Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 94 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 94); 94 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 26. August 1981 Jedes Mitgliedsland der Bank, das Mittel auf den Konten in transferablen Rubeln unterhält, kann über diese Mittel frei verfügen. Beim Abschluß von Handelsabkommen gewährleistet jedes Mitgliedsland der Bank, daß die Zahlungseingänge und -aus-gänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres oder eines anderen von den Mitgliedsländern der Bank abgestimmten Zeitraumes mit allen anderen Mitgliedsländern der Bank insgesamt ausgeglichen sind. Dabei werden die Bildung oder Verwendung möglicher Reserven in transferablen Rubeln sowie die Kreditoperationen berücksichtigt. Jedes Mitgliedsland der Bank gewährleistet die termingerechte und vollständige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in transferablen Rubeln gegenüber den anderen Mitgliedsländern der Bank und der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit. Artikel II Zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung der Volkswirtschaft der Abkommenspartner sowie der Erweiterung ihrer Zusammenarbeit mit anderen Ländern wird die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Geschäftssitz in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder der Bank sind die Abkommenspartner. Die Bank wird beauftragt mit: a) der Durchführung mehrseitiger Verrechnungen in transferablen Rubeln; b) der Kreditierung von Außenhandels- und anderen Geschäften der Mitgliedsländer der Bank; c) der Mobilisierung und Unterhaltung freier Mittel in transferablen Rubeln; d) der Mobilisierung von Gold und frei konvertierbarer Währung und anderer Währung von den Mitgliedsländern der Bank und von anderen Ländern sowie der Durchführung anderer Geschäfte mit Gold und frei konvertierbarer und anderer Währung. Der Bankrat prüft die Möglichkeit der Durchführung von Operationen der Bank zum Umtausch transferabler Rubel in Gold und frei konvertierbare Währung; e) der Durchführung anderer Bankgeschäfte entsprechend den im Statut der Bank enthaltenen Zielen und Aufgaben. portvolumen ihres gegenseitigen betragen für die Volksrepublik Bulgarien die Ungarische Volksrepublik die Deutsche Demokratische Republik die Mongolische Volksrepublik die Volksrepublik Polen die Sozialistische Republik Rumänien die Union der Sozialistischen So w j etrepubliken die Tschechoslowakische Sozialistische Republik Handels festgelegt und 17 Millionen Rubel 21 Millionen Rubel 55 Millionen Rubel 3 Millionen Rubel 27 Millionen Rubel 16 Millionen Rubel 116 Millionen Rubel 45 Millionen Rubel. Die Anteile am Grundkapital der Bank in transferablen Rubeln werden aus dem Überschuß des Exports über den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import, und zwar in der Höhe der Anteile der Abkommenspartner eingebracht Anteile am Grundkapital der Bank (in transferablen Rubeln) können auf Wunsch durch das betreffende Land auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingebracht werden. Die Einzahlungen werden von jedem Abkommenspartner im ersten Jahr in Höhe von 20% seiner Quote und im weiteren entsprechend den Beschlüssen 'des Bankrates vorgenommen. Das Grundkapital der Bank kann mit Zustimmung der Mitgliedsländer der Bank auf Vorschlag des Bankrates erhöht werden. Die Höhe des Grundkapitals der Bank nimmt bei Aufnahme eines neuen Mitgliedslandes der Bank um' den Betrag seines Anteils (Quote) an diesem Kapital zu. Höhp, Modus und Termine der Einzahlung werden nach Abstimmung mit dem betreffenden Land vom Bankrat festgelegt. Die Bank besitzt ein Reservekapital. Zeitpunkt, Höhe, Zweck und Verfahren der Bildung dieses Kapitals werden durch den Bankrat festgelegt. Die Bank kann eigene Sonderfonds besitzen, die auf Beschluß des Bankrates gebildet werden. In Übereinstimmung mit Abkommen zwischen den interessierten Ländern und der Bank können aus den Mitteln dieser Länder Sonderfonds bei der Bank gebildet werden. Außer den oben genannten Funktionen kann die Bank aus den eigenen und mobilisierten Mitteln die von den Mitgliedsländern der Bank gegründeten internationalen Wirtschaftsorganisationen, Banken und anderen Organisationen sowie Banken anderer Länder nach den Prinzipien und Grundbedingungen kreditieren, die vom Bankrat festgelegt werden. Die Bank kann aus den von interessierten Bändern bereitgestellten Mitteln internationale ökonomische und andere Organisationen finanzieren, die von den Mitgliedsländern der Bank gegründet worden sind. Die Tätigkeit der Bank wird durch dieses Abkommen, das Statut der Bank, das untrennbarer Bestandteil dieses Abkommens ist, sowie die Instruktionen und Bestimmungen geregelt, die von der Bank im Rahmen ihrer Befugnisse erlassen werden. Artikel III Das Grundkapital der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit wird auf dreihundert Millionen transferable Rubel festgelegt2. Auf Beschluß des Bankrates wird ein Teil dieses Grundkapitals in Gold und in frei konvertierbarer Währung gebildet. Die Anteile (Quoten) der Abkommenspartner an diesem Kapital werden ausgehend vom Ex- 2 Das Grundkapital der Bank ist im Zusammenhang mit dem Beitritt der Republik Kuba als Mitglied der Bank um 4 410 Tausend transferable Rubel und im Zusammenhang mit dem Beitritt der Sozialistischen Republik Vietnam als Mitglied der Bank um 852 Tausend transferable Rubel gestiegen und beträgt gegenwärtig 305 262 Tausend transferable Rubel. Artikel IV Die Tätigkeit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der vollen Gleichberechtigung und Achtung der Souveränität der Mitgliedsländer der Bank. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, genießen die Mitgliedsländer der Bank gleiche Rechte. Artikel V Die Verrechnungen zwischen den Mitgliedsländern der Bank erfolgen in transferablen Rubeln über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Mitwirkung der Banken der Mitgliedsländer der Bank. Für das System der mehrseitigen Verrechnungen werden folgende Grundsätze festgelegt: a) die Verrechnungen erfolgen über die Konten in transferablen Rubeln der Banken der Mitgliedsländer der Bank, die bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. nach Vereinbarung mit ihr bei den Banken der Mitgliedsländer eröffnet werden. Dabei sendet die Bank des Exportlandes die entsprechenden Warenpapiere und Zahlungsdokumente unmittelbar an die Bank im Land des Importeurs. Die Banken der Länder teilen der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit die Höhe der Forderungen (des Erlöses) bzw. die Höhe der Zahlungen zugunsten der Bank des Exporteurs täglich in der festgelegten Form mit;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse das Recht und die Pflicht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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