 23.1.-1.10.1990, S. 1-70).
GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 2 vom 21. März 1984: Bekanntmachung zur Konvention über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen vom 6. April 1974 vom 9. Januar 1984. Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Irak vom 17. Dezember 1982 vom 2. April 1984. Bekanntmachung zum Konsaularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Kuba vom 21. Mai 1982 vom 28. Februar 1984. 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1980 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 15. Dezember 1983. 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 6/1980 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 15. Dezember 1983. 3. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 15. Dezember 1983. 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 1/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 15. Dezember 1983. 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 3/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 15. Dezember 1983. Mitteilung Nr. 1/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 17. Februar 1984;
GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 3 vom 2. Juli 1984: Gesetz zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik vom 1. Juni 1984 vom 15. Juni 1984. Bekanntmachung zum Europäischen Übereinkommen über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt vom 17. Oktober 1980 vom 25. April 1984. Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien vom 3. April 1981 vom 4. April 1984. Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Angola über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 14. Oktober 1981 vom 21. Mai 1984. Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 vom 21. März 1984. Bekanntmachung über die Anwendung der Regelungen Nr. 40 und 47 zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 vom 9. Mai 1984. Bekanntmachung zur Internationalen Konvention über Standards für Ausbildung, Zeugniserteilung und Wachdienst für Seeleute, 1978 vom 2. Mai 1984. Bekanntmachung zum Protokoll von 1978 zur Internationalen Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974, vom 17. Februar 1978 vom 28. März 1984. Mitteilung Nr. 2/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. Mitteilung Nr. 3/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 3. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 6/1980 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr 3/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 4. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 1/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 2/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984. 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 3/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 10. Mai 1984;
GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 4 vom 16. Oktober 1984: Bekanntmachung zum Protokoll der Konferenz der Vertreter der Vertragschließenden Staaten der Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten, Warschau, 9. bis 11. November 1982 vom 10. August 1984. Bekanntmachung zur Internationalen Konvention über sichere Container (CSC) vom 2. Dezember 1972 vom 23. August 1984. Sechste Bekanntmachung zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 vom 2. August 1984. Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Zypern über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 16. Oktober 1982 vom 2. Juli 1984. Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkannung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 vom 2. Juli 1984. Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik vom 6. Juli 1982 vom 19. Juli 1984. 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1980 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 3. Juli 1984;
GBl. DDR ⅠⅠ 1990, Nr. 5 vom 29. Dezember 1984: Gesetz über den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Tunesien vom 23. Mai 1984 vom 30. November 1984. Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien über Rechtshilfe in Zivilsachen vom 29. November 1982 vom 30. November 1984. Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Italienischen Republik über Rechtshilfe in Zivilsachen und den Austausch von Personenstandsurkunden vom 10. Juli 1984 vom 30. November 1984. Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik über Rechtshilfe in Zivilsachen vom 6. Juli 1984 vom 30. November 1984.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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