Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 31); 'Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 10. Januar 1979 31 Artikel 10 1. Dieses Übereinkommen tritt vier Monate, nachdem sieben Staaten nach Artikel 9 Absatz 2 Parteien dieses Übereinkommens geworden sind, in Kraft. 2. Danach tritt dieses Übereinkommen für jede Vertragspartei vier Monate nach dem Tag der Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder der Hinterlegung der Rati-fikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Artikel 11 1. Dieses Übereinkommen bleibt auf unbegrenzte Zeit in Kraft. 2. Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen nach einem Zeitraum von fünf Jahren, nachdem es für sie in Kraft getreten ist, gegenüber dem Verwahrer schriftlich kündigen. Die Kündigung wird vier Monate nach ihrem Eingang beim Verwahrer wirksam. Artikel 12 1. Der Verwahrer unterrichtet so bald wie möglich alle Staaten, die dieses Übereinkommen-unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, von a) Unterzeichnungen dieses Übereinkommens; b) Hinterlegungen von Ratifikationsurkunden zu diesem Übereinkommen; c) Hinterlegungen von Beitrittsurkunden zu diesem Übereinkommen ; d) dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens ; e) Notifikationen von Kündigungen dieses Übereinkommens. 2. Sobald dieses Übereinkommen in Kraft getreten ist, läßt der Verwahrer es beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach Artikel 102 ihrer Charta eintragen. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben. GESCHEHEN zu Ramsar am 2. Februar 1971 in einer einzigen Urschrift in deutscher, englischer, französischer und russischer Sprache, wobei im Falle einer Abweichung der englische Wortlaut maßgebend ist; die Urschrift wird beim Verwahrer hinterlegt, der allen Vertragsparteien gleichlautende Abschriften übermittelt. Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik vom 29. November 1978 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 13. Oktober 1978 zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik (GBl. II Nr. 5 S. 69) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 36 Absatz 1 am 15. November 1978 in Kraft getreten ist. Berlin, den 29. November 1978 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Bekanntmachung zur Zollkonvention vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 24. Oktober 1978 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975. Am 21. Juli 1978 wurde die Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 57 Absätze 2 bis 6 folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht durch die Bestimmungen des Artikels 57 Absätze 2 bis 6 der Konvention gebunden, wonach ein Streitfall über die Auslegung oder Anwendung der Konvention, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt wurde, auf Antrag einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien einem Schiedsverfahren zu unterwerfen ist. Die Deutsche Demokratische Republik vertritt hierzu die Auffassung, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Vertragsparteien erforderlich ist, um einen Streitfall durch ein Schiedsverfahren zu entscheiden.“ Zu Artikel 52 Absätze 1 und 3 der Konvention gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärungen ab: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Auffassung, daß die Bestimmungen des Artikels 52 Absatz I der Konvention im Widerspruch zu dem Prinzip stehen, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Vertragspartei von Konventionen zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt, daß die im Artikel 52 Absatz 3 der Konvention vorgesehene Möglichkeit für Zoll- und Wirtschaftsunionen, Vertragsparteien der Konvention zu werden, ihr keinerlei Verpflichtungen gegenüber solchen Unionen auferlegt.“ Die Konvention tritt gemäß ihrem Artikel 53 Absatz 2 am 21. Januar 1979 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Der Text der Konvention wird im Sonderdruck Nr. 1003 des Gesetzblattes veröffentlicht. Berlin, den 24. Oktober 1978 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Zusatzabkommens vom 1. Mai 1971 zur Konvention vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr vom 27. November 1978 Das Europäische Zusatzabkommen vom 1. Mai 1971 zur Konvention vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Bekanntmachung vom 9. August 1976, GBl. II 1976 Nr. 13 S. 280) tritt gemäß seinem Artikel 4 Absatz 1 am 7. Juni 1979 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Berlin, den 27. November 1978 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler H. Eichler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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