Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 20. August 1982 Artikel 26 i) Der bestehende Text wird als Absatz a) neunumeriert, und der Teil, auf den darin Bezug genommen wird, wird in Teil XIV geändert. ii) Es wird folgender neuer Absatz bX hinzugefügt: b) Hinsichtlich der Bestimmungen des Teils XIV und der Beziehungen, die von den entsprechenden Ausschüssen gemäß Artikel 29, 34 und 39 zu anderen Organisationen unterhalten werden, ist der Rat zwischen den Sitzungen der Versammlung für die Beziehungen zu anderen Organisationen verantwortlich. Artikel 21 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: Zwischen den Tagungen der Versammlung nimmt der Rat alle Aufgaben der Organisation wahr, mit Ausnahme der in Artikel 16 j) bezeichneten Abgabe von Empfehlungen. Insbesondere koordiniert der Rat die Aktivitäten der Organe der Organisation und kann, um die effektive Arbeit der Organisation zu sichern, die unbedingt notwendigen Veränderungen im Arbeitsprogramm vornehmen. Artikel 29 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: a) Der Schiffssicherheitsausschuß prüft alle Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Organisation fallen und sich auf folgendes beziehen: Hilfsmittel für die Navigation, Bau und Ausrüstung von Schiffen, Bemannung der Schiffe unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen, Handhabung gefährlicher Güter, Verfahren und Erfordernisse für die Sicherung der Seefahrt, hydrographische Unterrichtung, Schiffstagebücher und Navigationsaufzeichnungen, Untersuchung von Seeunfällen, Bergungs- und Rettungswesen sowie alle sonstigen die Sicherung der Seefahrt unmittelbar betreffenden Fragen. b) Der Schiffssicherheitsausschuß trifft Vorkehrungen für die Wahrnehmung der ihm durch diese Konvention, die Versammlung oder den Rat übertragenen Aufgaben. sowie aller Aufgaben im Sinne dieses Artikels, die ihm gegebenenfalls durch oder gemäß einer anderen internationalen Übereinkunft übertragen und von der Organisation angenommen wurden. c) Der Schiffssicherheitsausschuß unterhält im Hinblick auf die Bestimmungen des Artikels 26 auf Ersuchen des Rates oder, wenn er solche Aktionen im Interesse der eigenen Arbeit für nützlich hält, enge Beziehungen zu anderen Organisationen, die die Zwecke der Organisation zu fördern geeignet sind. Artikel 30 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: Der Schiffssicherheitsausschuß unterbreitet dem Rat: a) Vorschläge betreffend Sicherheitsvqrschriften oder die Änderung von Sicherheitsvorschriften, die der Ausschuß ausgearbeitet hat; b) Empfehlungen und Richtlinien, die der Ausschuß ausgearbeitet hat; c) einen Bericht über die Arbeit des Ausschusses seit der letzten ordentlichen Tagung des Rates. Neuer Artikel 32 Am Ende des Teils VII wird folgender neuer Artikel 32 hinzugefügt: Unabhängig von den Regelungen dieser Konvention, aber vorbehaltlich des Artikels 28, erfüllt der Schiffssicherheitsausschuß bei der Ausführung der ihm durch oder gemäß anderen internationalen Konventionen oder Übereinkünften auferlegten Aufgaben die entsprechenden Bestimmungen der betreffenden Konvention oder Übereinkunft besonders hinsichtlich der zu befolgenden Verfahrensregeln. Neue Teile (VIII) und (IX) Die neuen Teile (VIII und IX) werden nach dem Teil VII wie folgt hinzugefügt: Teil VIII Rechtsausschuß Artikel 33 Der Rechtsausschuß besteht aus allen Mitgliedern. Artikel 34 a) Der Rechtsausschuß prüft alle rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Organisation. b) Der Rechtsausschuß unternimmt alle nötigen Schritte zur Ausführung aller Aufgaben, die ihm durch diese Konvention, von der Versammlung oder dem Rat zugewiesen wurden, oder alle Aufgaben im Rahmen dieses Artikels, die ihm gegebenenfalls durch oder gemäß anderen internationalen Übereinkünften zugewiesen und von der Organisation angenommen wurden. c) Hinsichtlich der Bestimmungen des Artikels 26 unterhält der Rechtsausschuß auf Ersuchen des Rates oder, wenn er solche Handlungen im Interesse der eigenen Arbeit für nützlich hält, enge Beziehungen zu anderen Organisationen, die die Ziele der Organisation zu fördern geeignet sind. Artikel 35 Der Rechtsausschuß unterbreitet dem Rat: a) Entwürfe internationaler Konventionen und Änderungen zu internationalen Konventionen, die der Ausschuß erarbeitet hat; b) einen Bericht über die Arbeit des Ausschusses seit der letzten Sitzung des Rates. Artikel 36 Der Rechtsausschuß tagt mindestens einmal jährlich. Er wählt alljährlich seine Funktionäre und gibt sich seine Geschäftsordnung. Artikel 37 Unabhängig von den Regelungen dieser Konvention, aber vorbehaltlich des Artikels 33, erfüllt der Rechtsausschuß bei der Ausführung der ihm durch oder gemäß anderen internationalen Konventionen oder Übereinkünften auferlegten Aufgaben die entsprechenden Bestimmungen der betreffenden Konvention oder Übereinkunft besonders hinsichtlich der zu befolgenden Verfahrensregeln. Teil IX Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt Artikel 38 Der Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt besteht aus allen Mitgliedern. Artikel 39 Der Ausschuß für den Schütz der Meeresumwelt prüft alle Angelegenheiten, die in den-Tätigkeitsbereich der Organisation fallen und sich auf Verhinderung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe beziehen, und wird insbesondere: a) die Aufgaben durchführen, die der Organisation durch oder gemäß internationalen Konventionen zur Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen wurden oder gegebenenfalls übertragen werden, insbesondere hinsichtlich der Annahme und Änderung von Regeln oder anderen Bestimmungen, die in diesen Konventionen vorgesehen sind; b) entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Konventionen, auf die in Absatz a) Bezug genommen wird, prüfen; c) für den Erwerb wissenschaftlicher, technischer und anderer praktischer Informationen über die Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe zur Unterrichtung der Staaten, insbesondere der Entwicklungsländer, Sorge tragen und wenn zweckmäßig, Empfehlungen geben und Richtlinien ausarbeiten;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zur Realisierung der jeweiligen Bearbeitungskonzeption erforderlichenfalls auch relativ langfristig Werbekandidaten aufzuklären und zu beeinflussen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Überprüfbarkeit ihrer gesellschaftlichen Stellung. Werber sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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