Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 111 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 111); Gesetzblatt Teil IT Nr. 7 Ausgabetag: 7. Dezember 1981 111 kriminierung der Frau darstellen, zu ändern oder abzuschaffen; (g) alle nationalen Strafrechtsbestimmungen außer Kraft zu setzen, die eine Diskriminierung der Frau darstellen. Artikel 3 Die Teilnehmerstaaten leiten in allen Bereichen, insbesondere im politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich, alle geeigneten Schritte, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, ein, um die allseitige Entwicklung und Förderung der Frau zum Zweck der Sicherung ihrer gleichberechtigten Ausübung und Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Artikel 4 1. Die Ergreifung zeitweiliger Sondermaßnahmen durch Teilnehmerstaaten mit dem Ziel, die Verwirklichung der faktischen Gleichberechtigung zu beschleunigen, ist nicht als Diskriminierung im Sinne dieser Konvention zu betrachten, darf jedoch'keinesfalls zur Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe führen. Solche Maßnahmen sind aufzuheben, sobald das Ziel der gleichen Möglichkeiten und gleichen Behandlung erreicht ist. 2. Die Ergreifung von Sondermaßnahmen durch Teilnehmerstaaten, einschließlich der in dieser Konvention enthaltenen Maßnahmen, die auf den Schutz der Mutterschaft gerichtet sind, ist nicht als diskriminierend zu betrachten. Artikel 5 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, (a) um die gesellschaftlichen und kulturellen Verhaltensweisen von Männern und Frauen mit dem Ziel zu ändern, die Beseitigung von Vorurteilen, Gewohnheiten und allen anderen Praktiken zu erreichen, die auf dem Gedanken der Minderwertigkeit bzw. Überlegenheit eines der beiden Geschlechter oder auf einer schematischen Rollenverteilung zwischen Mann und Erau beruhen; (b) um zu gewährleisten, daß die Familienerziehung ein richtiges Verständnis der Mutterschaft als gesellschaftliche Aufgabe sowie die Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung von Mann und Frau bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder einschließt, wobei das Wohl der Kinder in jedem Fall das Grundanliegen bildet. Artikel 6 Die Teilnehmerstaaten leiten alle geeigneten Schritte, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, ein, um alle Formen des Frauenhandels und der Ausnutzung der Prostitution von Frauen zu unterbinden. T e i 1 II Artikel 7 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und sichern ihr auf der gleichen Grundlage wie dem Mann das Recht: (a) an allen Wahlen und Volksentscheiden teilzunehmen und in alle öffentlich gewählten Organe gewählt zu werden; (b) an der Formulierung und Durchführung der Regierungspolitik mitzuwirken, öffentliche Ämter innezuhaben und jegliche öffentliche Funktionen auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung auszuüben; (cj in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen mitzuwirken, die mit dem öffentlichen und politischen Leben des Landes befaßt sind. Artikel 8 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß Frauen gleichberechtigt und ohne jegliche Diskriminierung die Möglichkeit haben, ihre Regierungen auf internationaler Ebene zu vertreten und an der Arbeit internationaler Organisationen teilzunehmen. Artikel 9 1. Die Teilnehmerstaaten gewähren der Frau die gleichen Rechte wie dem Mann in bezug auf den Erwerb, den Wechsel oder die Beibehaltung ihrer Staatsbürgerschaft. Sie sichern insbesondere, daß eine Eheschließung mit einem Ausländer oder eine Änderung der Staatsbürgerschaft des Ehemannes während der Ehe nicht automatisch eine Änderung der Staatsbürgerschaft der Ehefrau nach sich zieht, sie staatenlos macht oder ihr die Staatsbürgerschaft des Ehemannes aufzwingt. 2. Die Teilnehmerstaaten gewähren der Frau die gleichen Rechte wie dem Mann in bezug auf die Staatsbürgerschaft ihrer Kinder. Teil III Artikel 10 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau mit dem Ziel, ihr auf dem Gebiet der Bildung die gleichen Rechte wie dem Mann zu sichern und auf der Grundlage der Gleichberechtigung insbesondere folgendes zu gewährleisten: (a) gleiche Bedingungen bei der Berufslenkung, dem Zugang zum Studium und dem Erwerb von Diplomen an Bildungseinrichtungen aller Art in ländlichen wie städtischen Gebieten, wobei diese Gleichstellung in der Vorschulerziehung, der Allgemeinbildung, im Fach-und Hochschulstudium wie auch in jeder Art von Berufsausbildung zu sichern ist; (b) Zugang zu gleichen Lehrveranstaltungen, gleichen Prüfungen, gleich qualifizierten Lehrern sowie qualitativ gleichen Schulgebäuden und -ausstattungen; (c) auf allen Ebenen und in allen Formen der Bildung die Beseitigung jeder schematischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau durch die Förderung der Koedukation und anderer der Erreichung dieses Zieles dienender Erziehungsarten sowie insbesondere die Überarbeitung von Lehrbüchern und -plänen sowie die Anpassung der Lehrmethoden; (d) gleiche Möglichkeiten, in den Genuß von Stipendien und anderen Studienbeihilfen zu gelangen; (e) gleiche Möglichkeiten des Zugangs zu Weiterbildungsprogrammen, auch solchen für die Erwachsenenbildung und Verbreitung praxisgerechter Schreib- und Lese-kundigkeit, insbesondere zu denjenigen, die zum Ziel . haben, jedes zwischen Mann und Frau bestehende Bildungsgefälle so rasch wie möglich zu überwinden; (f) Senkung des vorzeitigen Schulabganges von Mädchen sowie Durchführung von Programmen für junge Mädchen und Frauen, die die Schule vorzeitig verlassen haben; (g) gleiche Möglichkeiten der aktiven Teilnahme an Körpererziehung und Sport; (hj Zugang zu spezifischer Erziehungsinformation als Beitrag zur Gesunderhaltung und Sicherung des Wohlergehens der Familie, einschließlich zu Information und Beratung in Fragen der Familienplanung. Artikel 11 1. Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau im Berufsleben, um ihr die gleichen Rechte wie dem Mann zu sichern, insbesondere: (a) das Recht auf Arbeit als unveräußerliches Recht aller Menschen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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