Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 85); 85 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 27. Juli 1981 Die Komitees des Rates üben die Funktionen aus, die in ihren Statuten vorgesehen sind sowie auch andere Funktionen, die sich aus den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung und des Exekutivkomitees des Rates ergeben. 2. Die Komitees des Rates bestehen aus je einem Leiter der entsprechenden zuständigen Organe der Mitgliedsländer des Rates. 3. Die Komitees des Rates haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne Fragen, die zur Zuständigkeit der Komitees gehören, zur Behandlung in den Komitees vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen und andere Beratungen einzuberufen ; d) Unterlagen, Stellungnahmen und Vorschläge der ständigen Kommissionen und der anderen entsprechenden Organe des Rates zu Fragen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, anzufordern. 4. Die Komitees des Rates legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit vor. 5. Die Komitees des Rates legen ihre Verfahrensregeln fest. Artikel IX Ständige Kommissionen 1. Die ständigen Kommissionen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe werden von der Ratstagung geschaffen, um zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern des Rates beizutragen und die mehrseitige wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten der -Volkswirtschaft dieser Länder zu organisieren. Die ständigen Kommissionen arbeiten Maßnahmen aus und bereiten Vorschläge zur Verwirklichung der genannten Zusammenarbeit vor, einschließlich der Vorbereitung entsprechender mehrseitiger Abkommen, und üben andere Funktionen aus, die sich aus dem vorliegenden Statut, den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung, des Exekutivkomitees und der Komitees des Rates ergeben. 2. Die ständigen Kommissionen bestehen aus den Delegationen, die von den Mitgliedsländern des Rates bestimmt werden. 3. Die' ständigen Kommissionen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten sowie den anderen entsprechenden Organen des Rates auf Anforderung oder aus eigener Initiative heraus Unterlagen, Stellungnahmen -und Vorschläge zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne' Fragen, die zur Zuständigkeit der Kommission gehören, zur Behandlung in den Kommissionen vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen -und andere Beratungen einzuberufen. 4. Die ständigen Kommissionen legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit und ihre weitere Tätigkeit vor. 5. Die ständigen Kommissionen legen ihre Verfahrensregeln fest Artikel X Das Sekretariat des Rates 1. Das Sekretariat des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus dem Sekretär des Rates, seinen Stellvertretern -und dem für die Durchführung der dem Sekretariat obliegenden Funktionen erforderlichen Personal. Der Sekretär des Rates wird von der Ratstagung und seine Stellvertreter werden vom Exekutivkomitee des Rates ernannt. Der Sekretär des Rates und seine Stellvertreter leiten die Arbeit des Sekretariats des Rates. Das Sekretariat wird mit Bürgern der Mitgliedsländer des Rates entsprechend dem Statut des Sekretariats des Rates besetzt. Der Sekretär des Rates ist die oberste Amtsperson des Rates. Er vertritt den Rat gegenüber offiziellen Persönlichkeiten und Organisationen der Mitgliedsländer des Rates und anderer Länder sowie gegenüber internationalen Organisationen. Der Sekretär des Rates kann seine Stellvertreter sowie Mitarbeiter des Sekretariats bevollmächtigen, in seinem Namen aufzutreten. Der Sekretär und seine Stellvertreter können an allen Tagungen der Organe des Rates teilnehmen. 2. Das Sekretariat des Rates a) organisiert die Vorbereitung und unterstützt die Durchführung der Tagungen der Organe des Rates sowie der Beratungen, die im Rahmen des Rates durchgeführt werden, bereitet Unterlagen vor oder unterstützt die Vorbereitung der Unterlagen zu den Tagungen der Ratsorgane in Übereinstimmung mit den Arbeitsplänen dieser Organe, erweist den Ratsorganen zwischen deren Sitzungen operative Unterstützung bei der abschließenden Abstimmung der behandelten Fragen und gewährleistet die Erfüllung der Funktionen des Sekretariats der anderen Ratsorgane; b) stellt ökonomische Übersichten auf und führt ökonomische Untersuchungen auf der Grundlage der Materialien der Mitgliedsländer des Rates durch, bereitet Informations-, Auskunfts- und andere Unterlagen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rates vor und veröffentlicht diese und bereitet andere Übersichten und Untersuchungen vor; c) bereitet Vorschläge zu einzelnen Fragen der Arbeit des Rates zur Behandlung in den entsprechenden Ratsorganen vor; d) arbeitet Entwürfe mehrseitiger Abkommen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit den Empfehlungen und Beschlüssen der Organe des Rates sowie den im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünften aus oder unterstützt die Ausarbeitung solcher- Entwürfe; e) organisiert die Registrierung und registriert die Erfüllung der Empfehlungen und Beschlüsse der Organe des Rates sowie der im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünfte und bereitet entsprechende Vorschläge zur Behandlung in den Ratsorganen vor; f) unterstützt die komplexe Vorbereitung der von den Organen des Rates zu behandelnden Fragen sowie die Koordinierung ihrer Tätigkeit; g) ergreift andere Maßnahmen, die sich aus dem vorliegenden Statut, aus den im Rat angenommenen Empfehlungen und Beschlüssen sowie aus dem Statut des Sekretariats des Rates ergeben. 3. Der Sekretär des Rates, seine Stellvertreter und das Personal des Sekretariats handeln bei der Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten als internationale Amtspersonen. 4. Sitz des Sekretariats des Rates ist Moskau.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Die von ihm aufgezeigten Probleme haben nicht nur Bedeutung für die Organisierung der Arbeit mit sondern sie haben Gültigkeit für die Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und das Zusammenwirken mit den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Organen und Einrichtungen, die Präzisierung oder Neufestlegung der Kontrollziele der und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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