Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 7 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 7); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 16. April 1982 7 Artikel 47 Auslieferungsersuchen (1) Dem Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung sind beizufügen: 1. Angaben zur Person und Staatsbürgerschaft; 2. der Haftbefehl; 3. Darstellung der strafbaren Handlung; 4. die Beschreibung von Beweismitteln, die den dringenden Tatverdacht begründen; 5. der Text des anzuwendenden Strafgesetzes; 6. die Höhe des Schadens, wenn durch die strafbare Handlung ein materieller Schaden entstanden ist. (2) Dem Ersuchen um Auslieferung zum Vollzug einer Strafe ist eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils beizufügen. (3) Das Ersuchen um Auslieferung und die Anlagen zum Auslieferungsersuchen sind in die Sprache des ersuchten Vertragsstaates zu übersetzen. Artikel 48 Ergänzung des Auslieferungsersuchens Enthält das Auslieferungsersuchen nicht die erforderlichen Angaben, kann der ersuchte Vertragsstaat seine Vervollständigung verlangen sowie eine Frist bestimmen, in der die ergänzenden Angaben zu übermitteln sind. Auf Ersuchen kann diese Frist verlängert werden. Artikel 49 Auslieferungshaft (1) Der ersuchte Vertragsstaat trifft nach Eingang des Auslieferungsersuchens unverzüglich Maßnahmen zur Ermittlung der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, und veranlaßt gegebenenfalls deren Inhaftierung, insbesondere wenn zu befürchten ist, daß sie sich dem Auslieferungsverfahren oder dem Vollzug der Auslieferung entziehen werde. (2) Der ersuchte Vertragsstaat stellt das Auslieferungsverfahren ein und setzt die inhaftierte Person auf freien Fuß, wenn innerhalb der nach Artikel 48 zu bestimmenden Frist die geforderten zusätzlichen Angaben nicht übermittelt werden. Artikel 50 Ersuchen mehrerer Staaten Ersuchen mehrere Staaten um Auslieferung einer Person wegen derselben oder wegen verschiedener Straftaten, entscheidet der ersuchte Vertragsstaat unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, sowie des Ortes und der Schwere der strafbaren Handlung und der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Ersuchen, welchem Ersuchen stattgegeben werden soll. Artikel 51 Aufgeschobene oder zeitweilige Auslieferung (1J Wird vom ersuchten Vertragsstaat gegen eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird, ein Strafverfahren durchgeführt, oder ist diese wegen einer anderen strafbaren Handlung auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates verurteilt worden, kann die Auslieferung bis zum Abschluß des Strafverfahrens oder des Vollzugs der Strafe aufgeschoben werden. (2) Würde der Aufschub der Auslieferung zur Verjährung der Strafverfolgung oder zur Erschwerung der Durchführung des Strafverfahrens gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, führen, kann einem begründeten Ersuchen des I Vertragsstaates auf zeitweilige Auslieferung stattgegeben werden. Der ersuchende Vertragsstaat ist verpflichtet, die ausgelieferte Person spätestens nach drei Monaten, gerechnet vom Tage der Übergabe an, zurückzuführen. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert yerden. Artikel 52 Beschränkung der Strafverfolgung (1) Die ausgelieferte Person darf wegen einer anderen vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlung, die nicht von der Zustimmung zur Auslieferung erfaßt wird, ohne Einwilligung des ersuchten Vertragsstaates weder strafrechtlich verfolgt, dem Vollzug der Strafe zugeführt noch-einem dritten Staat zur Strafverfolgung oder zum Vollzug einer Strafe ausgeliefert werden. (2) Die Zustimmung des ersuchten Vertragsstaates ist nicht erforderlich, 1. wenn eine ausgelieferte Person, die nicht Staatsbürger des ersuchenden Vertragsstaates ist, innerhalb von einem Monat, gerechnet vom Tage der Beendigung des Strafverfahrens oder des Vollzugs der Strafe, das Territorium des ersuchenden Vertragsstaates nicht verlassen hat. In diese Frist ist die Zeit nicht einbegriffen, in welcher die ausgelieferte Person gegen ihren Willen das Territorium dieses Vertragsstaates nicht verlassen konnte; 2. wenn die ausgelieferte Person das Territorium des Vertragsstaates, an den sie ausgeliefert wurde, verlassen hat, jedoch erneut freiwillig auf dessen Territorium zurückgekehrt ist. Artikel 53 Übergabe der auszuliefernden Person (1) Der ersuchte Vertragsstaat, welcher der Auslieferung zustimmt; unterrichtet den anderen Vertragsstaat über Ort und Zeit der Auslieferung der Person. (2) Eine Person, deren Auslieferung stattgegeben wurde, wird auf freien Fuß gesetzt, wenn der ersuchende Vertragsstaat innerhalb einer Frist von 15 Tagen, gerechnet von dem Tage an, der als Tag der Übergabe festgesetzt wurde, diese Person nicht übernimmt. Artikel 54 Wiederholte Auslieferung Entzieht sich der Ausgelieferte der Strafverfolgung oder dem Vollzug der Strafe und begibt sich wieder auf das Territorium des ersuchten Vertragsstaates, ist' er auf Ersuchen zu verhaften, ohne daß es der erneuten Übermittlung der in Artikel 47 genannten Unterlagen bedarf. Artikel 55 Herausgabe von Gegenständen (1) Der um Auslieferung ersuchte Vertragsstaat übergibt auf Ersuchen: 1. die Gegenstände, die durch die Auslieferungsstraftat erlangt worden sind; 2. Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können. (2) Die Übergabe der in Absatz 1 genannten Gegenstände erfolgt auch dann, wenn es infolge des Todes der auszuliefernden Person oder aus anderen Gründen nicht zur Auslieferung der betreffenden Person kommt. (3) Werden die Gegenstände, um deren Herausgabe ersucht wird, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragsstaates in einem Strafverfahren als Beweismittel benötigt, kann die Übergabe bis zur Beendigung dieses Verfahrens ausgesetzt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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