Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1985, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, S. 9); 9 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1985 Berlin, den 17. Mai 1985 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 19. 3. 85 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich über den Rechtsschutz von Erfindungen, industriellen Mustern und Modellen sowie von Warenzeichen vom 11. November 1980 9 26. 4. 85 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der österreichischen Bundesregierung zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Regelung von Fragen des Rechtsschutzes von Erfindungen, industriellen Mustern und Modellen sowie von Warenzeichen durch Partner der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich bei der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit vom 11. Dezember 1981 11 17.1. 85 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien über Rechtshilfe in Zivilsachen vom 29. November 1982 13 26. 4. 85 Bekanntmachung zum Protokoll vom 1. März 1973 über Fahrbahnmarkierungen zur Ergänzung des Europäischen Zusatzabkommens zur Konvention vom 8. November 1968 über Verkehrszeichen und -Signale 13 30. 4. 85 Bekanntmachung zum Internationalen Fernmeldevertrag, Nairobi 1982 13 6. 5. 85 Bekanntmachung zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 13 29. 4. 85 Mitteilung Nr. 1/1985 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 14 29. 4. 85 5. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 14 29. 4. 85 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 1/1982 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 15 29. 4. 85 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 2/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten : 15 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich über den Rechtsschutz von Erfindungen, industriellen Mustern und Modellen sowie von Warenzeichen vom 11. November 1980 vom 19. März 1985 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte den am 11. November 1980 in Wien Unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich über den Rechtsschutz von Erfindungen, industriellen Mustern und Modellen sowie von Warenzeichen. Der Vertrag ist gemäß seinem Artikel 7 Absatz 2 am 1. März 1985 in Kraft getreten. Er wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 19. März 1985 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt, Zeitliche Inhaltsübersicht nnd das Stichwortverzeichnis des Gesetzblattes Teil II für das Jahr 1984;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 24. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 24. September 1985 auf Seite 68. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, Nr. 1-6 v. 24.1.-24.9.1985, S. 1-68).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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