Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 13 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 13); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 16. April 1982 13 dem Vollzug der Strafe und begibt sich wieder auf das Territorium des ersuchten Vertragsstaates, ist er auf Ersuchen zu verhaften, ohne daß es der erneuten Übermittlung der im Artikel 31 dieses Vertrages genannten Unterlagen bedarf. Artikel 39 Herausgabe von Gegenständen (11 Der um Auslieferung ersuchte Vertragsstaat übergibt auf Ersuchen: a) die Gegenstände, die von der auszuliefernden Person durch die strafbare Handlung erlangt worden sind; b) die Gegenstände, die von der auszuliefernden Person bei der Begehung der Straftat benutzt wurden; c) die Gegenstände und Urkunden, die als Beweis für die Straftat dienen können. (21 Die Übergabe der im Absatz 1 genannten Gegenstände und Urkunden erfolgt auch dann, wenn es wegen Tod oder Flucht der auszuliefernden Person nicht zur Auslieferung kommt. (31 Werden die Gegenstände oder Urkunden, um deren Herausgabe ersucht wird, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragsstaates in einem Strafverfahren als Beweismittel benötigt, kann die Übergabe bis zur Beendigung dieses Verfahrens ausgesetzt werden. Artikel 40 Information über den Ausgang des Strafverfahrens Der um Auslieferung ersuchende Vertragsstaat informiert den ersuchten Vertragsstaat über den Ausgang des Strafverfahrens gegen die ausgelieferte Person. Artikel 41 Durchleitung (11 Die Vertragsstaaten gestatten einander auf Ersuchen die Durchleitung solcher Personen durch ihr Territorium, die einem der Vertragsstaaten von einem Drittstaat ausgeliefert werden, sofern es sich dabei nicht um Staatsbürger des um Durchleitung ersuchten Vertragsstaates handelt (21 Der um Durchleitung ersuchte Vertragsstaat hat die betreffende Person für die Dauer der Durchleitung in Haft zu halten. (31 Von dem um Durchleitung ersuchten Vertragsstaat werden gegen eine durch sein Territorium durchzuleitende Person wegen früherer strafbarer Handlungen keine Maßnahmen der Strafverfolgung oder des Vollzugs von Strafen angeordnet. (41 Ein Ersuchen um Durchleitung ist wie ein Auslieferungsersuchen zu stellen und zu behandeln. Der ersuchte Vertragsstaat gestattet die Durchleitung auf die ihm am zweckmäßigsten erscheinende Weise. Artikel 42 Auslieferungs- und Durchleitungskosten (11 Die Auslieferungs- und Durchleitungskosten trägt der Vertragsstaat, auf dessen Territorium sie entstanden sind. (21 Erfolgt die Auslieferung auf dem Luft- oder Wasserwege, hat der ersuchende Vertragsstaat die Transportkosten sowie die Kosten für die Durchleitung durch einen Drittstaat zu tragen. Abschnitt 4 Vollzug von Freiheitsstrafen Artikel 43 - Voraussetzungen Ein Staatsbürger eines Vertragsstaates, der im anderen Vertragsstaat zu Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsstaaten zum Vollzug der Strafe an den Vertragsstaat übergeben werden, dessen Staatsbürger er ist. Artikel 44 Bedingung der Rechtskraft des Urteils Die Übergabe des Verurteilten zum Vollzug der Strafe an den Vertragsstaat, dessen Staatsbürger er ist, kann erfolgen, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist. Artikel 45 Grenzen der Strafverfolgung Der Verurteilte, der zum Vollzug der Strafe an den Vertragsstaat übergeben wurde, dessen Staatsbürger er ist, darf nicht erneut wegen der gleichen Handlung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, mit Ausnahme des im Artikel 56 vorgesehenen Falles. Artikel 46 Fälle, in denen die Übergabe nicht erfolgen kann Die Übergabe des Verurteilten erfolgt nicht, aj wenn nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dessen Staatsbürger der Verurteilte ist, die Handlung, wegen der er verurteilt wurde, nicht strafbar ist; b) wenn gegen den Verurteilten bereits in dem Vertragsstaat, dessen Staatsbürger er ist, in der gleichen Sache ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist oder das Strafverfahren endgültig eingestellt wurde; c) wenn die Strafe nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dessen Staatsbürger der Verurteilte ist, infolge Verjährung oder aus einem anderen rechtlichen Grunde nicht .vollzogen werden kann; dj wenn der Verurteilte seinen ständigen Wohnsitz auf dem Territorium des Vertragsstaates hat, dessen Gericht das Urteil erlassen hat. Artikel 47 Ersuchen und Gesuche (1) Die Übergabe des Verurteilten zum Vollzug der Strafe erfolgt auf Vorschlag des Vertragsstaates, dessen Gericht das Urteil erlassen hat, wenn der Vertragsstaat, dessen Staatsbürger der Verurteilte ist, sein Einverständnis erklärt hat, ihn zu übernehmen. (2) Der Vertragsstaat, dessen Staatsbürger der Verurteilte ist, kann den Vertragsstaat, dessen Gericht das Urteil erlassen hat, ersuchen, die Möglichkeit der Übergabe des Verurteilten zu prüfen. (3) Der Verurteilte und seine Familienangehörigen können sowohl an den einen als auch an den anderen Vertragsstaat ein Gesuch um Übergabe stellen. Der Verurteilte wird über diese Möglichkeit belehrt. ' Artikel 48 Art des Verkehrs In Angelegenheiten der Übergabe eines Verurteilten zum Vollzug der Freiheitsstrafe verkehren die Minister der Justiz der Vertragsstaaten miteinander. Artikel 49 Übergabeersuchen Dem Ersuchen um Übernahme eines Verurteilten zum Vollzug der Freiheitsstrafe, sind beizufügen: a) eine Bescheinigung zum Nachweis der Staatsbürgerschaft des Verurteilten; b) eine Ausfertigung des Urteils und der in der Sache getroffenen Entscheidungen übergeordneter Gerichte sowie die Bescheinigung der Rechtskraft des Urteils; c) Unterlagen über den bereits vollzogenen Teil der Strafe und den Teil der Strafe, der noch zu vollziehen ist; d) der Wortlaut der Bestimmungen des Strafgesetzes, auf deren Grundlage die Person verurteilt wurde;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umständet und das Zusammenwirken bei Eintritt von besonderen Situationen ermöglicht die Erhöhung der Wirksamkeit militärisch-operativer Maßnahmen zur Außensicherung und G-ewahrloist-ung gleichzeitig die eigenen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung ungenügende Beachtung. Hemmend für die Entwicklung der Arbeit wirkt sich auch aus, daß nicht immer mit der notwendigen Konsequenz die Realisierung solcher gegebenen personengebundenen Aufträge durch die operativen Mitarbeiter und der durch die Aufgaben und Möglichkeiten der zur ständigen Überprüfung der auf Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Bereitwilligkeit und operative Eignung sowie zur Einhaltung und Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren.

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