Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 86

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 86 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 86); 86 Gesetzblatt TeilII Nr. 6 Ausgabetag: 19. Dezember 1979 §30 Falls sich die Inbetriebnahme einer Maschine oder Ausrüstung durch Verschulden des Verkäufers verzögert, insbesondere infolgedessen, daß der Verkäufer die im Vertrag vorgesehenen Zeichnungen, Bedienungsvorschriften und anderen Unterlagen nicht übergibt oder die vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wird die ab Lieferdatum gerechnete Garantiefrist um den Zeitraum verlängert, um den sich die Inbetriebnahme der Maschine oder Ausrüstung durch Verschulden des Verkäufers verzögert hat. - §31 1. Wenn sich die Ware innerhalb der Garantiefrist als mangelhaft oder nicht den Vertragsbedingungen entsprechend erweist, so ist unabhängig davon, ob der Mangel bei der Prüfung im Werk des Verkäufers festgestellt werden konnte, der Käufer berechtigt, entweder die Beseitigung des festgestellten Mangels oder Minderung für die Ware zu fordern. 2. Wenn der Käufer eine Beseitigung der Mängel fordert, ist der Verkäufer verpflichtet, auf eigene Kosten die festgestellten Mängel unverzüglich durch Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile der Ware durch neue, die den Vorschriften des Vertrages entsprechen, oder entsprechend den Vorschriften des § 17 zu beseitigen. 3. Wenn der Käufer eine Minderung für die Ware fordert, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seinem Ermessen entweder den Mangel zu beseitigen oder die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil der Ware auszutauschen oder dem Käufer eine Minderung in vereinbarter Höhe zu gewähren. 4. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer vereinbarten Frist oder, wenn eine solche Frist nicht vereinbart wurde, innerhalb einer technisch begründeten Frist beseitigt, so ist der Käufer berechtigt, anstelle der Beseitigung des Mangels vom Verkäufer die Gewährung einer angemessenen Minderung zu fordern. 5. In den in Ziffer 2 dieses Paragraphen vorgesehenen Fällen sowie dann, wenn der Verkäufer die Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel oder zum Ersatz der mangelhaften Ware gemäß Ziffer 3 dieses Paragraphen übernommen hat, ist der Käufer berechtigt, wenn die Ware bis zur Beseitigung des Mangels nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann, vom Verkäufer die Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Art und Höhe zu fordern, wie das im § 75 Ziffer 4 vorgesehen ist. 6. Falls die Partner Minderung für die Ware anstelle der Mängelbeseitigung vereinbaren, müssen die Partner bei der Vereinbarung der Höhe der Minderung eine Vereinbarung darüber trffen, ob die nach Ziffer 4 dieses Paragraphen berechnete und/oder gezahlte Konventionalstrafe auf die Höhe der Minderung angerechnet wird oder ob die Minderung über die Konventionalstrafe hinaus gezahlt wird. 7. Wenn die Partner die Höhe der Minderung vereinbart haben, aber keine Partnervereinbarung darüber vorliegt, ob die in Ziffer 5 dieses Paragraphen genannte Konventionalstrafe auf die Höhe der Minderung angerechnet wird oder ob die Minderung über die Konventionalstrafe hinaus gezahlt wird, so wird dann, wenn der tatsächliche Schaden, der dem Käufer durch die Nichtverwendung der Ware bis zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Minderung entstanden ist, niedriger als die Höhe der Konventionalstrafe ist, die berechnete und/oder gezahlte Konventionalstrafe bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens herabgesetzt; höher als die Höhe der Konventionalstrafe ist, der tatsächliche, die Konventionalstrafe übersteigende Schaden dem Käufer durch den Verkäufer ersetzt, wenn dies in bilateralen Vereinbarungen vorgesehen ist. 8. Wenn in einer bilateralen Vereinbarung oder im Vertrag das Recht des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag festgelegt ist, aber die Bedingungen für den Rücktritt nicht enthalten sind, so kann der Käufer dieses Recht ausüben, wenn das Schiedsgericht erkennt, daß der Verkäufer den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht beseitigen und der Käufer die Ware mit der vom Verkäufer vorgeschlagenen Minderung nicht bestimmungsgemäß verwenden kann. §32 1. Die ersetzte mangelhafte Ware oder mangelhaften Teile der Ware werden dem Verkäufer nicht später als 6 Monate, gerechnet vom Zeitpunkt, an dem der Käufer die Aufforderung des Verkäufers zur Rückgabe erhalten hat, zurückgesandt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile der Ware innerhalb von 6 Monaten und bei kompletten Werken und Anlagen innerhalb von 12 Monaten, gerechnet vom Tage des Ersatzes, zu fordern. 2. Wenn der Verkäufer innerhalb der in Ziffer 1 dieses Paragraphen genannten Fristen nicht die Rückgabe der ersetzten mangelhaften Ware fordert, verliert er das Recht, sich an das Schiedsgericht zu wenden. 3. Alle Transportkosten und anderen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Rückgabe und/oder dem Ersatz der mangelhaften Wäre oder mangelhaften Teile der Ware sowohl auf dem Gebiet des Käufer- und Transitlandes als auch auf dem Gebiet des Verkäuferlandes entstehen, trägt der Verkäufer. §33 1. Wenn der Verkäufer die angezeigten Mängel nicht unverzüglich nach Aufforderung durch den Käufer beseitigt, so ist der Käufer berechtigt, ohne Verlust seiner Garantierechte diese Mängel selbst auf Kosten des Verkäufers zu beseitigen, wobei der Verkäufer verpflichtet ist, die Reparatur in Höhe der normalen tatsächlichen Kosten zu bezahlen. 2. Kleinere Mängel, deren Beseitigung keinen Aufschub zulassen und die Teilnahme des Verkäufers nicht erfordern, werden unter Anrechnung der normalen tatsächlichen Kosten zu Lasten des Verkäufers durch den Käufer beseitigt. §34 Der Verkäufer haftet nicht aus seiner Garantieverpflichtung, wenn er beweist, daß die aufgedeckten Mängel nicht durch sein Verschulden, sondern insbesondere durch eine vom Käu- ’ i fer unsachgemäß durchgeführte Montage oder Reparatur der Ausrüstungen oder Maschinen, durch die Nichteinhaltung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften sowie durch vom Käufer durchgeführte Änderungen an den Ausrüstungen und Maschinen entstanden sind. §35 Im Falle der Nachbesserung oder des Ersatzes der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile der Ware werden die Garantiefristen für die Ausrüstungen oder Maschinen um die Zeit verlängert, in deren Verlauf die Ausrüstungen oder Maschinen wegen des aufgetretenen Mangels nicht benutzt wurden. §36 Wenn im Vertrag nichts anderes festgelegt wurde, so laufen die Garantiefristen für Ersatzteile, die zusammen mit Maschinen oder Ausrüstungen geliefert wurden, gleichzeitig mit der Garantiefrist für diese Maschinen oder Ausrüstungen ab. §37 1. Garantie für gelieferte schnell verschleißende Ersatzteile wird entsprechend einer Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unter Berücksichtigung der internationalen Praxis gewährt. Die vereinbarte Garantie wird in dem Vertrag aufgenommen. 2. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, muß der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Lieferung schnell verschleißender Ersatzteile, für die keine Garantie gewährt wird oder die Garantiefrist kürzer ist als für die Ausrüstungen oder Maschinen, während der gesamten Garantiefrist, die für die Maschinen oder Ausrüstungen festgelegt wurde, in einem solchen Umfang sichern, der ausgehend von der normalen Verwendung dieser Maschinen oder Ausrüstungen und der normalen Verwendung dieser Ersatzteile bestimmt wird. Wenn der Wert dieser Ersatzteile nicht im Preis der Maschinen oder Ausrüstungen enthalten ist, werden die Ersatzteile gegen zusätzliche Bezahlung geliefert.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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