Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1984, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, S. 31); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Oktober 1984 31 2. Diese Konvention liegt für jeden Staat, der am Schutz und an der rationellen Nutzung der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten interessiert ist, sowie für jede zwischenstaatliche ökonomische Integrationsorganisation zum Beitritt auf, der die Zuständigkeit in den durch diese Konvention geregelten Angelegenheiten durch ihre Mitgliedstaaten übertragen worden ist, sofern dieser Staat oder diese Organisation von den. Vertragschließenden Staaten eingeladen wird. 3. Jede Bezugnahme auf einen „Vertragschließenden Staat“ in dieser Konvention gilt sinngemäß für die in Absatz 2 erwähnten Organisationen, die Vertragsparteien dieser Konvention geworden sind. 4. Bei einem Widerspruch zwischen den Verpflichtungen einer in Absatz 2 erwähnten Organisation aufgrund dieser Konvention und ihren Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen des Übereinkommens zur Gründung einer solchen Organisation oder aus darauf bezüglichen Akten ergeben, gehen die Verpflichtungen aufgrund dieser Konvention vor.“ (7) Als weiteres Ergebnis ihrer Beratungen vereinbarte die Konferenz folgende Bestimmungen, die einen Anhang zu Artikel XVII über den Beitritt der EWG zur Konvention bilden: a) Auf Ersuchen des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland wird die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von allen Vertragschließenden Staaten eingeladen, der Konvention anstelle des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland beizutreten; abweichend von Artikel XIX der Konvention endet die Mitgliedschaft dieser beiden Vertragschließenden Staaten zu dem Zeitpunkt, in dem die Konvention für die EWG in Kraft tritt. b) Vom Zeitpunkt ihres Beitritts an übernimmt die EWG alle Rechte und' Pflichten eines Vertragschließenden Staates, wie sie in der Konvention festgelegt sind, darunter auch das Recht auf eine Stimme und die Pflicht, einen der gleichen Beiträge zur Gesamthöhe des Haushalts zu leisten, und sorgt für die strikte Einhaltung aller aus dieser Konvention erwachsenden Verpflichtungen. c) Die Teilnahme der EWG an dieser Konvention gilt nicht als Beeinträchtigung der Rechte, Ansprüche oder Auffassungen der Vertragschließenden Staaten hinsichtlich der Abgrenzung der Fisehereizonen und des Ausmaßes der Fischereihoheit in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. d) Der Austritt des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland läßt die festgelegten offiziellen Sprachen der Kommission unberührt. e) Die Urkunden über den Beitritt der EWG zur Konvention werden .bei der Depositarregierung hinterlegt. (8) Die Vertreter der EWG gaben eine Erklärung ab, die diesem Protokoll beigefügt ist. (9) Der Wortlaut dieses Protokolls, das in einer Urschrift in englischer Sprache abgefaßt ist, wird bei der Regierung der Volksrepublik Polen hinterlegt. Die Regierung der Volksrepublik Polen übermittelt jedem der Staaten, deren Vertreter an der Konferenz teilgenommen haben, eine beglaubigte Abschrift dieses Protokolls zwecks Annahme der darin enthaltenen Änderungen nach dem in Artikel XVI der Konvention vorgesehenen Verfahren. GESCHEHEN in Warschau am 11. November 1982. Anlage Erklärung der Vertreter der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Zu Artikel XVII Absatz 4 möchten die Vertreter der EWG folgende Punkte hervorheben: (1) Durch den Beitritt der EWG zu dieser Konvention entsteht kein Widerspruch zwischen den Verpflichtungen der Gemeinschaft aufgrund des Vertrags zu ihrer Gründung und den Verpflichtungen aufgrund dieser Konvention. (2) Ebenso entsteht kein Widerspruch zwischen bestehendem Gemeinsphaftsrecht und den Verpflichtungen aufgrund der Konvention. Außerdem ist jeder hypothetische Widerspruch ausgeschlossen, da der Beitritt der EWG zu dieser Konvention vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften genehmigt werden muß. Durch diesen Genehmigungsakt wer'den alle möglicherweise widersprechenden früheren Rechtsakte aufgehoben. (3) Soweit künftiges Gemeinschaftsrecht betroffen ist, wird die Gemeinschaft wie jede andere Vertragspartei gehalten sein, die Verpflichtungen aufgrund der Konvention zu achten. PROTOCOL OF THE CONFERENCE OF THE REPRESENTATIVES OF THE STATES PARTIES TO THE CONVENTION ON FISHING AND CONSERVATION OF LIVING RESOURCES IN THE BALTIC SEA AND THE BELTS Warsaw, 9 11 November 1982 1. At the invitation of the Government of the Polish People’s Republic a Conference of the Representatives of the States Parties to the Convention on Fishing and Conservation of Living Resources in the Baltic Sea and the Belts was held in Warsaw from 9 to 11 November 1982. 2. The following States were represented at the Conference: the Kingdom of Denmark the Republic of Finland the German Democratic Republic the Federal Republic of Germany the Polish People’s Republic the Kingdom of Sweden the Union of Soviet Socialist Republics. 3. The European Economic Community, invited as an Observer, was also present at the Conference and took part in the debates. 4. Mr Marian Fila, Head of the Polish Delegation, was elected Chairman of the Conference. Mr Bertil Roth, Head of the Swedish Delegation, was elected Vice-Chairman of the Conference. The Secretary of the Conference was Dr. Zdzislaw Russek, Secretary of the International Baltic Sea Fishery Commission. 5. The Conference based its deliberations on the Final Report from the Meeting of the Representatives of the States Parties to the Convention on Fishing and Conservation of Living Resources in the Baltic Sea and the Belts held in Warsaw from 22 to 26 June 1981.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1984 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1984, S. 1-52).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorgangs gelöst, sofern dadurch wirksam und dauerhaft von den inoffiziellen Kräften und Arbeitsmethoden abgelenkt wird. Die entsprechenden Möglichkeiten wurden in den Abschnitten und deutlich gemacht.

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