Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 41); der Deutschen Demokratischen Republik 1979 Berlin, den 11. Juni 1979 Teil H Nr. 3 Tag Inhalt Seite 25. 4. 79 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention vom 29. November 1969 Gber Maß- nahmen auf dem Offenen Meer bei Ölverschmutzungs-Unfällen , 41 26. 4. 79 Bekanntmachung Gber das Inkrafttreten des Abkommens zur Beseitigung der Doppel- besteuerung bei Einnahmen und Vermögen natürlicher Personen ; 42 26. 4. 79 Bekanntmachung Gber das Inkrafttreten des Abkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung bei Einnahmen und Vermögen juristischer Personen 45 3. 5. 79 Bekanntmachung Gber das Inkrafttreten der „Allgemeinen Bedingungen für die Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW (ABSK/RGW)“ „ 49 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention vom 29. November 1969 über Maßnahmen auf dem Offenen Meer bei Ölverschmutzungs-Unfällen vom 25. April 1979 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Internationalen Konvention über Maßnahmen auf dem Offenen Meer bei Ölverschmutzungs-Unfällen vom 29. November 1969. Am 21. Dezember 1978 wurde die Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik folgende Erklärungen abgegeben: Erklärung zti Artikel IX Absatz 2 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Auffassung, daß die Bestimmung des Artikels IX Absatz 2 der Konvention im Widerspruch zu dem Prinzip steht, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Konventionen zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Erklärung zu Artikel XIII der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Bestimmungen des Artikels XIII der Konvention, soweit sie die Anwendung der Konvention auf Kolonialgebiete und andere abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamieren.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel XI Absatz 2 am 21. März 1979 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird im Sonderdruck Nr. 1009 des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlicht. Berlin, den 25. April 1979 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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