Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1984, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, S. 21); tagentettrhocfo&j Hoch; GESET der Deutschen Demokratisc 21 1984 Berlin, den 2. Juli 1984 Teil n Nr. 3 Tag 15. 6. 84 25.4. 84 4. 4. 84 21, 5. 84 21. 3. 84 9. 5. 84 2. 5. 84 28. 3. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 10. 5. 84 I n"h a 11 Gesetz zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der neutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik vom 1. Juni 1984 Bekanntmachung zum Europäischen Übereinkommen Aber die, Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt vom 17. Oktober 1980 Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien vom 3. April 1981 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Angola über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 14. Oktober 1981 Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 Bekanntmachung über die Anwendung der Regelungen Nr. 40 und 47 zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention über Standards für Ausbildung, Zeugniserteilung und Wachdienst für Seeleute, 1978 Bekanntmachung zum Protokoll von 1978 zur Internationalen Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974, vom 17. Februar 1978 Mitteilung Nr. 2/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Mitteilung Nr. 3/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 3. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 6/1980 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ' 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 3/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 4. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 1/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 1. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 2/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 3/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Seite 21 23 26 26 26 26 26 27 27 27 27 28 28 28 28 28 Gesetz zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik vom 1. Juni 1984 vom 15. Juni 1984 §1 Die Volkskammer bestätigt den am 1. Juni 1984 in Berlin Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik. §2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünfzehnten Juni neunzehnhundertvierundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1984 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1984, S. 1-52).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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